Windenergie im Landkreis: Entwurf für Beschleunigungsgesetz vorgestellt
Die grünen Landtagsmitglieder Pascal Mennen und Detlev Schulz-Hendel, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, stellen den Entwurf für das niedersächsische Windenergie-Beschleunigungsgesetz vor: Eine „Akzeptanz-Abgabe“ und weitere Zahlungen sollen direkt den Landkreisen zugute kommen. Die Flächenvorgaben wurden etwas verringert. Bürgerenergie-Genossenschaften und kommunale Beteiligungen sollen ermöglicht werden.
Mitteilung von: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Niedersachsen – Am: 23.05.2023
Online: https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/
Detlev Schulz-Hendel und Pascal Mennen: Menschen vor Ort sollen vom Ausbau der Windenergieausbau profitieren
Das Windflächenbedarfsgesetz des Bundes verpflichtet Niedersachsen, 2,2 Prozent seiner Landesfläche planerisch für Windenergie auszuweisen.
Niedersachsen möchte gleichzeitig eine stärkere finanzielle Teilhabe und Akzeptanz der Menschen vor Ort und der Kommunen beim Ausbau erreichen und die Genehmigungsverfahren vereinfachen.
Darum hat die Landesregierung am Dienstag, 23. Mai 2023, den Entwurf für das neue Niedersächsischen Windenergie-Beschleunigungsgesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Menschen vor Ort und Kommunen sollen an Einnahmen beteiligt werden
„Ich freue mich sehr darüber, dass unser Umweltminister die Initiative ergriffen hat, um die Menschen vor Ort und die Kommunen stärker an den Profiten durch den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beteiligen“, sagt der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, Detlev Schulz-Hendel.
Flächenberechnungen wurden aktualisiert und etwas verringert
Welche Flächen in Niedersachsen für Windenergie geeignet wären, war auf Basis einer Potenzialstudie ermittelt und Anfang des Jahres vorgestellt worden (Lüne-Blog: Ergebniskarten der Windflächen-Potenzialanalyse veröffentlicht – 15.03.2023).
Inzwischen wurden die Flächen nach Hinweisen aus den Landkreisen und aufgrund militärischer Belange nachberechnet. Insbesondere neue Daten der Bundeswehr zu Hubschrauber-Tiefflugstrecken, militärischen Anflugverfahren und Truppenübungsplätzen haben zu Verschiebungen geführt.
Insgesamt hat sich die Potenzialfläche so im Vergleich zum Februar 2023 von 7,2 Prozent auf 6,2 Prozent der Landesfläche verringert.
Landkreise sollen in eigener Verantwortung Vorranggebiete für Windanlagen ausweisen
Aus diesen 6,2 Prozent grundsätzlich für die Windenergie gut geeigneten Potenzialflächen sollen die Landkreise in eigener Verantwortung ausreichend Flächen als Vorranggebiete Wind ausweisen. Damit soll die 2,2-Prozent-Vorgabe des Bundes in Niedersachsen bis 2026 erfüllt werden.
Im Landkreis Lüneburg sind es jetzt 4,0 Prozent der Fläche, auf denen Windkraftanlagen gebaut werden sollen – das sind 0,72 Prozent weniger, als nach den ersten Zahlen im Februar 2023.
Vorgabe für Landkreis Lüneburg: 4 Prozent Fläche bei einem Potenzial von fast 13 Prozent
Die Analysen des Umweltministeriums zeigen, dass grundsätzlich auf 12,81 Prozent der Fläche im Landkreis Lüneburg Windräder möglich wären. In die genauen Vorgaben flossen etwa Bevölkerungsdichte, Art und Umfang der Besiedelung, Abstände, Waldflächen und auch Vogelschutzgebiete ein.
„Damit haben wir eine belastbare Arbeitsgrundlage und Klarheit mit der unser Landkreis jetzt weiter planen kann. Das ist ein wichtiges Signal für den Aufbruch und die Energiewende“, sagt Pascal Mennen, Landtagesabgeordneter aus Lüneburg.
Zahlungen sollen direkt dem kommunalen Haushalt zugute kommen
Die Grünen wollen zudem, dass die Kommunen auch unmittelbar von der Windkraft profitieren können.
„Ich begrüße ausdrücklich, dass nach den Plänen von Rotgrün zukünftig jede Kommune von jeder Windkraftanlage direkt profitieren soll. Diese Zahlungen fließen direkt in den kommunalen Haushalt und können für Kindergärten, Spielplätze oder auch kulturelle Zwecke eingesetzt werden. Das steigert die Akzeptanz bei den Anlieger*innen“, erklärt Detlev Schulz-Hendel.
Anlagenbetreiber zu „Akzeptanzabgabe“ von 0,2 Cent pro Kilowattstunde verpflichten
Das Gesetz soll – so der vorgeschlagene Entwurf – die Anlagenbetreibenden zur Zahlung einer Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde an die jeweilige Kommune verpflichten. Zudem soll es zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen und Bevölkerung geben.
Denn, so Umweltminister Meyer, „die Menschen im ländlichen Raum sollen auch finanziell vom Ausbau der Erneuerbaren Energien profitieren.“
Zusätzlich Zahlung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz für größere Windkraft- und Solaranlagen
Außerdem sollen Kommunen grundsätzlich eine laufende Zahlung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Windkraftanlagen und Solarfreiflächenanlagen mit einer Leistung von mehr als 1 Megawatt erhalten.
Die Einnahmen sollen in soziale, ökologische oder kulturelle Projekte der jeweiligen Gemeinde fließen mit der Verpflichtung, die Verwendung jährlich zu veröffentlichen.
Auch direkte Beteiligung von Bürger:innen an Projekten möglich – zum Beispiel als Bürgerenergie-Genossenschaft
Kommunen und Bürger:innen sollen sich auch direkt an großen Windkraft- oder Solarprojekten beteiligen können. Dies kann durch eine Bürgerenergiegenossenschaft, kommunale Beteiligung oder mit einem Energiesparbrief für die Bürgerinnen und Bürger in der Nähe der Anlage erfolgen.
Pascal Mennen: „Niedersachsens ländliche Räume leisten viel für die klimaneutrale Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien. Daher ist es nur fair, wenn die Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger auch finanziell direkt davon profitieren können.“
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