Großkontrolle an der A7. Foto: Polizeidirektion Lüneburg.

Polizeidirektion Lüneburg: Gewerblicher Verkehr kontrolliert – drei Viertel der Fahrzeuge mit Mängeln

Spezialisierte Beamt:innen der Polizeidirektion Lüneburg kontrollierten am 16. Februar 2023 an der A7 den gewerblichen Personen und Güterverkehr. 175 Fahrzeuge wurden überprüft, bei 73 Prozent wurden Mängel festgestellt. 13-mal musste sogar die Weiterfahrt untersagt werden.


Mitteilung von: Polizeidirektion Lüneburg.
Am: 17.02.2023
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Foto: Polizeidirektion Lüneburg.


Gewerblicher Verkehr: Sechsstündige Großkontrolle an der A7

Foto: Polizeidirektion Lüneburg. Großkontrolle an der A7, Rastplatz Schaapskaben.

Am Donnerstag, 16. Februar 2023, überprüfte die Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg auf der Autobahn 7, Rastplatz Schaapskaben im Landkreis Harburg, den gewerblichen Personen- und Güterverkehr.

An der sechsstündigen Aktion an der A7 nahmen verschiedene Einsatzkräfte teil. Die spezialisierten Polizeibeamtinnen und -beamten der Polizeidirektion Lüneburg sind für die Überwachung des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs besonders geschult.

Mit dabei: Zoll und Gewerbeaufsicht

Beteiligt waren zusätzlich Mitarbeitende der Polizei Hamburg, der Hauptzollämter Hamburg und Hannover sowie des Landkreises Harburg und des Gewerbeaufsichtsamts Celle.

Die Kontrollkräfte agierten hierbei als mobile Einheiten und zogen die überprüften Fahrzeuge aus dem fließenden Verkehr.

175 Fahrzeuge kontrolliert – drei Viertel beanstandet

Im Rahmen der gemeinsamen Kontrollaktion konnten 199 Personen und 175 Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen kontrolliert werden, von denen wiederum 128 bemängelt wurden. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von 73 Prozent.

In 13 Fällen musste sogar die Weiterfahrt – meist aufgrund erheblicher technischer Mängel sowie Überladungen – untersagt werden.

Auch Fahrer kontrolliert

Besonders ins Auge gefallen war den Beamtinnen und Beamten ein Kleintransporter, dessen Fahrer wegen des Verdachts einer Beeinflussung durch berauschende Mittel eine Blutprobe entnommen wurde. Da gegen den Beifahrer ein Erzwingungshaftbefehl vorlag, erwies sich der Fahrerwechsel komplizierter als gedacht.

Nach erfolgter Blutentnahme und Zahlung des haftbefreienden Betrages durfte das Duo seine Fahrt fortsetzen.


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