Lüne-Stream: Live aus dem Lüneburger Rat. Screenshot: Lüne-Stream.

Klimaentscheid und Fridays for Future: Wie hält es der Rat mit der Klimaneutralität bis 2030?

In der Ratssitzung können sich Einwohnende zu Angelegenheiten der Stadt an Oberbürgermeisterin, Ratsmitglieder oder Fraktionen wenden. Am 8. November 2023 wollten es Klimaentscheid und Fridays for Future genauer wissen. Hier kann man erfahren, wie die Fraktionen zu der von ihnen beschlossenen Klimaneutralität stehen.


Mitteilung von: Lüne-Stream – Am: 12.11.2023
Online: https://luene-stream.de/ – Foto: Lüne-Stream


Einwohnendenfragen am 8. November 2023 von Klimaentscheid und Fridays for Future an die Ratsleute

Einwohnende der Hansestadt Lüneburg können sich in der Ratssitzung mit Fragen zu Angelegenheiten der Stadt an die Oberbürgermeisterin, Ratsmitglieder oder Fraktionen wenden. Diese Fragestunde findet im Anfangsteil der Sitzung statt (siehe unten).

Am Mittwoch, 8. November 2023, richteten unter anderem Fridays for Future und Klimaentscheid Lüneburg Fragen an die Fraktionen: Wie ernst nehmen sie die Klimaneutralität bis 2030? Bei Lüne-Stream kann man sich selbst ein Bild machen, von den Antworten der Stadträte.

1. FFF Lüneburg: Wie die Klimaneutralität bis 2023 umsetzen und verteidigen?

In der Frage von Tobias Uhlig von Fridays for Future Lüneburg ging es um das Bundes-Klimaschutzgesetz und die Klimaneutralität in Lüneburg bis 2030.

“Die Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes droht auch in Lüneburg das Erreichen der Klimaneutralität 2030 zu gefährden, insbesondere im Gebäude- und Verkehrsbereich, wo letztes Jahr die Klimaziele gerissen wurden.

Als gewählte Vertreter:innen im Lüneburger Stadtrat ist es Ihre Verantwortung und Verpflichtung, den politischen Beschluss der Klimaneutralität bis 2030 umzusetzen und zu verteidigen.
Was gedenken Sie zum Wohle der Lüneburger gegen die Abschwächung des Klimaschutzgesetzes zu unternehmen?”

Unterschiedliche Reaktionen bei den Ratsfraktionen

Die Ratsleute von FDP (Cornelius Grimm) und CDU (Wolfgang Goralczyk) stellten in ihrer Antwort das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 in Frage. Beide ließen durchblicken, dass sie es für nicht erreichbar halten.

Ulrich Blanck von den Grünen zeigte Wege auf, was dafür notwendig ist: Beispielsweise Klimaschutz zur Pflichtaufgabe für Kommunen in Niedersachsen zu machen.

Für die SPD bekräftigte Uwe Nehring, dass man sich auch in Lüneburg solche Ziele setzen müsse und erinnerte daran, dass die Industrie Lüneburgs mit 42 Prozent den größten Anteil an den CO2-Emissionen hat. Ergänzung: Auf dem zweiten Platz kommt bereits der Verkehr.

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2. Klimaentscheid Lüneburg: Werden Haushaltsänderungen auf Klimaneutralität geprüft?

Für den Klimaentscheid wandte sich Karla Bauszus an die Fraktionen: “Klimaschädliche Vorhaben sind mit den politisch beschlossenen Vorgaben bis 2030 […] nicht kompatibel und dürfen nicht mehr finanziert und umgesetzt werden.”
Unter diesem Gesichtspunkt formulierte sie zwei Fragen:

  • “Werden die von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen am Haushaltsentwurf auf Klimaneutralitätskriterien geprüft und danach priorisiert?
  • Unterstützen Sie die Forderungen nach einem Budget für Maßnahmen aus der Bürgerbeteiligung zum Klimaschutzplan und Leitprojekte aus dem Arbeitskreis Klimaneutralität?”

Gesprächsbereitschaft signalisiert

Pia Redenius von den Grünen befürwortete in ihrer Antwort ein  Budget für Klimaschutzmaßnahmen. Man wolle sich mit den anderen Fraktionen dazu abstimmen. DIE LINKE und SPD erklärten, sie seien dazu gesprächsbereit.

Hintergrund: 21.12.2021 – Klimaentscheid Lüneburg erwirkt Ratsbeschluss

„Sind Sie dafür, dass die Hansestadt Lüneburg bis 2030 klimaneutral wird und innerhalb von 12 Monaten einen Klima-Aktionsplan erarbeitet, welcher die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen, rechtlich möglichen Maßnahmen beinhaltet?“

So lautete die Frage des Bürgerbegehrens vom Klimaentscheid Lüneburg. Am 21. Dezember 2021 – also vor knapp zwei Jahren – erreichte der Klimaentscheid Lüneburg sein Ziel: Der Stadtrat nahm die Forderung des Bürgerbegehrens bei drei Enthaltungen mit großer Mehrheit an.

Der Rat beschloss, dass die Hansestadt Lüneburg bis 2030 klimaneutral wird. Als Klima-Aktionsplan wird der bereits verabschiedete Klimaschutzplan 2030 herangezogen, angepasst und fortgeschrieben, welcher die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen, rechtlich möglichen Maßnahmen beinhaltet.

Bei der Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren kamen innerhalb von 6 Monaten über 8000 Unterschriften zusammen – weit mehr als die erforderlichen 6000. Hätte der Stadtrat das Bürgerbegehren nicht befürwortet, wäre es zu einem Bürgerentscheid gekommen, einer Abstimmung aller Wahlberechtigten in Lüneburg.

Mehr zum Thema bei Lüne-Blog

In den Antworten der Ratsleute wird das Vorhaben angesprochen, Klimaschutz zur Pflichtaufgabe für Kommunen in Niedersachsen zu machen.
Außerdem geht es um die Verursacher von CO2-Emissionen. Die drei größten Verursacher in Lüneburg sind: Industrie, Verkehr und private Haushalte – in abnehmender Reihenfolge. Zusammen sind sie für über 90 Prozent der Klimagase verantwortlich.

Treibhausgasemissionen in Lüneburg 2019. Die größte Rolle spielen - in abnehmender Reihenfolge, Industrie, Verkehr, private Haushalte und Gewerbe, Handel, Dienstleistungen. Energie- und THG-Bilanz Hansestadt Lüneburg, S. 15. (Bildsymbole ergänzt).

Treibhausgasemissionen in Lüneburg 2019. Energie- und THG-Bilanz Hansestadt Lüneburg, S. 15. (Bildsymbole ergänzt).

Quelle: Energie- und THG-Bilanz 2017 bis 2019. Potenziale & Szenarien. Hansestadt Lüneburg. beks EnergieEffizienz, Mai 2022.
Vollständige Präsentation: PDF-Datei – mehr

Das sind die Regeln: Geschäftsordnung des Rates der Hansestadt Lüneburg

In der Geschäftsordnung sind die Regeln rund um die Ratssitzung festgelegt. Hier der Ausschnitt zum Thema Einwohnendenfragen für die Ratswahlperiode 2021 bis 2026 (Neufassung der Geschäftsordnung vom 13.07.2022).

§ 17 Einwohnerfragestunde

(1) Nach dem Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses, dem Bericht über wichtige Beschlüsse beschließender Ausschüsse nach § 76 Abs. 3 NKomVG, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst werden, sowie dem Bericht der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten (§ 4 Abs. 1 e) der Geschäftsordnung), findet die Einwohnerfragestunde statt.

Sie wird nach 30 Minuten beendet. Fragen, die in diesen 30 Minuten nicht beantwortet werden können, sollen verlesen und schriftlich beantwortet werden. Auf Antrag kann der Zeitrahmen für die Beantwortung von Einwohnerfragen mit einfacher Mehrheit verlängert werden.

(2) Jede/r anwesende Einwohnende der Hansestadt Lüneburg kann Fragen zu Beratungsgegenständen der Ratssitzung und zu anderen Angelegenheiten der Stadt stellen. Die fragestellende Person kann bis zu zwei Zusatzfragen anschließen, die sich auf den Gegenstand ihrer ersten Frage beziehen müssen.

(3) Die Fragen werden von der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister beantwortet. Anfragen an einzelne Ratsmitglieder, Fraktionen oder Gruppen werden von diesen selber beantwortet. Die Redezeit für Anfragen direkt an einzelne Ratsmitglieder, Fraktionen oder Gruppen wird auf 3 Minuten beschränkt. Eine Diskussion findet nicht statt.

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