Rollstuhl. Foto: klimkin, Pixabay.

Schwerbehindertenausweis: Jetzt einfach online beantragen!

Das bundesweite Onlinezugangsgesetz sieht vor, dass alle Verwaltungsleistungen zu bestimmten Lebenssituationen wie Geburt, Eheschließung oder Gewerbeanmeldung online durchgeführt werden können. Das Niedersächsische Gesundheitsministerium hat den Online-Zugang zum Schwerbehindertenausweis vorbereitet. Weitere Online-Dienste folgen.


Mitteilung von: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Am: 19.07.2022
Online: mehr


Schwerbehindertenausweis: Jetzt einfach online beantragen!

Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht können jetzt auch online gestellt werden. Damit ermöglicht das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung das digitale Beantragen weiterer wichtiger Sozialleistungen.

Menschen mit einer Behinderung oder ihre Bevollmächtigten können folgende Anträge beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie nun komfortabel über den neuen Online-Zugang stellen:

  • Antrag auf Feststellung einer Behinderung und Zuerkennung von Merkzeichen
  • Antrag auf Ausstellung eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis
  • Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises

Die Bedienung ist für Smartphones und Tablets optimiert. Eine Testphase von zwei Monaten wurde bereits erfolgreich durchgeführt. In dieser Zeit sind insgesamt schon über 2.500 Anträge eingegangen und werden bearbeitet. In den Entwicklungsprozess waren Betroffene wie auch andere Bürgerinnen und Bürger einbezogen und haben dazu beigetragen, die Anträge zielgruppengerecht und barrierefrei zu gestalten.

Auch Mitarbeitende der Sozialverbände können Daten eingeben

Viele Menschen mit Behinderungen werden von Sozialverbänden dabei unterstützt, Anträge zu stellen. Um das zu erleichtern, sind die Verbände technisch an das Antragssystem angebunden. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben somit die Möglichkeit, die in einem Beratungsgespräch erfassten Daten in das Online-Formular einzupflegen.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema „Schwerbehindertenausweis online beantragen”? Weiterführende Informationen finden Sie hier:

„Betroffenen und Angehörigen wird die Beantragung dieser Leistungen damit deutlich erleichtert, denn im Falle einer gesundheitlichen Beeinträchtigung sollte eine unkomplizierte, nutzerfreundliche Beantragung von Leistungen möglich sein”, erklärt Daniela Behrens, Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Verschiedene weitere Zugänge werden derzeit getestet

Dr. Horst Baier, IT-Bevollmächtigter der Landesregierung (CIO), ergänzt: „Das Bereitstellen der digitalen Anträge für die Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht ist ein Meilenstein.

Diverse Leistungen wie zum Beispiel die Infektionsschutzbelehrung, das Arbeitslosengeld II oder das Landesblindengeld sind bereits in ausgewählten Kommunen im Rahmen eines Praxistests verfügbar. Weitere Online-Dienste folgen sukzessive.”

Information für Lüneburg

Für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises in Lüneburg ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Außenstelle Lüneburg zuständig.

Hintergrund: Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)

Die Projekte sind Teil der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Es sieht das Digitalisieren aller Verwaltungsleistungen aus 14 sogenannten Themenfeldern vor, die unterschiedliche Lebens- und Unternehmenslagen abbilden – wie beispielsweise die Geburt, die Eheschließung oder eine Gewerbeanmeldung. In jedem Themenfeld besitzen mindestens ein Bundesland und ein zuständiges Bundesressort die Federführung.

Jeweils ein Bundesland bereitet Infrastruktur für die anderen vor

Das Land Niedersachsen ist für das Themenfeld Gesundheit zuständig. Für 18 Gesundheitsleistungen entwickeln das Landesministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die digitalen Anträge sowie die hierfür erforderliche technische Infrastruktur.

Nach dem Prinzip „Einer für Alle” (EfA) können andere Länder diese anschließend nachnutzen. Das spart Zeit, Ressourcen und Kosten.

Bund stellt erhebliche Mittel dafür bereit

Damit schnell möglichst viele Behördengänge überflüssig werden und noch mehr online erledigt werden kann, stellt die Bundesregierung zusätzliche Finanzmittel in Höhe von drei Milliarden Euro bereit, um die Digitalisierung der Verwaltung in den Ländern zu stärken. Davon erhält das Land Niedersachsen etwa 90 Millionen.


Von: Landesamt für Statistik Niedersachsen – Am: 24.06.2022

Hintergrund: Schwerbehinderung in Niedersachsen

Ende 2021 wohnten in Niedersachsen 663.620 Menschen mit einer Schwerbehinderung. Sie besaßen einen gültigen Schwerbehindertenausweis und wiesen einen Grad der Behinderung von mindestens 50 auf. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) weiter mitteilt, waren hiervon 322.345 Personen weiblich (49%) und 341.275 männlich (51%).

Schwere Behinderungen treten häufiger im Alter auf. Über die Hälfte der Menschen, denen ein entsprechender Grad der Behinderung zuerkannt wurde, waren 65 Jahre und älter (358.395 Personen). Weitere 146.075 Personen befanden sich in der Altersspanne zwischen 55 und 65 Jahren.

Damit waren gut zwei Drittel aller Menschen mit einer Schwerbehinderung 55 Jahre und älter. Der Anteil der Minderjährigen lag bei 3% (21.060 Personen). Eine schwere Behinderung wurde häufiger bei Jungen (13.080 Personen bzw. 62%) als bei Mädchen (7.980 Personen) festgestellt.

  • Die häufigste Ursache für die Behinderung – bei Mehrfachbehinderungen für die schwerste Behinderung – war bei 614.855 Frauen und Männern (93%) eine allgemeine Krankheit.
  • Rund 3% der Behinderungen waren angeboren (19.820 Personen).
  • In 5.770 Fällen wurde die Behinderung auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit und
  • in 2.285 Fällen auf einen Verkehrsunfall zurückgeführt.
    Die weiteren, teilweise nicht näher bezeichneten Ursachen, summierten sich auf 3%.


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