Lärmschutz Tempo 30. Foto: lobpreis, Pixabay.

Landkreis und Ministerium widersprechen Tempo 30 für Lärmschutz: Stadt Winsen zieht vor Gericht

Zum Lärmschutz will die Stadt Winsen auf weiteren Straßen Tempo 30 einführen – und stößt erneut auf Widerspruch vom Landkreis Harburg und dem Verkehrsministerium Niedersachsen. Nun will die Stadt mit Unterstützung der bekannten Hamburger Fachanwältin Dr. Roda Verheyen Rechtsklarheit herstellen.


Mitteilung von: Stadt Winsen (Luhe) – Am: 19.03.2026
Online: https://www.winsen.de/ – Foto: Tempo 30 für Lärmschutz, Pixabay.


Tempo 30 für Lärmschutz: Stadt ist zur Durchsetzung ihrer verkehrsrechtlichen Anordnungen auf gerichtliche Hilfe angewiesen

Auf Grundlage des Lärmaktionsplans (LAP) hatte die Stadt Winsen als Verkehrsbehörde im Jahr 2022 für eine Teilstrecke der Landesstraße 215 in der Ortsdurchfahrt von Pattensen Tempo 30 angeordnet. Das Verkehrsministerium Niedersachsen hatte die Stadt Winsen damals angewiesen, diese Entscheidung aufzuheben.

Nach Auffassung des Ministeriums liegen die Voraussetzungen für eine Beschränkung der innerorts grundsätzlich erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h nicht vor. Zu berücksichtigen sei, „dass üblicherweise Anliegern klassifizierter Straßen mehr Verkehrslärm zugemutet werden kann als beispielsweise Anliegern von reinen Wohnstraßen“, so das niedersächsische Verkehrsministerium.* Wer an einer lauten Straße wohne, müsse also eben mit Verkehrslärm leben.

Winsen: Klage gegen das Ministerium – Schilder wurden geduldet

Gegen diese Weisung ist seit November 2023 eine Klage der Stadt Winsen gegen das Ministerium beim Verwaltungsgericht Lüneburg anhängig. Im September 2024 wurde das gerichtliche Verfahren ruhend gestellt. Hintergrund waren Gespräche zwischen der Stadt und dem Ministerium. In diesen Gesprächen war zwar keine Einigung erzielt worden. Das Land hatte jedoch formlos und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zugestanden, dass es die Schilder bis auf Weiteres dulden werde.

Juni 2025: Stadt Winsen erlässt weitere Anordnung für Tempo 30 – Widerspruch von Landkreis und Ministerium

Gemäß der Fortschreibung des Lärmaktionsplans im Jahr 2025 ordnete die Stadt dann im Juni 2025 für zusätzliche Straßenabschnitte in Pattensen und auch in Scharmbeck Tempo 30 an:

  • Für einen weiteren Abschnitt der Landesstraße 215 in Pattensen bis zur Ortsausfahrt Richtung Thieshope,
  • für die Bahlburger Straße (Kreisstraße 37) von der Einmündung Im Grimm bis zum Friedhof und
  • für die Scharmbecker Dorfstraße (Kreisstraße 8) von der Einmündung Osterkamp bis zur Ortsausfahrt Richtung Ashausen.

Der Landkreis Harburg wandte sich im förmlichen Beteiligungsverfahren als zuständiger Straßenbaulastträger und nächsthöhere Verkehrsbehörde für seine Kreisstraßen eindeutig gegen die Anordnung von Tempo 30 mit Bezug auf den Lärmaktionsplan. Und wie nicht anders zu erwarten, bestätigte das Land für seine Straße, die L215, die bekannten Bedenken auch gegen die beabsichtigte Erweiterung der Tempobeschränkung.

Stadt Winsen will verbindliche Klärung und greift Klageverfahren wieder auf

Berechtigt der Lärmaktionsplan zur Anordnung von Tempo 30? Diese Frage möchte die Stadt Winsen nun verbindlich für alle Beteiligten und abschließend klären. Land und Landkreis unternehmen derzeit keine fachaufsichtsbehördlichen Maßnahmen gegen die Tempobeschränkungen. Die Stadt Winsen nimmt dennoch das bisher ruhende Klageverfahren gegen das Niedersächsische Verkehrsministerium wieder auf und ficht die Sache mit ihm aus.

Unterstützung von Fachanwältin Dr. Roda Verheyen: Rechtsklarheit herstellen

Die städtischen Interessen vertritt die Fachanwältin Dr. Roda Verheyen aus der Hamburger Kanzlei Günther und Partner. Auf diesem Weg soll Rechtsklarheit hergestellt werden. Der rechtskräftige Ausgang der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Stadt und Verkehrsministerium über die Tempo-30-Anordnung aus dem Jahr 2022 soll dann für Ministerium und Landkreis verbindlich sein.

Aus städtischer Sicht ist zu ergänzen, dass so hoffentlich im Interesse der Betroffenen vor Ort mehr Lärmschutz durch Geschwindigkeitsbegrenzung ermöglicht wird.

*Vgl. Lüne-Blog: mehr

Mehr bei Lüne-Blog

Foto: Lüne-Blog. Ortsdurchfahrt der B4 durch Tätendorf-Eppensen mit Tempo 30.

Foto: Lüne-Blog. Ortsdurchfahrt der B4 durch Tätendorf-Eppensen mit Tempo 30 für Lärmschutz. Lüne-Blog: mehr

Lünepedia: Lärm

Die Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Umgebungslärm sowie zur Lärmaktionsplanung sind europaweit einheitlich festgelegt. In Fünf-Jahres-Schritten soll die Lärmaktionsplanung die Lärmbelastung senken und die Lebensqualität vor Ort steigern. Ab 55 Dezibel in der Nacht und 65 Dezibel am Tag gilt Lärm als gesundheitsschädigend. Zur Lärmaktionsplanung gehören mehrere Schritte: Lärmkartierung, Planung von Maßnahmen mit Beteiligung der Einwohnenden, Beschluss des Lärmaktionsplans und Umsetzung der Maßnahmen. 

Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/Lärm

Ergänzung oder Korrektur? Bitte Mail an redaktion@luene-blog.de – danke!
Lüne-Blog veröffentlicht Pressemitteilungen, Berichte und Veranstaltungshinweise von Parteien, Verbänden und Zusammenschlüssen: https://luene-blog.de/ueber-uns/

Lüne-Blog kannst du auch lesen bei:

Lüne-Blog bei Telegram Mastodon

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Im Rahmen der DSGVO notwendige Bedingungen - bitte lesen und akzeptieren:
Wenn du das Formular abschickst, werden Name, E-Mail-Adresse und der eingegebene Text in der Datenbank gespeichert. Für weitere Informationen wirf bitte einen Blick in die Datenschutzerklärung: mehr

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.