Tierischen Nachwuchs schützen: Hunde anleinen und auf Wegen bleiben
In Naturschutzgebieten heißt es immer: Hunde anleinen. Zusätzlich gilt vom 1. April bis 15. Juni, in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, niedersachsenweit die Leinenpflicht. Denn die Wildtiere sollen beim Brüten oder bei der Aufzucht der Jungen nicht gestört werden. Elterntiere reagieren in dieser Zeit besonders empfindlich. Darauf weist der Landkreis Lüchow-Dannenberg zu Beginn der Schutzzeit hin.
Mitteilung von: Landkreis Lüchow-Dannenberg – Am: 13.03.2024
Online: https://luechow-dannenberg.de/home.aspx – Foto: Nemitzer Heide Touristik
Schutz für den tierischen Nachwuchs: Auf den Wegen bleiben und Hunde anleinen
Schäfer Werner Meinecke in der Nemitzer Heide. Foto: Nemitzer Heide Touristik
Mit den zunehmend milden Temperaturen zieht es viele Spaziergänger und Ausflügler wieder ins Freie. Zum Schutz von Wildtieren gilt in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli die allgemeine Leinenpflicht für Hunde.
In dieser Zeit sind die mit der Aufzucht ihrer Jungen beschäftigten Elterntiere in ihrer Bewegungsfreiheit und ihren Fluchtmöglichkeiten stark eingeschränkt und reagieren auf Störungen durch frei laufende Hunde besonders empfindlich. „Werden diese Tiere gestört, stellen sie nicht selten sogar die Versorgung ihres Nachwuchses ein“, erklärt Dorothée Rößler, sie ist im Landkreis für die Bereiche Natur und Wald zuständig.
Naturschutzgebiet Nemitzer Heide: Keine Autos – wild lebende Tiere nicht stören
Darüber hinaus gelten in Naturschutzgebieten wie der Nemitzer Heide weitere Regeln. „In diesen besonders sensiblen Gebieten ist es grundsätzlich verboten, die nicht öffentlichen Straßen, Wege und Flächen mit dem Kraftfahrzeug zu befahren oder das Fahrzeug dort abzustellen“, erläutert Rößler.
Ganzjährig sind Spaziergänger außerdem aufgefordert, auf den Wegen zu bleiben und ihren Vierbeiner anzuleinen: „Die dort wild lebenden Tiere und die Ruhe der Natur dürfen nicht gestört werden – nicht durch Lärm und auch nicht auf andere Weise.“ Auch Zelten oder das Entfachen eines Feuers ist nicht gestattet.
Schäfer in der Nemitzer Heide
In der Nemitzer Heide ist das ganzjährige Anleinen von Hunden aus einem weiteren Grund von besonderer Bedeutung: Zwei Schäfereien betreiben dort mit Schafen, Ziegen und Eseln wichtige Landschaftspflege. Dafür kommen Herdenschutz- und Hütehunde zum Einsatz. Es kann passieren, dass andere frei laufende Hunde die Schafherden auseinandertreiben oder es kommt zu Konflikten mit den Hütehunden.
Die Untere Naturschutzbehörde appelliert daher an alle Hundebesitzer:innen, hier besondere Rücksicht zu nehmen. „Die Schäfereien leisten für den Erhalt dieser einzigartigen Naturlandschaft wertvolle Arbeit“, sagt Rößler.
Mehr Information
- Landkreis Lüchow-Dannenberg: „Online-Navigator“ mit Naturschutzgebieten
Landkreis und Hansestadt Lüneburg
Hansestadt Lüneburg: Wo gilt die Leinenpflicht?
In Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen, Teilen des Kurparks und Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten der Hansestadt gilt: Hunde müssen hier immer an der Leine geführt werden. Das gilt für:
- die Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereiche,
- im nördlich des Pfarrer-Kneipp-Weges gelegenen Teil des Kurparks,
- in Natur- und Landschaftsschutzgebieten: Kalkberg, Tiergarten und den Gebieten Bockelsberg, Hasenburger Bach, Hasenburger Schweiz, Böhmsholz, der Landwehr und dem Oedemer Zuschlag.
Mehr als 2.800 Hunde sind in Lüneburg gemeldet und damit hundesteuerpflichtig. Die Steuereinnahmen fließen in den städtischen Haushalt, aus dem zum Beispiel auch die Straßenreinigung und die Spender mit Tüten für den Hundekot finanziert werden. Angemeldet werden müssen alle Hunde ab einem Alter von drei Monaten.
- Hansestadt Lüneburg: Hundesteuer, Leinenpflicht und weitere Regelungen
Landkreis: Vielzahl an Naturschutzgebieten
Im Landkreis Lüneburg gibt es zahlreiche Naturschutzgebiete – sie bilden bedeutsame Flächen zur Erhaltung der Biodiversität und laden naturbegeisterte Menschen zu Wanderungen, Radtouren und Spaziergängen ein.
- In und um Lüneburg: Kalkberg, Lüneburger Ilmenauniederung mit Tiergarten, Hasenburger Bachtal.
- In der Region: Barnstedt-Melbecker Bach, Bennerstedt, Bültenmoor, Dieksbeck, Dümpel an der Landwehr, Elbniederung von Hohnstorf bis Artlenburg, Fehlingsbleck, Hohes Holz mit Ketzheide und Gewässern, Schierbruch und Forellenbachtal, Streitmoor, Wittsaal.
Landkreis Lüneburg
- Information über die Naturschutzgebiete
- Geoportal mit Naturschutzgebieten im Landkreis
- Tipps für den Aufenthalt in der Natur
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