Fernwärme-Rohre. Foto: Willi Heidelbach, Pixabay.

Preiserhöhungen bei Fernwärme: Teilnehmen an Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen Avacon Natur

Die Verbraucherzentrale hält die Preiserhöhungen für die Fernwärme bei Avacon Natur für rechtlich unzulässig. Kund:innen in Lüneburg können sich kostenlos an einer Sammelklage beteiligen. Bei Erfolg können sie mehrere hundert oder sogar mehr als 1000 Euro zurückerhalten. Ein Klage-Check hilft bei der Überprüfung, ob die Teilnahme möglich ist.


Mitteilung von: Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. – Am: 14.04.2026
Online: https://www.sammelklagen.de/verfahren/avacon – Foto: Fernwärme-Leitung. Symbolbild, Pixabay.


Verbraucherzentrale: Sammelklage gegen Avacon Natur – erhöhte Fernwärmepreise, unklare Preisgestaltung

In den vergangenen Jahren hat die Avacon Natur GmbH ihre Preise für Fernwärme deutlich erhöht. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Formeln, mit denen die Preise berechnet wurden, nicht gesetzeskonform. Deswegen geht der Verband mit einer Sammelklage dagegen vor. Betroffene können sich kostenlos ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Ist die Klage erfolgreich, können sie mehrere hundert oder sogar mehr als 1000 Euro zurückerhalten. Ein Klage-Check hilft bei der Überprüfung, ob eine Teilnahme möglich ist.

Niedersachsen: Avacon-Kund:innen in Hannover und Lüneburg betroffen

In Niedersachsen sind Avacon-Kundinnen und -Kunden in Hannover und Lüneburg betroffen, die ihren Vertrag bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen haben. Danach erhobene Preiserhöhungen sind aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands nicht zulässig.

Wurde der Vertrag ab dem 1. Januar 2021 geschlossen, gilt der jeweilige Vertragsbeginn als Stichtag. Der an dem Tag vereinbarte Preis ist maßgeblich. Später vorgenommene Preissteigerungen seien ebenfalls unwirksam. Wenn sich das Gericht der Auffassung der Verbraucherzentrale anschließt, haben Betroffene die Chance auf erhebliche Rückerstattungen.

Was bedeutet das für Betroffene?

Um von der Sammelklage zu profitieren, müssen sich Betroffene ins Klageregister eintragen. Das ist einfach und kostenlos. Avacon-Fernwärmekund:innen, die eine Preiserhöhung erhalten haben, sollten entsprechende Schritte unternehmen, rät René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Eine Anmeldung im Verbandsklageregister ist im Erfolgsfall bares Geld wert.“

Er weiß: „Viele Fernwärmekundinnen und -kunden stehen vor dem Problem, dass Preiserhöhungen kaum nachvollziehbar sind. Anders als im Strom- oder Gasmarkt fehlt in den Versorgungsgebieten echter Wettbewerb, und die Preisgestaltung ist schwer überprüfbar.“

Wo kann ich mich beraten lassen?

Mehr bei Lüne-Blog

  • Hansestadt zu Fernwärmekosten: Bericht von der Info-Veranstaltung in Kaltenmoor – 17.04.2024
    Fernwärmekosten in Kaltenmoor: Bei der Info-Veranstaltung am 15. April 2024 stellte der externe Gutachter die Prüfungsergebnisse vor. Die geforderten Vorauszahlungen seien teils deutlich zu hoch. Die ihm vorliegenden Heizkostenabrechnungen seien korrekt erstellt, an einigen Stellen jedoch Überprüfungen nötig. Für den Bedarfsfall sind Informationen und Hilfsangebote bereitgestellt.
Info-Veranstaltung Fernwärme Kaltenmoor, 15. April 2024. Foto: Hansestadt Lüneburg.

Foto: Hansestadt Lüneburg (Archiv). Info-Veranstaltung Fernwärme Kaltenmoor, 15. April 2024. Das Thema Fernwärme beschäftigte viele Menschen in Kaltenmoor wegen hoher Nach- und Vorauszahlungsforderungen. Die Stadt informierte daher im Rahmen einer Info-Veranstaltung. Die Verbraucherzentrale ermöglicht Betroffenen nun die Beteiligung an einer Sammelklage.

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