Lüneburg: Villa Heyn – Landesministerien weisen Beschwerden zurück
In Zusammenhang mit der Villa Heyn in der Altenbrückertorstraße in Lüneburg gab es eine Reihe von Fachaufsichtsbeschwerden gegen die Hansestadt bei den zuständigen Landesministerien. Alle Beschwerden wurden nun zurückgewiesen. Die Stadt sieht darin einen Schlussstrich unter der Debatte.
Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 30.11.2023
Online: mehr – Foto: Lüne-Blog
Villa Heyn: Ministerium setzt Schlussstrich unter Debatte
Foto: Lüne-Blog, Villa Heyn, Altenbrückertorstraße, Dezember 2023.
Lüneburg hat mehr als 1500 Denkmale. Über keines wurde in der jüngsten Vergangenheit so viel diskutiert, wie über die Villa Heyn. Anlass dafür waren der Verkauf und die Sanierung der Villa an der Altenbrückertorstraße.
Prüfung der Fachaufsichtsbeschwerden abgeschlossen
Zwei Lüneburger kritisierten hier federführend, die Stadt habe Fehler begangen: Beim Verkauf des ehemaligen Kinderheims und bei der erteilten Baugenehmigung für den Umbau. Bei den zuständigen Landesministerien wurden dazu eine Reihe von Fachaufsichtsbeschwerden eingereicht.
Diese erklärten ihre Prüfungen jetzt für abgeschlossen. Das Ergebnis: Alle Beschwerden wurden zurückgewiesen. „Das ist bei rund 20 Eingaben eine klare Aussage. Damit sollte die Debatte beendet sein”, sagt Lüneburgs Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch.
Vorwurf: Villa unter dem Verkehrswert veräußert
Die Hauptvorwürfe, mit denen sich Innenministerium und Ministerium für Wissenschaft und Kultur in den letzten Monaten auseinandersetzten: Die Stadt hätte die Villa Heyn 2018 unter ihrem Verkehrswert veräußert und dadurch gegen Haushaltsrecht verstoßen.
Diesen Vorwurf wies das Innenministerium zurück und bestätigte die Rechtsauffassung der Hansestadt.
Zweiter Vorwurf: Abriss des Wintergartens
Ein weiterer Vorwurf der Beschwerdeführer: Die Stadt hätte den Abriss des Wintergartens nicht genehmigen dürfen, da damit gegen den Denkmalschutz verstoßen worden sei.
Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur wies diese Beschwerde „weitgehend” zurück, merkte jedoch in Richtung Stadtverwaltung an, dass angesichts des öffentlichen Interesses an der Villa eine bauhistorische Untersuchung in Betracht gekommen wäre.
Hansestadt: Sorgfältige Abwägung
Hierzu erläuterte die Stadt, dass es eine sorgfältige Abwägung gegeben habe. „Es ging uns immer darum, das Denkmal durch eine Nachnutzung zu erhalten”, erklärt Stadtbaurätin Heike Gundermann. Dies sei gelungen. „Der Denkmalstatus ist unangetastet, auch nach dem Umbau”, so Gundermann.
Denn nicht der Wintergarten, sondern insbesondere die hochwertige Innenausstattung der Villa bilde den Denkmalwert der Villa Heyn und damit den Grund, weshalb das Baudenkmal schützenswert sei. Diese Auffassung teilte auch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur.
Villa 1894/95 erbaut
Erbaut wurde die Villa an der Ilmenau in den Jahren 1894/95. Ab 1949 nutze die Stadt das Gebäude als Kinder- und später als Jugendheim. Im Sommer 2016 wurde die Nutzung durch die Hansestadt aufgegeben. Bis zu ihrem Verkauf stand das Denkmal einige Jahre lang leer.
Lünepedia: Diskussionen zum Denkmalschutz
Der Wintergarten der Villa Heyn wurde im Mai 2022 abgerissen. Dies wurde von verschiedenen Seiten bemängelt.
Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/Denkmalschutz
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