2. Chance. Foto: Pressefoto NGG.

Über 8000 Beschäftigte im Landkreis ohne Ausbildung: Nach Neustart-Chance fragen!

Einerseits herrscht Fachkräftemangel. Andererseits haben 8240 Beschäftigte im Landkreis keine Berufsausbildung. Unternehmen und Beschäftigte sollten das Angebot der Arbeitsagentur nutzen: Persönliche Beratung, Qualifizierung, teils sogar mit finanziellen Zuschüssen. Das rät Steffen Lübbert, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG Lüneburg.


Mitteilung von: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Lüneburg – Am: 05.12.2023
Online: https://lueneburg.ngg.net – Foto: NGG. 


Kreis Lüneburg: 8.240 Beschäftigte ohne Ausbildung

„Nachhol-Ausbildung“ als zweite Chance – Chef nach „Neustart-Chance“ fragen

„Ein schlechter Schulabschluss, eine frühe Schwangerschaft, Schwierigkeiten im alten Ausbildungsbetrieb oder in der Berufsschule – es gibt viele Gründe, warum Beschäftigte in jungen Jahren eine Ausbildung abgebrochen oder gar nicht erst begonnen haben“, stellt Steffen Lübbert, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG Lüneburg, fest.

„Immerhin gibt es im Landkreis Lüneburg rund 8.240 sozialversicherungspflichtig Beschäftige ohne Berufsabschluss. Das sind gut 13 Prozent der Erwerbstätigen“, sagt er und beruft sich dabei auf Angaben der Arbeitsagentur.

Aufruf an Betriebe: Mit „Nachhol-Ausbildung“ gegen Fachkräftemangel vorgehen

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ruft die Unternehmen im Kreis Lüneburg auf, eine Fachkräfte-Offensive in ihren Betrieben zu starten. Angesichts des Fachkräftemangels sollten die Betriebe Menschen ohne Ausbildung gezielt fördern:

„Fair ist es, diesen Menschen eine zweite Chance zu geben. Erst recht, da in den meisten Branchen ohnehin Fachkräfte händeringend gesucht werden – in der Lebensmittelindustrie genauso wie in Hotels, Restaurants oder Bäckereien“, so Steffen Lübbert.

Beschäftigte: Betriebsleitung ansprechen und nachfragen

Wer keine Berufsausbildung hat, müsste ansonsten ein Berufsleben lang als Hilfskraft bei schlechterer Bezahlung arbeiten. NGG-Geschäftsführer Steffen Lübbert ruft Beschäftigte ohne Berufsabschluss auf, das Thema „Nachhol-Ausbildung“ offensiv im Betrieb anzusprechen: „Wenn ein Chef sieht, dass jemand die Motivation hat, mehr aus sich zu machen und sich für das Unternehmen zu qualifizieren, kann er das kaum ablehnen.“

Es sei allerdings wichtig, dass neben der Geschäftsführung auch die Belegschaft motivierte Beschäftigte unterstützt. „Ideal ist es, wenn es einen Betriebsrat gibt. Dann ist der nötige Rückenwind quasi garantiert“, so Lübbert.

Tipp: Bei der Arbeitsagentur nachfragen – Kosten werden teils übernommen

Die NGG Lüneburg rät Betriebsräten und Beschäftigten, aber auch den Geschäftsführungen von Unternehmen, sich über Angebote der Arbeitsagentur zu informieren.

Für Unternehmen sei das besonders interessant. Denn Lehrgangskosten könnten teilweise oder sogar vollständig übernommen werden. Auch Zuschüsse zum Lohn, der bei einer Weiterbildung weitergezahlt werde, seien möglich. „Wichtig ist, dass einer im Betrieb die Fäden zusammenhält und alles koordiniert. Am besten der Betriebsrat“, sagt NGG-Geschäftsführer Steffen Lübbert.

Kombination von Ausbildung und Arbeit: Weiterbildung in ruhigeren Phasen

Das Nachholen einer Ausbildung und trotzdem nebenbei weiterzuarbeiten, das sei allerdings eine Herausforderung. In Berufen mit Saisonarbeit lasse sich dies jedoch relativ gut unter einen Hut bringen.

Ein Beispiel dafür sei die Lebensmittelbranche. „Hier gibt es oft Saisonphasen. Weiterbildungsmodule sollten dann möglichst in die Zeiten gelegt werden, in denen die Produktion nicht voll ausgelastet ist. Das gilt auch für die Hotellerie oder Gastronomie: Es gibt in der Regel immer Phasen, in denen nicht gerade Hochbetrieb herrscht“, so Steffen Lübbert.

Gewinn für den Betrieb und für den einzelnen Mitarbeitenden

Die Qualifizierung ungelernter Mitarbeiter sei eine Investition ins Betriebs-Know-how. Gleichzeitig sichere eine nachgeholte Ausbildung Beschäftigten aber auch einen höheren Lohn und vor allem eine bessere Perspektive im Berufsleben.

„Wer eine Ausbildung in der Tasche hat, ist auf dem Arbeitsmarkt einfach gefragter“, sagt NGG-Geschäftsführer Lübbert.

Mehr Information

Für Unternehmen

  • Arbeitsagentur: Förderung von Weiterbildung – Information für Unternehmen 
    Die Arbeitsagentur berät und unterstützt Unternehmen, den Betrieb zukunftsfähig zu machen und die Beschäftigten zu qualifizieren. Angebote: Analyse der aktuellen Personalstruktur, Ermittlung von Entwicklungspotenzialen der Beschäftigten und des Weiterbildungsbedarfs, Beantragung der Förderleistungen und Qualifizierung Ihrer Beschäftigten während Kurzarbeit. Die Weiterbildung kann gefördert werden durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten und durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.

Für Beschäftigte

  • Arbeitsagentur: #Zukunftsstarter
    Sie sind über 25 Jahre und ohne Berufsabschluss? Die Initiative „Zukunftsstarter“ ermöglicht Ihnen durch Umschulungen, Aus- und Weiterbildungen die Chance auf einen beruflichen Neustart. Währenddessen unterstützen wir Sie auf Ihrem Weg zu einem anerkannten Berufsabschluss.
  • Arbeitsagentur: Berufsberatung im Erwerbsleben  
    Sie wollen beruflich mehr aus sich machen oder sich neu orientieren? Die Arbeitsagentur berät und unterstützt mit persönlichen Beratungsgesprächen. Bei Qualifizierungsangebote können auch die Arbeitgeber einbezogen werden. Jetzt Beratungstermin vereinbaren – persönlich, telefonisch oder per Video!
  • Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Lüneburg: https://lueneburg.ngg.net/

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