Schäden durch Weihnachts-Hochwasser: Jetzt bis 22. März 2024 Soforthilfe beantragen
Für Schäden durch das Weihnachts-Hochwasser können Privathaushalte bei Hansestadt und Landkreis bis 22. März 2024 Soforthilfe beim Land Niedersachsen beantragen. Darauf weist der Landkreis hin. Bei einem Schaden von mindestens 5.000 Euro oder bei Härtefällen ist eine Soforthilfe zwischen 1.000 Euro und 2.500 Euro möglich, in Sonderfällen auch mehr. Jeder Einzelfall wird sorgfältig auf Plausibilität geprüft.
Mitteilung von: Hansestadt und Landkreis Lüneburg – Am: 26.01./08.02.2024
Online: Hansestadt Lüneburg mehr – Landkreis Lüneburg mehr – Foto: Lüne-Blog.
Unterstützung für Betroffene: Hochwasser-Soforthilfe im Landkreis Lüneburg startet
Foto: Hansestadt Lüneburg: Überschwemmter Fußweg an der Illmenau.
Die Soforthilfe des Landes Niedersachsen für Privathaushalte, die durch das Hochwasser zwischen dem 24. Dezember 2023 und dem 31. Januar 2024 finanziell belastet sind, kann bis 22. März 2024 beim Landkreis Lüneburg beantragt werden.
Beantragen können die Landesmittel Privathaushalte im Einzugsgebiet der Elbe, von Ilmenau und Jeetzel, der Sude mit Rögnitz und Krainke sowie allen Nebenflüssen. Die Unterstützung gilt nur für Privatpersonen und nicht für Hochwasser-Schäden an Gebäuden, Infrastruktur oder landwirtschaftlichen Flächen.
Beispiel: Elektrogeräte und Möbel im vollgelaufenen Keller
Mit der Soforthilfe werden Privathaushalte dabei unterstützt, eine vorübergehende Unterkunft oder Gegenstände des täglichen Bedarfs zu finanzieren, wenn diese beschädigt wurden. „Die klassischen Beispiele hierfür sind die Waschmaschine im vollgelaufenen Keller, Möbel oder Elektrogeräte im Erdgeschoss“, so Janna Hoveida, Leiterin der Stabstelle für Wirtschaft, Klimaschutz und Kreisentwicklung.
Die Hilfe ist möglich für Gegenstände, die schon ersetzt wurden, als auch für Neuanschaffungen, die noch getätigt werden müssen. In Frage kommen Schäden von mindestens 5.000 Euro.
Bei Schäden ab 5000 Euro oder besonders akuter Notlage
Wenn durch das Hochwasser ein Schaden von voraussichtlich mindestens 5.000 Euro entstanden ist oder bei Härtefällen, kann eine Soforthilfe zwischen 1.000 Euro und 2.500 Euro je Haushalt gewährt werden.
In besonders akuten Notlagen kann auch bei kleineren Beträgen geholfen oder eine Soforthilfe bis 20.000 Euro gewährt werden, teilt das Land Niedersachsen mit. Zurückgezahlt werden müssen die Hilfen nicht. Jeder Einzelfall wird sorgfältig auf Plausibilität geprüft.
Antragstellung bis 22. März 2024 möglich
Die Anträge sind ab jetzt online zu finden und können bis zum 22. März 2024 gestellt werden.
- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz: Hochwasser-Soforthilfen für Privathaushalte
Antragsformular: PDF-Datei
Anlage zum Antragsformular (Abtretung von Versicherungsleistungen): PDF-Datei
Richtlinie: PDF-Datei - Landkreis Lüneburg: Information
Rückfragen per Mail: hochwasserhilfe@landkreis-lueneburg.de – Telefon: 04131 26 1852
Antragsformular: PDF-Datei - Hansestadt Lüneburg: Antragsformular s. o.
Rückfragen per Mail an umwelt@stadt.lueneburg.de
Hintergrund: Hochwasser-Soforthilfe
Unter hochwasserbedingte Schäden fallen laut der Richtlinie des Landes Schäden „durch Hochwasser als auch durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser (sowohl entlang der Fließgewässer als auch des damit verbundenen Grundwasserkörpers), überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation und die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch das Hochwasser verursacht sind“.
Mehr bei Lüne-Blog
- Ökologische Station: Gewässer brauchen Platz – Auen als Hochwasserschutz und Wasserspeicher – 06.02.2024
Die Region Lüneburg ist vergleichsweise gut davongekommen beim Hochwasser um Weihnachten 2023. Das könnte auch damit zusammenhängen, dass es an den Oberläufen von Ilmenau und Luhe vergleichsweise viel Grünland und Auen gibt. Hier kann sich das Wasser ausbreiten – und es gibt weniger Hochwasser in den folgenden Flussabschnitten. Solche Auen sind zudem Wasserspeicher und Lebensraum für viele Arten. - Hochwasser: Lage im Landkreis aktuell nicht bedrohlich – Deiche und überflutete Gebiete nicht betreten – 30.12.2023
Auch die Pegelstände im Landkreis Lüneburg sind hoch. Im Vergleich zu den Hochwassergebieten ist die Lage allerdings aktuell nicht bedrohlich, meldet der Landkreis. Dringende Bitte jedoch: „Bitte betreten Sie die Deiche momentan nicht und halten Sie die Zufahrten zu den Deichen frei!“
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