Foto: Hansestadt Lüneburg. Platz Am Sande, Luftbild mit Blick aus Richtung Johanniskirche.

Aus der Ratssitzung: Befristetes Alkoholverbot Am Sande – Ab Herbst Ganztagsbetrieb an den Grundschulen

Der Alkoholkonsum am Platz Am Sande in Lüneburg ist künftig werktags zwischen 8 und 19 Uhr verboten. Das beschloss der Rat der Hansestadt in seiner Sitzung am 23. April 2026. Außerdem entschied der Rat einstimmig, die Umsetzung der Ganztagsbetreuung an Lüneburger Grundschulen finanziell zu unterstützen. Ab dem kommenden Schuljahr sind damit alle elf Grundschulen hier Ganztagsschulen.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 24.04.2026
Online: https://www.hansestadt-lueneburg.de – Foto: Hansestadt Lüneburg.


Hansestadt Lüneburg führt befristete Alkoholverbotszone am Platz Am Sande ein

Befristet bis 30. April 2027 mit anschließender Auswertung und Anpassung nach Bedarf

Foto: Hansestadt Lüneburg (Archiv). Platz Am Sande, Luftbild mit Blick aus Richtung Johanniskirche.

In der Sitzung am 23. April 2026 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg die Einführung einer Alkoholverbotszone am Platz Am Sande ab 1. Mai beschlossen. Die städtische Verordnung untersagt den Alkoholkonsum von Montag bis Samstag in der Zeit von 8 bis 19 Uhr. Ziel der Maßnahme ist es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung am Sande zu stärken, Belästigungen zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität und die ungehinderte Nutzung des zentralen ÖPNV-Knotenpunkts zu sichern.

Konsum und Mitführen von Alkohol für den Konsum im Geltungsbereich verboten

Im Detail schreibt die Verordnung vor: Innerhalb des Geltungsbereichs ist es an Werktagen von Montag bis Samstag zwischen 8:00 und 19:00 Uhr verboten, alkoholische Getränke zu konsumieren und mit sich zu führen, wenn die Absicht erkennbar ist, dass diese im Geltungsbereich der Verordnung konsumiert werden sollen. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn Flaschen oder andere Gefäße geöffnet mitgeführt werden.

Die Verordnung ist vorerst befristet bis zum 30. April 2027. Die Hansestadt wird die Auswirkungen der Regelung genau beobachten und nach einem Jahr über etwaige Anpassungen oder eine Erneuerung entscheiden.

Reaktion auf anhaltende Beschwerden

„Die Alkoholverbotszone ist ein weiterer Baustein, mit dem wir die Situation am Sande befrieden möchten“, sagt Lüneburgs Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch. „Wir reagieren damit auch auf die anhaltende Beschwerdelage von Geschäftsleuten und Bürger:innen.“ Begleitet wird die Maßnahme durch die Arbeit der Streetworker einerseits und die Kontrollen des Kommunalen Ordnungsdienstes andererseits. Kalisch betont: „Der Platz Am Sande hat eine herausragende touristische und verkehrliche Bedeutung. Die Menschen sollen sich hier wohl und sicher fühlen.“

Oberstes Ziel der Hansestadt ist es, den Platz Am Sande als zentralen und beliebten Innenstadtbereich für alle Menschen sicher, nutzbar und attraktiv zu halten. „Die Maßnahme richtet sich nicht gegen bestimmte Personengruppen, sondern gegen ein konkretes Verhalten, das nachweislich zu erheblichen Störungen führt“, betont Kalisch.

Außengastronomie nicht betroffen – Schilder in Vorbereitung

Der Geltungsbereich des Konsumverbots erstreckt sich auf den Platz Am Sande und das Umfeld der St.-Johannis-Kirche. Die Außengastronomieflächen und die Veranstaltungen „Lüneburg feiert“ und „Sülfmeistertage“ sind von dem Verbot nicht betroffen. Für Weihnachtsmärkte und sonstige Veranstaltungen wird die Hansestadt unbürokratisch Ausnahmen erteilen.  

Vor Inkrafttreten der Verordnung werden an den Grenzen der künftigen Alkoholverbotszone in den kommenden Tagen Schilder angebracht, die auf das Verbot hinweisen. Der Kommunale Ordnungsdienst wird die Einhaltung der Regelung gerade in der Anfangsphase mit Augenmaß kontrollieren. Zunächst stehen freundliche Ansprache und Erläuterungen im Vordergrund, bevor förmliche Aufforderungen zur Durchsetzung des Verbots erfolgen.

Rat der Hansestadt: Finanzielle Mittel für den Ganztag an Lüneburgs Grundschulen beschlossen

Hansestadt geht über gesetzliche Vorgaben hinaus: Alle Kinder der Klassen 1 bis 4 gehen in Ganztag

Einstimmig hat der Rat der Hansestadt Lüneburg am Donnerstag, 23. April 2026, beschlossen, die Lüneburger Grundschulen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung weiter finanziell zu unterstützen. Damit haben Stadtverwaltung, Grundschulen und ihre Kooperationspartner Planungssicherheit für das bevorstehende Schuljahr.

Mit dem Beschluss der Ganztagsbetreuung setzt die Hansestadt den Rechtsanspruch für alle neuen 1. Klassen um und geht noch einen Schritt weiter: Auch die Kinder der künftigen 2. bis 4. Klassen profitieren bereits ab Sommer 2026 vom Ganztagsangebot. „Dieses klare Votum ist ein wichtiges Zeichen für die Kinder, die Familien, die Lehrkräfte und die Schulen“, sagt Lüneburgs Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch. „Wir wollen für alle Grundschulkinder in unserer Stadt gleichermaßen gute Ganztagsangebote schaffen. Ich bin froh, dass wir damit in Lüneburg weit über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen.“

Betreuungs- und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder – Vereinbarkeit von Familie und Beruf

„Die Entscheidung des Rates steht im Einklang mit dem seit vielen Jahren in der Hansestadt verfolgten Ziel, Betreuungs- und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten“, sagt Bildungs- und Sozialdezernentin Gabriele Scholz. „Zugleich sorgen wir dafür, dass alle Kinder der Klassen 1 bis 4 in den Ganztag gehen können und der Betreuungsschlüssel besser als 1:26 ausfällt.“

Unterstützung durch das Land Niedersachsen steigt von Jahr zu Jahr – kostenfrei für die Eltern

Von den kalkulierten Gesamtkosten in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro investiert die Hansestadt Lüneburg im kommenden Schuljahr voraussichtlich etwa 4,8 Millionen Euro in die flächendeckende Ganztagsbetreuung an allen Lüneburger Grundschulen. Rund eine Million Euro fließt vom Land Niedersachsen nach Lüneburg. Da der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung jedes Jahr um ein Schuljahr ansteigt, steigen von Jahr zu Jahr auch die Summen, die das Land Niedersachsen für den Ganztag zur Verfügung stellt.

Der Rechtsanspruch umfasst je acht Stunden von Montag bis Freitag. Die acht Zeitstunden beginnen mit dem Unterrichtsbeginn an der jeweiligen Schule. Für die Eltern ist die Betreuung in der Ganztagsschule kostenfrei, das Mittagessen bleibt aber kostenpflichtig.

Finanzierung als Grundlage für die nötigen Vorbereitungen

Nachdem die Finanzierung jetzt sichergestellt ist, folgen die nächsten Schritte zur rechtlichen und organisatorischen Umsetzung. Parallel arbeitet die Verwaltung weiter daran, die benötigten Räume und die Ausstattung bereitzustellen. „Auch die Voraussetzungen für die Ferienbetreuung werden geschaffen, die erforderlichen Baumaßnahmen werden priorisiert und geplant. Außerdem wird ein Rahmenkonzept erarbeitet, in dem u. a. qualitative und quantitative Standards festgelegt werden sollen”, ergänzt Gabriele Scholz. Die Umsetzung soll im Verlauf fortlaufend beobachtet und entsprechend angepasst und weiterentwickelt werden. 

Mehr bei Lüne-Blog

  • Recht auf Ganztagsbetreuung ab 2026: In Lüneburg flächendeckende Betreuung geplant – 07.09.2025
    Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Grundschüler der ersten Klasse das Recht auf Ganztagsbetreuung. An Ganztagsschulen stellt das Land Niedersachsen das Angebot kostenfrei zur Verfügung, an Halbtagsschulen bliebe es für die Eltern kostenpflichtig. Vorhaben der Stadt: Alle Grundschulen als Ganztagsschulen ausbauen. Das erläuterte Sozialdezernentin Gabriele Scholz in der gemeinsamen Sitzung von Schulausschuss und Jugendhilfeausschuss am Donnerstag, 4. September 2025.

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Lünepedia: Am Sande

Der Platz Am Sande entstand im 13. Jahrhundert als Handelsplatz und befindet sich im Zentrum der Altstadt von Lüneburg. Im Laufe der Zeit entwickelte sich der Platz zu einem wichtigen Handels- und Marktplatz für die Bürgerinnen und Bürger. Der Name „Sande“ spielt hierbei darauf an, dass der Boden zunächst ursprünglich gelassen wurde und keine feste Bebauung aufwies.

Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/Am_Sande

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