Schlafende Schweine. Foto: Roy Buri, Pixabay.

Niedersachsen unterstützt Bundesratsinitiative für Tierwohl

„Unsere Familienbetriebe brauchen endlich Klarheit, wohin die Reise gehen soll“, so Agrarministerin Barbara Otte-Kinast. Niedersachsen unterstützt den Gesetzentwurf, tiergerechte Umbauten zu erleichtern, und fordert eine einheitliche Definition des Begriffs „Tierwohl“.


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Am: 11.02.2022
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Agrarministerin Barbara Otte-Kinast: „Müssen die Hängepartie beenden“

Niedersachsen unterstützt Bundesratsinitiative zur Förderung des Tierwohls

Hannover. „Wir müssen endlich die Hängepartie beenden und unseren Landwirten und Landwirtinnen eine Lösung anbieten, damit sie ihre Ställe tierwohlgerecht umbauen können. Deshalb begrüßen wir die Bundesratsinitiative von Nordrhein-Westfalen“, betonte Agrarministerin Barbara Otte-Kinast.

Sie bezieht sich damit auf ihre Ressortkollegin Ursula Heinen-Esser, die heute (11.2.2022) den „Gesetzentwurf zur Beförderung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung“ im Bundesrat vorgestellt hat. Er wurde an die Ausschüsse zur Beratung überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht vor, Erweiterungen, Umbauten oder Ersatzbauten zu erleichtern, die mit dem Ziel durchgeführt werden, die Haltungsbedingungen für den vorhandenen Tierbestand im Sinne des Tierwohls zu verbessern.

Wer investieren will, braucht verlässliche Regelungen

„Unsere Familienbetriebe brauchen endlich Klarheit, wohin die Reise gehen soll. Aus Berlin höre ich dazu gar nichts. Wer jetzt investieren will, braucht doch verlässliche Regelungen“, forderte Ministerin Otte-Kinast mit Blick auf das Bundes-Agrarministerium. Leider führe die Verweigerungshaltung der Berliner Koalition dazu, dass sich bei allen Tierarten – egal, ob Schweine, Rinder oder Geflügel – immer mehr Bauern zur Aufgabe entschließen würden.

Begriff „Tierwohl“ definieren

Darüber hinaus soll durch das Gesetz der Begriff „Tierwohl“ definiert werden, um eine einheitliche Regelung in allen Bereichen sicherzustellen. Mit Verwunderung nimmt die niedersächsische Ministerin die Kritik des Deutschen Tierschutzbundes an der Begriffsdefinition „Tierwohl“ wahr.

Zumal gemäß Gesetzentwurf weitere Anforderungen an das Tierwohl durch eine Rechtsverordnung bestimmt werden können. Dies würde überdies den Ländern im Bundesrat eine Mitwirkung bei der verbindlichen Ausdifferenzierung des Tierwohl-Begriffs ermöglichen.
„Wer tiergerechte Umbauten in Deutschland nicht unterstützt, leistet der Verlagerung der Nutztierhaltung an ausländische Standorte mit niedrigeren Standards Vorschub“, so Otte-Kinast.


Information

Nordrhein-Westfalen hat am 11. Februar 2022 einen Gesetzesantrag zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung in erster Lesung im Plenum des Bundesrats vorgestellt. Ziel der Initiative ist es, Stallumbauten zu erleichtern, baurechtliche Hürden zu verringern, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und Regelungslücken zu schließen.

  • Bundesrat KOMPAKT: Sitzung am 11.02.2022, TOP 3 – Tierwohl – mehr

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