Mann mit FFP2-Maske. Foto: D.T., Pixabay.

Corona-Schutzmaßnahmen laufen zum 1. März 2023 weitgehend aus

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern streichen weitere Corona-Schutzvorgaben – früher als geplant: Zum 1. März statt zum 7. April 2023. Bei Arzt-, Klinik- und Pflegeheimbesuchen heißt es weiterhin: Maske tragen, aber die Testpflicht entfällt ab 1. März 2023. Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi unterstützt die Regelung.


Mitteilung von: Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Am: 14.02.2023
Online: mehr 


Corona-Schutzmaßnahmen laufen allmählich aus

Im Rahmen einer am 14. Februar 2023 kurzfristig einberufenen Videoschalte der Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder mit dem Bundesgesundheitsminister haben sich Bund und Länder geeinigt, noch bestehende Corona-Schutzmaßnahmen Ende Februar weitestgehend aufzuheben.

Ausnahmen bleiben bestehen für Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Arztpraxen und medizinischen und therapeutischen Einrichtungen.

Maskenpflicht weiterhin für Besuch in Krankenhaus und Pflegeheim und beim Arzt

Die Maskenpflicht besteht weiterhin bis zum 7. April 2023 für Besucher:innen von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern und die Patient:innen in Arztpraxen und medizinischen bzw. therapeutischen Einrichtungen. Diese Regelung soll bis zum Auslaufen der entsprechenden Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes am 7. April aufrechterhalten werden.

Die Testpflicht für Besucher:innen in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll ab dem 1. März entfallen.

Keine Masken- und Testpflicht für Mitarbeitende in Einrichtungen

Beschäftigte in Pflegeheimen und Krankenhäusern sollen ab dem 1. März 2023 weder regelmäßige Testungen auf das Coronavirus durchführen müssen, noch während der Arbeit eine Maske tragen müssen.

Gleiches soll für Mitarbeitende in medizinischen Einrichtungen gelten.

  • Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Stellungnahme von Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi (14.02.2023) – mehr

Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi: Regelung in Arzpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen sinnvoll

Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi: „Ich begrüße es ausdrücklich, dass sich Bund und Länder auf dieses umsichtige und gleichermaßen sehr angemessene Auslaufen der Schutzmaßnahmen geeinigt haben.

Die Menschen in unserem Land haben sich in den vergangenen Jahren durchweg verantwortungsbewusst verhalten, haben sich impfen lassen und gezeigt, dass sie auch mit dem sukzessiven Ende der Maßnahmen umsichtig – gerade im Umgang mit älteren und schwachen Menschen – sind.

Auslastung der Krankenhäuser mit Corona-Kranken flacht ab

Die Auslastung unserer Krankenhäuser mit Covid-19-Patient:innen flacht weiter ab. Das ist für uns der maßgebliche Indikator, dass sich die Lage weiter beruhigt und es damit an der Zeit ist, weiter einen Schritt in Richtung Eigenverantwortung und Normalität zu gehen.

Dass für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen sowie Besucherinnen und Besuchern von medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bestehen soll, finde ich vernünftig und angemessen.

Maskenpflicht zum Schutz kranker und alter Mitmenschen

Gerade in der Umgebung von alten und kranken Menschen halte ich die Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in der aktuell nass-kalten Jahreszeit weiterhin für sehr sinnvoll. Mit dem Auslaufen der entsprechenden Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes am 7. April ist auch hierfür die Schlusslinie gesetzt.”


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8 Kommentare

  • Meine Frau ist in einem Pflegeheim unterbracht, die durch einen Behandlungsfehler das Bewusstsein verloren hat.
    Ich kann den Schmerz nicht überwinden und besuche sie täglich.
    Es ist schon ein grausamer Vorgang, und muss, insbesondere durch Corona, eine Dauerlast ertragen.
    Ich habe jeden Tag einen Test mitgebracht, Masken getragen und und und.

    Wenn ich die obenstehendes Information richtig lese, besteht für die Besucher nur noch die Maskenpflicht in den Pflegeheimen bis zum 28.2.2023. Die Maske weiterhin zu tragen ist auch ok.

    Eine Testpflicht für Besucher nach dem 28.2.23 wäre eine widersprüchliche Regelung ggü. den Angehörigen. Die Pflegerinnen und Pfleger, oft noch jüngere Menschen, bewegen sich doch genauso in der Öffentlichkeit, wie die Allgemeinheit (die gesunden Menschen).

    Zum 1.3.2023 schließen die Testzentren. Muss ich etwa 10, 20 oder 30 km fahren um einen Test zu bekommen? Warum wird die Regelung nicht auf Eigenverantwortung gesetzt, d.h. einen selbst durchgeführten Test?

  • Hallo,
    gute Nachrichten für Sie: Auch die Testpflicht bei Besuchen in Alten- und Pflegeheimen entfällt ab 1. März 2023.
    Und hier die Telefon-Hotlines der Landkreise in Niedersachsen, die Auskunft geben: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/das-sollten-sie-tun-bei-verdacht-auf-eine-corona-infektion-185669.html

  • Ich bin Rehabilitant in einer psychosomatischen Rehaklinik.Diese möchte die Maskenpflicht in der Einrichtung über den 2.3.23 hinaus durchsetzen und begründet es mit ihrem Hausrecht. Geht das überhaupt?

    Mit freundlichem Gruß

  • Hallo,
    die Maskenpflicht für Besucher:innen besteht ja weiterhin bis zum 7. April 2023.

  • Für krankenhäuser,arztpraxen und altenheime habe ich vollstes verständnis.
    Aber ich fahre in eine orthopädische reha und soll dort 3 wochen mit ffp2 rumlaufen? *kopfschüttel

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