Halloween-Kürbisse. Foto: Mayur Gadge, Pixabay.

Die Polizei informiert: Halloween – nicht alles ist erlaubt!

Am Dienstag, 31. Oktober 2023, ist Reformations-Feiertag. Aus Amerika kommt der Brauch, Halloween zu feiern. Die Polizei macht aufmerksam: Nicht alle wollen dabei mitmachen und niemand ist verpflichtet, Süßigkeiten herauszugeben. Damit Scherze nicht übertrieben werden, sollten Eltern mit ihren Kindern im Vorfeld darüber sprechen.


Mitteilung von: Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen – Am: 29.10.2023
Online: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59488/5636874 


Die Polizei informiert: Halloween – nicht alles ist erlaubt!

Am Dienstag, 31. Oktober 2023, ist “Reformationstag”, ein gesetzlicher Feiertag im ganzen Norden. Der jüngste Feiertag, der in Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen seit 2018 ein gesetzlicher Feiertag ist, erinnert an den Ursprung der Reformation mit Luthers Thesen.

Viele Familien in der Region werden am Dienstag den Reformationstag feiern, andere Familien, Kinder und Jugendliche haben bereits Kürbisse mit gruseligen Gesichtern verziert und freuen sich parallel auf “Halloween” – All Hallows’ Eve, der Abend vor Allerheiligen. Wie viele Kinder in der Region mehr oder weniger gruselig maskiert durch die Straßen ziehen werden, bleibt abzuwarten.

Achtung: Niemand muss mitmachen – Scherze nicht übertreiben

Zu bedenken gilt jedoch, dass nicht jeder “mitmacht” bei Halloween. Viele Menschen freuen sich über die fantasievoll verkleideten Besucher. Aber niemand ist zur Herausgabe von Süßigkeiten verpflichtet.

Wie bereits in den vergangenen Jahren appelliert die Polizei an die Kinder und Jugendlichen, die Scherze nicht zu übertreiben. Denn: “Nicht alles, was Geistern Spaß macht, ist auch erlaubt!”.

Eltern sollten mit ihren Kindern im Vorfeld sprechen

So haben viele dieser Streiche in Einzelfällen ein juristisches Nachspiel. Hexen und Monster unter 14 Jahren können zwar nicht strafrechtlich belangt werden. Jedoch können zivilrechtliche Forderungen auch gegenüber Kindern bzw. ihren gesetzlichen Vertretern geltend gemacht werden.

Daher appelliert die Polizei vor allem an die Eltern, ihre Kinder über die Gefahren und Konsequenzen von üblen Scherzen und Streichen aufzuklären.

Das ist nicht erlaubt

Die “Geister” sollten bedenken:

  • Das Bewerfen von Hauswänden mit Eiern ist gegebenenfalls Sachbeschädigung.
  • Das Herausreißen von Pflanzen ist Sachbeschädigung.
  • Das Herausheben von Gullydeckeln gilt als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
  • Das Beschmieren von Autos ist ebenfalls Sachbeschädigung.

Die Polizei wird in der Halloween-Nacht präsent sein und ein mögliches Treiben im Auge haben.

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