Planung Elbbrücke Darchau / Neu Darchau. Stabbogenbrücke (S.37). Landkreis Lüneburg, Beschlussvorlage.2022/044

Elbbrücke Darchau: Verträglichkeit für Tier- und Pflanzenwelt scheint gewährleistet

Den aktuellen Bearbeitungsstand und Zwischenergebnisse zur Umwelt-Verträglichkeitsprüfung des Bauvorhabens Elbbrücke Darchau stellte das Ingenieurbüro EGL im Straßenbau-Ausschuss des Landkreises Lüneburg am 29.11.2022 vor. Nach erster Einschätzung bliebe der Großteil der vorhandenen Lebensraumtypen erhalten und die Lebensbedingungen für die Arten im Umfeld erträglich, wenn dort Verkehr über die Brücke rollt.


Mitteilung von: Landkreis Lüneburg
Am: 15.12.2022
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Bauskizze: Landkreis Lüneburg.


Elbbrücke bei Darchau: FFH-Verträglichkeitsprüfung zum Bauwerk geht voran

Für die Planung der Elbbrücke bei Darchau durch den Landkreis Lüneburg bereiten Umweltexperten momentan die FFH-Verträglichkeitsprüfung vor. Zuletzt wurde überprüft, wie sich der Verkehr über die Brücke auf die Vogelwelt und die Lebensräume im Umfeld auswirkt.

Überleben für geschützte Tiere und Pflanzen gewährleistet

Dipl.-Ing. Ute Johannes vom Planungsbüro EGL informierte am 29. November 2022 (Landkreis Lüneburg: Bürgerinformationssystem – mehr) den Betriebs- und Straßenbau-Ausschuss des Landkreises: Auch mit Brückenbetrieb bliebe der „Erhaltungszustand für Lebensraumtypen und Arten günstig“. Geschützte Tiere und Pflanzen in der Region an der Elbe könnten weiterhin gut überleben.

Fischotter, Kiebitz, Moorfrosch, Steinbeißer und viele weitere Arten leben in den untersuchten Biotopen zwischen Darchau und Neu Darchau. Nach erster Einschätzung bliebe der Großteil der vorhandenen Lebensraumtypen erhalten und die Lebensbedingungen für die Arten im Umfeld erträglich, wenn dort Verkehr über die Brücke rollt.

Auswirkungen von Verkehr und Lärm untersucht

„Für die FFH-Verträglichkeitsprüfung standen jetzt die Auswirkungen von Verkehr und Lärm durch die Brücke im Vordergrund. Im Fachjargon heißt das betriebsbedingte Wirkfaktoren“, erklärt Dipl.-Ing. Ute Johannes.

Der FFH-Lebensraumtyp Auenwälder mit Erle, Esche und Weide zum Beispiel bietet Heimat für viele geschützte Arten. Wie wirken sich Verkehr und Lärm auf diese aus?

Erstes Fazit: Nach derzeitigem Stand nicht erheblich

Auf die Rastgebiete für Zugvögel wirkt sich die Brücke etwa auf rd. 0,15 Prozent der Rastflächen des EU-Vogelschutzgebietes aus, so dass noch genügend Platz für Gastvögel wie Blässgans und Graugans bleibt.

Der Kiebitz würde sich zum Brüten Reviere mit genügend Abstand zur Brücke suchen. „Die Auswirkungen wären nach jetzigem Stand nicht erheblich im Sinne des FFH-Rechts. Weitere Prüfschritte sind noch abzuwarten.“

Störungen durch Bauarbeiten

Außerdem untersuchen sie, inwiefern die Bauarbeiten Tiere und Pflanzen in dem wertvollen Gebiet beeinflussen und wie Störungen möglichst gering gehalten werden können.

„Bauzeiten und Bauwege können zum Beispiel so gelegt werden, dass möglichst wenig Schaden entsteht“, so die Expertin. Das erste Fazit stimmt optimistisch. Die nächste Sitzung des Ausschusses ist für Anfang Februar 2023 geplant.

Hintergrund: Tier- und Pflanzenarten für die Untersuchung dokumentiert

Über viele Monate haben Umweltexperten aus Lüneburg Flora und Fauna rund um die geplante Trasse über den Fluss regelmäßig unter die Lupe genommen und mit mehr als 25 Mitarbeitenden die Arten akribisch dokumentiert.

Die Untersuchungen sollen Antworten auf drei wichtige Fragen liefern:
Wie wirkt sich das Bauwerk selbst auf die Natur vor Ort aus?
Welche Auswirkungen zeigen sich im Betrieb, wenn Verkehr über die Brücke rollt?
Und welchen Einfluss würde die Baustelle auf die dort lebenden Arten haben und wie könnte man diesen so gering wie möglich halten?

  • Landkreis Lüneburg: Mehr Information zum Bauvorhaben Elbbrückemehr

FFH-Verträglichkeit: Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Fauna-Flora-Habitat-Gebiets

Ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) ist ein Schutzgebiet in Natur- und Landschaftsschutz. In solchen Gebieten sind Tier- und Pflanzenwelt besonders geschützt. Dabei müssen bestimmte Richtlinien beachtet werden (Wikipedia: mehr).

Projekte und Pläne müssen gemäß der §§ 34 und 36 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vor ihrer Durchführung oder Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes überprüft werden.

Ergibt die Prüfung der Verträglichkeit, dass das Projekt oder der Plan zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist das Projekt oder der Plan unzulässig. Ausnahmen sind möglich.

  • Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz: mehr


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