Azubi am Bau. Foto: IG BAU.

Junior-Betriebsräte gesucht: Wahl von Jugend- und Azubi-Vertretung bis 30. November 2022

Sich für die eigenen Belange einsetzen, bei der Geschäftsleitung Vorschläge und Nachfragen einbringen – das ist Aufgabe der Jugend- und Auszubildendenvertreter:innen (JAV). Noch bis zum 30. November 2022 können sie in Betrieben und Behörden mit Betriebsrat oder Personalvertretung gewählt werden. Das lohnt sich – auch für Unternehmen, die so ihre Auszubildenden stärker an sich binden.


Mitteilung von: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Am: 24.10.2022
Online: https://www.jav-portal.de/
Foto: IG BAU. Azubi am Bau. 


Junior-Betriebsräte gesucht: Jugend- und Azubi-Vertretung bis zum 30. November 2022 wählen

Wer kümmert sich in der Firma um die Belange der Auszubildenden, bringt bei der Geschäftsleitung Vorschläge und Nachfragen ein? In Betrieben und Behörden, die einen Betriebsrat oder eine Personalvertretung haben, kann dafür eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt werden. Die vertritt unter 18-jährige Beschäftigte, Auszubildende, Praktikanten und Werkstudenten.

Die Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung findet alle zwei Jahre vom 1. Oktober bis 30. November statt – aktuell bis zum 30. November 2022. Wählen dürfen alle jugendlichen Beschäftigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und alle Auszubildenden, unabhängig vom Alter.

Sich für die eigenen Belange einsetzen

Azubis und junge Beschäftigte aus dem Kreis Lüneburg sollen sich für ihre eigenen Belange einsetzen – und bei den laufenden Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) mitmachen. Dazu ruft die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf.

„Von unbezahlten Überstunden bis hin zu Arbeiten, die gar nichts mit der Ausbildung zu tun haben – immer wieder klagen Azubis über Missstände. Aber die muss niemand einfach so hinnehmen. Wer eigene Interessenvertreter wählt, kann im Betrieb ein entscheidendes Wort mitreden und sich das nötige Gehör beim Chef verschaffen“, sagt Achim Bartels, Bezirksvorsitzender der IG BAU Hamburg.

Besonders wichtig in der Bau-Branche

Insbesondere Azubis aus der Baubranche sollten bei den JAV-Wahlen, die noch bis Ende November laufen, ihre Stimme abgeben, rät der Gewerkschafter.

„Die Bau-Ausbildung hat zwar einen guten Ruf und liegt in puncto Bezahlung auf den vorderen Plätzen. Doch nach wie vor berichten Azubis, dass sie viele Aufgaben erfüllen müssen, die nicht der Ausbildung dienen. Immer wieder fühlen sie sich als billige Arbeitskräfte missbraucht. Zudem klagen sie über lange Arbeitszeiten durch weit entfernte Baustellen“, moniert Bartels.

Fachkräftemangel: Firmen müssen für Auszubildende – auch weibliche – attraktiver werden

Hier sollten die Firmen umdenken und für bessere Konditionen sorgen. Insbesondere für Frauen müsse die Ausbildung auf dem Bau attraktiver werden. Nur so könnten die Arbeitgeber den Fachkräftemangel in der Branche überwinden.

Nach Überzeugung der IG BAU profitieren letztlich auch die Unternehmen von engagierten Azubi-Vertretern: Dort, wo es einen „Jugend-Betriebsrat“ gebe, stiegen die Zufriedenheit und die Motivation der Azubis. „Damit wachsen dann auch die Chancen, dass Azubis nach der Lehre ihrem Arbeitgeber die Treue halten“, so die Gewerkschaft.

3400 Auszubildende im Landkreis Lüneburg

Nach Angaben der Arbeitsagentur gibt es im Landkreis Lüneburg aktuell rund 3.400 Auszubildende – 160 von ihnen lernen in der Baubranche. Eine Interessenvertretung kann wählen, wer in einem Betrieb arbeitet, der mindestens fünf Jugendliche oder Azubis und bereits einen Betriebsrat hat.

Stimmberechtigt sind alle Beschäftigten unter 18 Jahren – genauso wie alle, die ihre Berufsausbildung absolvieren. Zur Wahl aufstellen lassen können sich darüber hinaus Beschäftigte unter 25 ohne Auszubildenden-Status.

Mehr Information

Azubis aus der Bau-, Land- und Forstwirtschaft sowie aus der Gebäudereinigung, die einen „Nachwuchs-Betriebsrat“ gründen wollen oder Hilfe bei der Wahl brauchen, finden hier Ansprechpartner:

Wikipedia: Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten) in einem Betrieb oder einer Behörde in Deutschland. Diese Personengruppe ist daher auch wahlberechtigt.

Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung kann nur gewählt werden, wenn bereits ein Betriebsrat besteht.

Weiterlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Jugend-_und_Auszubildendenvertretung


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