Gemeinsam für den Kindesschutz im Sport: Thorsten Schulte, Geschäftsführer des VfL Lüneburg (vorne links), und VfL-Präsident Uwe Walther unterzeichnen die Kooperationsvereinbarung gegen Kindeswohlgefährdung. Jutta Bauer, Leiterin des städtischen Fachbereichs Familie und Bildung (hinten von links), Sportreferentin Britta Herrschaft sowie Kreisjugendpfleger Christian Gebhardt und Ines Benne, Fachdienstleiterin Jugendhilfe und Sport beim Landkreis, schauen dabei über die Schultern. Foto: Hansestadt Lüneburg.

Kindesschutz im Sport: VfL Lüneburg, Hansestadt und Landkreis unterzeichnen Vereinbarung

Kinder, die im Verein Sport treiben, müssen das sicher und geschützt tun können. Übergriffe müssen verhindert werden. Dafür hat der VfL Lüneburg als erster Sportverein nun eine Kooperationsvereinbarung mit den Jugendämtern und Sportreferaten von Hansestadt und Landkreis unterzeichnet. Darin sind feste Regelungen und die Benennung einer Vertrauensperson vorgesehen.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg
Am: 02.03.2022
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Gemeinsam für den Kindesschutz im Sport: VfL Lüneburg, Hansestadt und Landkreis unterzeichnen Vereinbarung

Foto: Hansestadt Lüneburg. Gemeinsam für den Kindesschutz im Sport: Thorsten Schulte, Geschäftsführer des VfL Lüneburg (vorne links), und VfL-Präsident Uwe Walther unterzeichnen die Kooperationsvereinbarung gegen Kindeswohlgefährdung. Jutta Bauer, Leiterin des städtischen Fachbereichs Familie und Bildung (hinten von links), Sportreferentin Britta Herrschaft sowie Kreisjugendpfleger Christian Gebhardt und Ines Benne, Fachdienstleiterin Jugendhilfe und Sport beim Landkreis, schauen dabei über die Schultern. 

HANSESTADT LÜNEBURG. – Eine Unterschrift mit Signalwirkung für den Sport in Hansestadt und Landkreis Lüneburg soll es sein: Da waren sich am Dienstag, 1. März, im Huldigungssaal des Lüneburger Rathauses alle Beteiligten einig. Der VfL Lüneburg ist der erste Sportverein, der eine Kooperationsvereinbarung zur Prävention von Kindeswohlgefährdungen im Sport mit den Jugendämtern und Sportreferaten von Hansestadt und Landkreis unterzeichnet hat.

Kindesschutz auch in Sportvereinen etablieren

„Das ist ein ganz wichtiges Thema, für das wir sensibilisieren wollen. Es darf nicht unter den Tisch gekehrt werden“, sagt die städtische Sportreferentin Britta Herrschaft. Gemeinsam mit dem Landkreis hat sich die Hansestadt im vergangenen Jahr auf den Weg gemacht, den gesetzlichen Schutzauftrag nach Paragraf 8a SGB VIII für Kinder auch auf den Sport auszuweiten. Zu einem Informationsabend im November waren alle rund 160 Sportvereine aus Stadt und Landkreis eingeladen. Rund 35 hatten Vertreterinnen und Vertreter geschickt. „Es geht darum, den Kinderschutz in Sportvereinen so zu etablieren, wie es in Kitas und anderen Bereichen schon längst der Fall ist“, erklärt Christian Gebhardt, Kreisjugendpfleger beim Landkreis.

Regelungen: Vertrauensperson benennen – Führungszeugnis vorlegen

Einige wichtige Bestandteile der Kooperationsvereinbarung im Überblick:

  • Vom Sportverein wird eine Vertrauensperson benannt, die als Ansprechpartner/in für den Kindesschutz fungiert.
  • Der Sportverein beschäftigt keine Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden sind.
  • Hauptamtliche Betreuer/innen, Übungsleiter/innen und Trainer/innen haben in regelmäßigen Abständen (max. 5 Jahre) ein aktualisiertes erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
  • Der Verein stellt sicher, dass auch im Neben- oder Ehrenamt keine Personen, die wegen einer Straftat verurteilt worden sind, Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen oder ausbilden.

Konkrete Schritte bei Vorkommnissen vorgesehen

„Im Grund haben wir als Sportverein die Inhalte dieser Vereinbarung bereits gelebt“, erklärt VfL-Präsident Uwe Walther. In der Vergangenheit habe es Fälle gegeben, die den Verein mit dem Thema Kindesschutz konfrontierten. Die Vereinbarung mit Hansestadt und Landkreis sehen Walther und Geschäftsführer Thorsten Schulte daher zum einen als „Zeichen für den gesamten Sport in Stadt und Landkreis“. Zum anderen biete das Vertragswerk auch den beim Verein Beschäftigten Handlungssicherheit, hebt Schulte hervor: „Es sind konkrete Schritte benannt, wie wir in welchen Fällen zu handeln haben.“

Dass der gesetzliche Schutzauftrag auf weitere Bereiche ausweitet wird, fordert auch der Gesetzgeber. „Wir als Jugendhilfeträger sollen neue Bereiche mit in den Blick nehmen“, verdeutlicht Ines Benne, Fachdienstleiterin Jugendhilfe und Sport beim Landkreis, den Auftrag. Da das Thema Kindeswohlgefährdung im Sport in den vergangenen Jahren vermehrt auch in den Medien präsent war, lag die Ausweitung auf den Sport nahe. „Wir gehen nun das an, was in etwa zwei, drei Jahren eh kommt“, vermutet Benne.

Jährliche Fortbildung für Vertrauenspersonen und Prävention

Ein Punkt, der allen Beteiligten dabei ganz wichtig ist: „Es reicht nicht, einmal die Vereinbarung zu unterschreiben. Wir müssen das auch mit Leben füllen“, betont Jutta Bauer, Fachbereichsleiterin Familie und Bildung bei der Hansestadt. Daher sind einmal im Jahr Fortbildungen für die Vertrauenspersonen angedacht. „Wir wollen präventiv unterwegs sein, für das Thema sensibilisieren und hoffen, dass mögliche Fälle frühzeitig erkannt werden können“, fasst Jutta Bauer zusammen.

Für Sportvereine: Online-Informationsveranstaltung im März – Präsenz-Veranstaltung im Mai

Um weitere Sportvereine auf das Thema aufmerksam zu machen, sind zwei weitere Termine für Informationsveranstaltungen geplant: am Donnerstag, 31. März 2022, als Videokonferenz sowie am Dienstag, 31. Mai 2022, in Präsenz im Kulturforum Gut Wienebüttel. Weitere Informationen wird es jeweils vor den Terminen geben.


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