Überflutung. Foto: Markus Distelrath, Pixabay.

Klimaklage der DUH gegen Niedersachsen nicht angenommen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Niedersachsen nicht angenommen. Die DUH sieht die Stellungnahme der Richter als Klarstellung, dass die Bundesregierung in der Verantwortung steht und das Klimaschutzgesetz sofort nachschärfen muss.


Mitteilung von: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Am: 01.02.2022
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Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerden gegen Klimagesetze – auch in Niedersachsen – nicht an

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat am (heutigen) Dienstag elf Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich zum Teil gegen bereits bestehende Landesklimaschutzgesetze und zum Teil gegen das Unterlassen einiger Landesgesetzgeber richteten, einen Reduktionspfad für Treibhausgase gesetzlich zu normieren. Auch das niedersächsische Klimagesetz war beklagt worden.

Klimaschutzminister Olaf Lies: In allen Bereichen konsequenteren Weg gehen

Dazu sagt Niedersachsens Umwelt- und Klimaschutzminister Olaf Lies:
„Das heutige Urteil ist für mich kein Grund, die Arbeit einzustellen, sondern es bestärkt mich trotzdem in dem, was ich vorher schon gesagt habe: Wir wollen das niedersächsische Klimagesetz noch in dieser Legislaturperiode novellieren und in allen Bereichen einen noch konsequenteren Weg gehen.

Alles muss und kommt erneut auf den Prüfstand: mehr Flächen für die Erneuerbaren, Photovoltaikpflicht auf allen Neubauten, ein besseres Mobilitäts-Angebot in der Fläche und die Fahrzeugflotten des Landes, die wir auf E-Mobilität umstellen wollen.

Klimaneutralität bis 2045

Ein Kernpunkt des Gesetzentwurfes werden noch ambitioniertere Ziele auf unserem Weg zur Klimaneutralität sein:
Wir wollen bis spätestens 2045 klimaneutral sein und nicht erst 2050. Außerdem werden wir auch ein 65 Prozent-Reduktionsziel bis 2030 ins Klimagesetz schreiben und den Weg dorthin detaillierter beschreiben, mehr Zwischenziele definieren.
Denn nur so wird der Erfolg der Bestrebungen wirklich überprüfbar und diejenigen überzeugen, die jetzt den Klageweg gegangen sind. Das wünsche ich mir sehr. Wir sind die Generation, die für den Klimaschutz die Verantwortung hat. Diese Aufgabe dürfen wir nachfolgenden Generation nicht als Problem überlassen.”

 


Mitteilung von: Deutsche Umwelthilfe
Am: 01.02.2022
Online: mehr


Deutsche Umwelthilfe: Klarstellung – Bundesregierung verantwortlich 

Das Bundesverfassungsgericht hat die Länderklagen formal zurückgewiesen. Sie urteilen jedoch, dass der Bund für die Einhaltung der Klimaschutzverpflichtungen zuständig ist, so Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe in einer aktuellen Stellungnahme (01.01.2022 – mehr):  Die “Richter haben tatsächlich für Klarheit gesorgt, wer welche Pflichten hat im Kampf gegen die Klimakrise. Sie urteilen, dass der Bund für die Einhaltung der Klimaschutzverpflichtungen des Pariser Abkommens verantwortlich ist.

Bundesregierung und Landesregierungen: Sofort nachschärfen

Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzgesetz sofort nachschärfen. Die derzeitige Fassung reicht nicht aus, um das Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten und die Lasten gerecht zu verteilen.
Der Bund steht hier in der Pflicht, das hat das BVerfG heute noch einmal klargestellt. Umso wichtiger ist die erst in der vergangenen Woche eingereichte erneute Bundesbeschwerde junger Menschen, die wir ebenfalls unterstützen.

Die Landesregierungen müssen jetzt umgehend deutlich ambitioniertere Klimaschutzmaßnahmen verabschieden und kurzfristig umsetzen, damit die Temperatur-Limits und das CO2-Budget Deutschlands eingehalten werden können. Sie müssen dem Prinzip der Bundestreue folgend alles tun, damit Deutschland insgesamt seine Verpflichtungen beim Klimaschutz einhält.
 Es kommt – so das BVerfG in seiner heutigen Entscheidung – im Klimaschutz vor allem auf die Bundesregierung an.”

Hintergrund: Die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen Niedersachsen

“Das Bundesland Niedersachsen hat mit dem ‘Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels’ vom 10. Dezember 2020 ein Landesklimaschutzgesetz erlassen.
Niedersachsen hat sich zum Ziel gesetzt, ‘Klimaschutzland Nr. 1’ zu werden.
Aktuell enthält das niedersächsische Klimaschutzgesetz allerdings keine ausreichenden Ziele, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Auch das Jahr 2050 als Ziel für Klimaneutralität reicht nicht und steht im Widerspruch zum Bundes-Klimaschutzgesetz.” (Quelle: https://www.duh.de/laenderklimaklagen/).

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