Bahngleise in Lüneburg. Foto: Lüne-Blog.

Lärm an Bahnhauptstrecken: Zweite Beteiligungsrunde startet am 20. November 2023

Wer an einer Bahn-Hauptstrecke wohnt und von Schienenlärm betroffen ist, kann sich vom 20. November 2023 bis 2. Januar 2024 an der zweiten Runde der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes beteiligen. In der ersten Runde im Frühjahr haben in Lüneburg knapp hundert Personen mitgemacht. Die Ergebnisse flossen ein in den vorliegenden Entwurf. Online können Bürger:innen nun dazu und zur Gestaltung der Beteiligung eine Rückmeldung geben.


Mitteilung von: Eisenbahn-Bundesamt – Am: 23.10.2023
Online: http://www.eba.bund.de/lap – Foto: Lüne-Blog


Lärmaktionsplanung der Bahn: Zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 20. November 2023 bis 2. Januar 2024

Am 20. November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4. Dann liegt der Entwurf des neuen Lärmaktionsplans vor. Der enthält unter anderem die Auswertung der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung.

Vom 20. November 2023 bis 2. Januar 2024 haben Bürger:innen nun die Möglichkeit, diesen Entwurf zu bewerten und dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum Verfahren zu geben. Dafür wurde eine Online-Beteiligungsplattform eingerichtet. Die abschließende Veröffentlichung des Lärmaktionsplanes ist für den 17. Juli 2024 geplant.

Über 11.000 Teilnehmende – vor allem nachts Lärm und durch Güterverkehr gestört

Über 11.000 Bürgerinnen und Bürger haben an der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des EBA teilgenommen. In einer interaktiven Kartenanwendung konnten die Bürgerinnen und Bürger angeben, wo sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen, und verschiedene Aussagen zu ihrer Lärmsituation treffen.

Die Auswertung zeigt, dass ein Großteil (95 Prozent) der Menschen, die teilgenommen haben, zu Hause beeinträchtigt ist. Stark gestört fühlen sich die Teilnehmenden vor allem abends (57 Prozent) und nachts (67 Prozent) und insbesondere durch den Güterverkehr (81 Prozent).

Maßnahmen an der Strecke und an Fahrzeugen besonders wichtig

Zur Verbesserung der Lärmsituation wurden am häufigsten Maßnahmen an der Strecke (81 Prozent) und an den Fahrzeugen (72 Prozent) als sehr wichtig benannt.

Sie liegen damit deutlich über Maßnahmen am Gebäude, welche nur 36 Prozent der Teilnehmenden für sehr wichtig erachten.

Über 300 Kommunen nahmen teil – Lärmschutz für Wohnungen gefordert

Erstmalig gab es eine gesonderte Beteiligungsmöglichkeit für Kommunen. Der Aufforderung des EBA zur Teilnahme sind über 300 Kommunen nachgekommen. Auch die Lüneburger Stadtverwaltung hat eine Stellungnahme eingereicht.

17 Prozent der Gemeinden sehen sich nach eigener Einschätzung als „äußerst hoch“ durch Lärm belastet. Die größte Übereinstimmung besteht bei der hohen Schutzbedürftigkeit von Wohnraum. Aber auch Parks und andere ruhige Gebiete werden von Kommunen als besonders schützenswert angesehen.

Trotzdem: Verkehr von der Straße auf die Schiene verlagern

Trotz aller Kritik am Verkehrsträger Schiene erkennen sehr viele Kommunen – selbst bei starker Belastung – die Vorteile des Schienenverkehrs. Sie sprechen sich teils deutlich für die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene aus.

Gleichzeitig fordern die Kommunen adäquaten und umfassenden Lärmschutz, schnellere Planung und Umsetzung und die Bereitstellung höher Mittel, zum Beispiel eine vollständige Erstattung der Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern.

Dank für die Mitwirkung an der ersten Beteiligungsrunde

Für die Teilnahme möchten wir uns bedanken. Die Ergebnisse der beiden Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung gehen dann in den finalen Lärmaktionsplan ein.

Hintergrund: Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Um die Lärmbelastung an Schienenwegen des Bundes zu ermitteln und langfristig senken zu können, führt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre eine Lärmaktionsplanung durch. Der Lärmaktionsplan bietet eine Informationsquelle für Bürger:innen und eine Planungsgrundlage für Städte, Gemeinden und weitere Entscheidungstragende.

Die Ergebnisse werden unterschiedlichen Akteuren, wie zum Beispiel der Deutschen Bahn AG, zur Verfügung gestellt, damit diese bei zukünftigen Planungen zur Lärmminderung berücksichtigt werden können.

Mehr bei Lüne-Blog

  • Lärm an Bahn-Hauptstrecken: Online-Fragebogen bis 24. April 2023 – 01.04.2023
    Wer an einer Bahn-Hauptstrecke wohnt und von Schienenlärm betroffen ist, sollte sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes beteiligen. Per Online-Fragebogen helfen Bürger:innen, Lärmschwerpunkte sichtbar zu machen und den Schienenlärm langfristig zu senken.
  • Niedersachsen: Kommunen müssen Mitte 2024 aktualisierte Lärmaktionspläne vorlegen – 07.08.2023
    Bis Mitte 2024 müssen alle Kommunen, auch Lüneburg, einen aktualisierten Lärmaktionsplan vorlegen. Wie aktuelle Werte zeigen, ist es in hier an vielen Straßen zu laut. Online kann man sich darüber informieren. Denn: „Lärmschutz ist ein Schutz der Lebensqualität”, so Umweltminister Christian Meyer.

LünepediaLünepedia: Lärm

Lärm stellt die Ursache vielfältiger körperlicher Beschwerden sowie der Schädigung von Ökosystemen dar. Neben Feinstaub und Kohlenstoffdioxid ist Lärm auch ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit Autoverkehr und Lärmbekämpfung ein Anliegen der Verkehrswende.

Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/Lärm


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