Grafik: Umweltkarten Niedersachsen. Verkehrslärm in Lüneburg 2022. Die Farben Rot und Lila zeigen an: Hier ist der Lärm gesundheitsschädlich.

Niedersachsen: Kommunen müssen Mitte 2024 aktualisierte Lärmaktionspläne vorlegen

„Lärmschutz ist ein Schutz der Lebensqualität”, so Umweltminister Christian Meyer. Bis Mitte 2024 müssen alle Kommunen, auch Lüneburg, einen aktualisierten Lärmaktionsplan vorlegen. Wie aktuelle Werte zeigen, ist es in hier an vielen Straßen zu laut. Online kann man sich darüber informieren.


Mitteilung von: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz – Am: 04.08.2023
Online: mehr – Grafik: Umweltkarten Niedersachsen (Screenshot)


Lärmaktionsplanung in Niedersachsen: Bis Mitte 2024 aktualisierte Lärmaktionspläne

Grafik: Umweltkarten Niedersachsen. Verkehrslärm in Lüneburg 2022. Die Farben zeigen an: Hier ist der Lärm laut der Weltgesundheitsorganisation WHO gesundheitsschädlich. 

Alle fünf Jahre sind die etwa 500 Städte und Gemeinden in Niedersachsen dazu verpflichtet, Lärmaktionspläne zu erstellen oder zu aktualisieren. Lärmaktionspläne sollen potenzielle Lärmprobleme und -auswirkungen bewerten und regulieren. In der Regel geht es dabei um Verkehrslärm.

Umweltminister Meyer: Maßnahmen zur Lärmminderung und Schutz vor Lärm

„Lärmschutz ist ein Schutz der Lebensqualität. Zuviel Lärm macht krank und stört unser Wohlbefinden. Lärmaktionspläne beinhalten konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung und zielen darauf ab, ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen”, so Umweltminister Christian Meyer.

Niedersachsen Kommunen müssen bis Mitte 2024 die neuen beziehungsweise aktualisierten Lärmaktionspläne vorlegen. Zur Unterstützung hat das Umweltministerien Informationen zusammengestellt und bietet für die Behörden Informationsveranstaltungen an (mehr).

Neue Lärmaktionspläne bis Mitte 2024 mit Beteiligung der Öffentlichkeit

Ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens ist es, die Öffentlichkeit zu beteiligen und zu informieren. Die Verknüpfung mit anderen gesamtstädtischen Maßnahmen, wie zum Beispiel Stadtentwicklung und Verkehrsplanung, bietet dabei die Chance, Synergien zu nutzen und Zielkonflikte zu vermeiden.

Hintergrund: Lärmaktionsplanung

Die Pflicht zur Lärmaktionsplanung ist in der sogenannten Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) auf europäischer Ebene geregelt. Die Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Umgebungslärm sowie zur Lärmaktionsplanung sind europaweit einheitlich festgelegt. Dementsprechend müssen Straßen, die von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr befahren werden, alle fünf Jahre neu kartiert werden.


Wie laut ist es in Lüneburg?

Umweltkarten Niedersachsen: Lärmbelastung bei Tag (2022) in und um Lüneburg. Screenshot.

Umweltkarten Niedersachsen: Lärmbelastung bei Tag (2022) in und um Lüneburg (Screenshot). Die Farben zeigen an: Hier ist der Lärm laut Weltgesundheitsorganisation WHO gesundheitsschädlich. Zum Vergrößern bei “Umweltkarten Niedersachsen” auf das Bild klicken!

Umweltkarten Niedersachsen: Lärmbelastung bei Nacht (2022) in und um Lüneburg. Screenshot.

Umweltkarten Niedersachsen: Lärmbelastung bei Nacht (2022) in und um Lüneburg (Screenshot). Die Farben zeigen an: Hier ist der Lärm laut Weltgesundheitsorganisation WHO gesundheitsschädlich. Zum Vergrößern bei “Umweltkarten Niedersachsen” auf das Bild klicken! 


Umweltbundesamt: Empfehlungen und Grenzwerte

Schall oder Lärm wirkt auf den ganzen Organismus. Er beeinträchtigt Wohlempfinden und Lebensqualität, erzeugt Stress und schädigt die Gesundheit. Zu den Langzeitfolgen gehören Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Arterienverkalkung, Bluthochdruck und Herzkrankheiten. Die Reaktionen treten auch im Schlaf und bei Personen auf, die meinen, sich an Lärm gewöhnt zu haben, so das Umweltbundesamt (mehr).

Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt daher: Die durchschnittliche Lärmbelastung durch Straßenverkehr bei Tag sollte den Wert von 53 dB(A) nicht überschreiten. Bei Nacht sollte sie unterhalb 45 dB(A) liegen (Umweltbundesamt: “WHO-Leitlinien für Umgebungslärm für die Europäische Region”, Juli 2019 – mehr).

In Deutschland gibt es an Bestandsstraßen bislang keine generelle Regelung zum Schutz vor Straßenverkehrslärm. Bei Neubau oder wesentlicher Änderung einer Straße sind folgende Grenzwerte festgelegt:

  • An Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen gelten dann als Grenzwerte tags 57 dB(A), nachts 47 dB(A).
  • In reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten gelten tags 59 dB(A), nachts 49 dB(A)
  • und in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags 64 dB(A), nachts 54 dB(A).
    Quelle: Umweltbundesamt – mehr

Was ist eigentlich ein Lärmaktionsplan?

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Mehr zum Thema bei Lüne-Blog

  • Lärmaktionsplanung in Lüneburg: EU-Richtlinie und die Umsetzung – 03.06.2023
    Ab 55 Dezibel in der Nacht und 65 Dezibel am Tag gilt Lärm als gesundheitsschädigend. Die Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO liegen bereits bei 45 Dezibel nachts und 53 Dezibel am Tag. Einen bundesweit festgelegten Grenzwert gibt es nicht. So Experte Christian Popp in seinem Vortrag “Lärmaktionsplanung in Lüneburg: EU-Richtlinie und die Umsetzung” am 24. Mai 2023.
  • Lärmschutz in Winsen/Pattensen: Hannover will Tempo 30 stoppen – Stadt erwägt Klage – 07.01.2023
    Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt in Pattensen – das hatte der Winsener Rat auf Grundlage des Lärmaktionsplans beschlossen. Das Verkehrsministerium Niedersachsen wies die Stadt Winsen jetzt an, diese Entscheidung aufzuheben. Wer an einer lauten Straße wohne, müsse mit Verkehrslärm leben. Die Stadt Winsen will gegebenenfalls gerichtliche Schritte veranlassen.

LünepediaLünepedia: Lärm

Lärm stellt die Ursache vielfältiger körperlicher Beschwerden sowie der Schädigung von Ökosystemen dar. Neben Feinstaub und Kohlenstoffdioxid ist Lärm auch ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit Autoverkehr und Lärmbekämpfung und ein Anliegen der Verkehrswende.

In Lüneburg sind eine Vielzahl von Straßen von einer Lärmbelastung von 70 Dezibel und höher betroffen.

Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/Lärm


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