Hund an der Leine im Grünen. Foto: Xaya, Pixabay.

Landkreis Lüchow-Dannenberg: Staupe bei Wildtieren – Hunde schützen

Vom 1. April bis 15. Juni gilt niedersachsenweit die Leinenpflicht. Denn die Wildtiere sollen beim Brüten und bei der Aufzucht der Jungen nicht gestört werden. Nach mehreren Fällen von Staupe bei Waschbären und Füchsen in Lüchow-Dannenberg sollte besonders darauf geachtet werden, dass Hunde nicht mit Wildtieren in Kontakt kommen.


Mitteilung von: Landkreis Lüchow-Dannenberg – Am: 05.04.2024
Online: https://www.luechow-dannenberg.de 


Mehrere Fälle von Staupe im Landkreis Lüchow-Dannenberg

Im Veterinäramt des Landkreises Lüchow-Dannenberg sind vermehrt Hinweise zu erkrankten und verstorbenen Waschbären eingegangen. „Der Verdacht liegt nahe, dass eine Staupe-Infektion die Ursache ist“, sagt Amtstierärztin Dr. Birgit Mennerich-Bunge. Mittlerweile sind 16 Kadaver von Waschbären und Füchsen zur Untersuchung an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) gesendet worden. In 8 Fällen (6 Waschbären, 2 Füchse) gab es bereits einen positiven Befund auf Staupe.

Keine Gefahr für Menschen – Impfung schützt Hunde

Staupe ist keine anzeigepflichtige Erkrankung, ein behördenseitiges Vorgehen ist also nicht fest vorgeschrieben. Neben Dachs, Baum- und Steinmarder, Fuchs, Iltis, Wiesel, Waschbär und Wolf können auch Haushunde an der Staupe erkranken.

„Hunde sollten grundsätzlich einen belastbaren Impfschutz gegen Staupe haben und so gehalten und ausgeführt werden, dass der direkte Kontakt mit kranken Wildtieren ausgeschlossen ist“, erklärt die Amtstierärztin. Für den Menschen geht von dem Virus dagegen keine Gefahr aus.

Fachinformationen Staupe

Das Virus zeichnet sich durch seine relative Hitzelabilität aus. Sonnenbestrahlung zerstört das Virus innerhalb 14 Stunden, bei Zimmertemperatur allerdings kann es über einige Tage infektiös bleiben. Umfangreiche Informationen hat das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zusammengestellt.

Staupe ist keine nach der Durchführungsverordnung der EU (2018/1882) gelistete Seuche. Somit gibt es auch keine festgelegten Maßnahmen oder behördlichen Zuständigkeiten bei Feststellung von Staupe.

Jagd

Jäger sollten besondere Vorsicht im Umgang mit Haarraubwild walten lassen. Es besteht die Gefahr, dass sie mit ggf. kontaminierter Kleidung auch ihre Jagdhunde anstecken, auch wenn der Jagdhund keinen direkten Kontakt zu dem Wildtier hatte.

Wenn dem Jäger auffällige Tiere begegnen, sollte dieser das Tier erlösen und unschädlich beseitigen oder zur pathologischen Untersuchung weiterleiten. In Verwesung befindliche Kadaver kommen für eine Untersuchung nicht in Frage.

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Waschbär. Foto: Alexa, Pixabay.

Waschbär. Foto: Alexa, Pixabay.

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