Haus mit Pudelmütze. Foto: MINTiKi, Pixabay.

Landkreis Lüneburg: Klimasicheres Haus – Förderprogramm und Fördermittel-Sprechstunde

Wände dämmen, neue Fenster – Energiesparen im Haus ist sinnvoll, kostet zunächst aber auch. Der Landkreis Lüneburg stellt erneut Fördermittel bereit und zweimal in der Woche gibt es jetzt eine telefonische “Fördermittel-Sprechstunde” zur Beratung. Hier gibt`s auch Tipps, wie man zum Beispiel Fördermittel kombinieren kann.


Mitteilung von: Landkreis Lüneburg – Am: 18.05.2023
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Klimaschutz im Eigenheim: Förderprogramm Energetisches Sanieren startet wieder

Wände dämmen, neue Fenster einbauen – Energiesparen in den eigenen vier Wänden ist sinnvoll, geht aber zunächst auch ins Geld.

Der Landkreis Lüneburg hat im Ausschuss für Klimaneutralität 2030 in der Sitzung am 8. Mai 2023 ein neues Förderprogramm vorgestellt: Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten bis zu 1.000 Euro für energetische Sanierung.

Landkreis Lüneburg: Mehr Information und Kontakt

Ziel: Energieverbrauch im Landkreis reduzieren

Bei der Wärme gibt es in den eigenen vier Wänden oft noch viel Sparpotenzial: „Wir fördern ab sofort energetische Sanierungen von Häusern und Wohnungen, die privat bewohnt werden“, erläutert Friederike Lang vom Fachdienst Kreisentwicklung, Wirtschaft und Klimaschutz des Landkreises Lüneburg. „Unser Ziel: Den Energieverbrauch im Landkreis weiterhin zu reduzieren.“

Wämedämmung, neue Fenster und Türen – Tipp: Förderprogramme kombinieren

Unterstützt werden daher zum Beispiel die Wärmedämmung von Wänden und Dachflächen, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, die Optimierung von Heizungsanlagen oder der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.

Friederike Lang ergänzt: „Unser Förderprogramm hat einen Fördersatz von 30 Prozent und finanziert bis zu 1.000 Euro. Antragstellende können weitere Förderprogramme nutzen und damit fast die Hälfte der gesamten Maßnahmen finanzieren.“

Wichtig: Antrag muss gestellt werden, bevor der Auftrag erteilt wird

Nutzen können die neue Förderung alle Privateigentümer von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern und auch von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.

Voraussetzung ist, dass der Bauantrag für das Wohnobjekt vor 2002 gestellt worden ist, der Fördermittelantrag vor Beauftragung eines Handwerksbetriebs gestellt wurde und zuvor eine unabhängige Energieberatung erfolgte.

Unabhängige Energieberatung ist Voraussetzung

„Die Beratung ist besonders wichtig, denn die Experten vor Ort können beurteilen, welche Maßnahme in der jeweiligen Wohnung sinnvoll ist und welche Optionen sich für die Antragstellenden ergeben“, erklärt Friederike Lang.

Wer mit einer energetischen Sanierung liebäugelt, dem raten die Expertinnen vom Klimaschutzmanagement, sich bald zu kümmern: Energieberater sind zurzeit stark gefragt und auch das Antragsverfahren nimmt Zeit in Anspruch.

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