Junge im Rollstuhl beim Sport. Foto: Stefan Schranz, Pixabay.

Landkreis Lüneburg: Hilfe für Heranwachsende mit Behinderung künftig aus einer Hand

Wer mit Einschränkungen lebt, muss viele Hürden bewältigen. Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Familien wird es jetzt leichter: Künftig erhalten sie alle Beratungen und Hilfen bei einer Ansprechperson. Die Zuständigkeiten in der Kreisverwaltung wurden dafür neu organisiert.


Mitteilung von: Landkreis Lüneburg
Am: 17.10.2022
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Landkreis Lüneburg: Kinder und Jugendliche mit Behinderung erhalten künftig Hilfe aus einer Hand

Mehr Unterstützung, mehr Teilhabe: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im Landkreis Lüneburg und ihre Familien erhalten zukünftig alle Beratungen und Leistungen aus einer Hand. Außerdem können sie mehr mitbestimmen.

Das ist eine gute Nachricht für die Betroffenen. Denn bisher mussten sie sich oft mit mehreren Anlaufstellen auseinandersetzen – auch abhängig vom Alter und der Art ihrer Beeinträchtigung.

Neue Struktur in der Kreisverwaltung erfolgt Schritt für Schritt

Möglich machen dies Änderungen in der Sozialgesetzgebung und eine neue Struktur in der Kreisverwaltung. Der einzelne Mensch steht im Mittelpunkt der Hilfen: Das Jugendamt des Landkreises Lüneburg schaut sich alle Lebensbereiche an, ob es dort einen Unterstützungsbedarf gibt.

In einer gemeinsamen Sitzung am 28. September 2022 beauftragten der Ausschuss für Jugendhilfe und der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Verwaltung, die Eingliederungshilfe im Kinder- und Jugendbereich neu auszurichten und die Aufgabe im Jugendamt anzusiedeln. Die Änderungen werden jetzt Schritt für Schritt umgesetzt.

Klare Ansprechpersonen für junge Menschen mit Behinderung

Das Ziel: „Junge Menschen mit Behinderung sollen wissen, an wen sie sich wenden müssen. Und sie sollen ihren Lebensweg stärker mitbestimmen dürfen“, sagt Yvonne Hobro, Fachbereichsleiterin Soziales.

Mit der neuen Struktur wendet der Kreis nicht nur die aktuell geltenden Gesetze an, sondern stellt sich mit Blick in die Zukunft auf. „Wir nehmen Regelungen vorweg, die der Gesetzgeber erst bis 2028 vorsieht. Damit ist die Betreuung der Kinder und Jugendlichen mit gesundheitlichen Einschränkungen im Landkreis Lüneburg vorbildlich“, so die Fachbereichsleiterin.

Schrittweise Umsetzung – Familien müssen nicht selbst tätig werden

Hinter der Neuausrichtung steckt ein hartes Stück Arbeit: Seit Februar 2022 hatten die beteiligten Fachdienste gemeinsam nach der besten Lösung für alle gesucht. „Unsere Planungen sind ein Fundament, auf dem wir jetzt Stein für Stein aufbauen können“, beschreibt Yvonne Hobro das weitere Vorgehen.

Die betroffenen Familien werden nach und nach in das neue System eingebunden, sie müssen nicht selbst tätig werden.

Weitere Mitarbeitende benötigt

Thomas Fink, erfahrener Organisationsberater vom Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (INSO) und selbst ausgebildeter Sozialarbeiter, begleitete die intensive, konzeptionelle Planung der Prozessabläufe über fünf Monate und ermittelte darauf aufbauend die angemessene Personalbesetzung für die zunehmenden Aufgaben.

Um die umfangreicheren Aufgaben zu erfüllen, zum Beispiel für die individuelle Hilfeplanung oder die Fachkonferenzen, werden weitere Mitarbeitende benötigt. Darüber muss der Kreistag mit dem neuen Stellenplan beraten.

Mehr Information, Beratung und Kontakt

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Hintergrund: Neuausrichtung der Eingliederungshilfe

Änderungen in den Sozialgesetzbüchern (SGB) VIII, IX und XII – Stichworte Bundesteilhabegesetz (BTHG) und Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz – ergeben eine Neuausrichtung der Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit einer bestehenden oder drohenden Behinderung helfen, die Folgen ihrer Behinderung zu mildern, und ihnen ein gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft ermöglichen.

Aktuell: Drei Fachdienste bei der Eingliederungshilfe beteiligt

Zurzeit sind an den Leistungen der Eingliederungshilfe im Landkreis die drei Fachdienste Jugendhilfe, Senioren und Behinderte und Gesundheit beteiligt. Die Zuständigkeiten sind für Menschen, die auf Eingliederungshilfe angewiesen sind, wenig transparent.

Im Kinder- und Jugendbereich entscheiden darüber hinaus Alter und Art der Behinderung über die Zuständigkeit.

Neuausrichtung: Hilfeleistungen “aus einer Hand”

Die geplante Neuausrichtung der Eingliederungshilfe im Kinder- und Jugendbereich entspricht dem Gedanken, den Zugang zu Hilfeleistungen einfach und möglichst aus „einer Hand“ anzubieten. Außerdem ist bereits die sogenannte „Große Lösung“, die der Gesetzgeber des SGB VIII für 2028 in der Eingliederungshilfe im Kinder- und Jugendbereich plant, integriert.

Mit dem neuen BTHG wandelt sich auch der Blick auf gesundheitliche Einschränkungen: Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen werden nicht automatisch als behindert gesehen.

Es geht vielmehr darum, ob sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Falls sie eine Teilhabebeeinträchtigung haben, sprechen Fachleute von Behinderung – und bieten Hilfe zur Eingliederung an.

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