Mädchen, Kind im Bus. Foto: Luda Kot, Pixabay.

Landkreis Lüneburg: Schülerticket fürs neue Schuljahr jetzt(!) beantragen!

Für viele Schüler:innen ganz weit weg: Der neue Schuljahresbeginn am 17. August 2023. Aber: Soll das Schülerticket – und damit 15 Euro Ermäßigung für die Fahrkarte – rechtzeitig fertig sein, muss es zeitnah beim Landkreis Lüneburg beantragt werden. Das geht online, benötigt wird ein gut erkennbares Foto, das hochgeladen wird.


Mitteilung von: Landkreis Lüneburg – Am: 23.05.2023
Online: mehr


Schülerticket fürs neue Schuljahr: Jetzt beantragen!

Viele Schüler:innen im Landkreis Lüneburg legen für den Schulweg mehrere Kilometer zurück. Wenn sie Bahn oder Bus nutzen und – je nach Klassenstufe – mehrere Kilometer von der Schule entfernt wohnen, haben sie Anspruch auf ein Schülerticket und erhalten eine monatliche Zuzahlung von 15 Euro.

Das Schülerticket wird online beim Landkreis beantragt. Dafür wird ein Foto benötigt, auf dem das Gesicht von vorne deutlich erkennbar ist. Fotos mit Masken, Mützen oder Sonnenbrillen sind nicht ausreichend.

Wer es noch nicht erledigt hat, sollte das Schülerticket jetzt beantragen. Die fertigen Zeitkarten (HVV-Cards) werden dann über die Schulen ausgehändigt.

Jetzt beantragen, damit die Karten rechtzeitig zum Schuljahresbeginn fertig sind

„Der Antrag ist unkompliziert und dauert nicht lange, wir wollen die Schülerinnen und Schüler schließlich unterstützen“, erklärt Cornelia Peter vom Fachdienst Mobilität der Kreisverwaltung.

Aber: “Wir brauchen die Anträge jetzt, denn sonst besteht die Gefahr, dass sie nicht mehr rechtzeitig bis zum neuen Schuljahresbeginn am 17. August 2023 ausgeliefert werden”, so Peter. Für Fragen steht sie mit ihren Kolleg:innen per Mail zur Verfügung: schuelerbefoerderung@landkreis-lueneburg.de

Bitte beachten: Werden die Anträge nicht fristgerecht eingereicht, müssen die Schüler:innen ihre Fahrkarte selbst bezahlen, bis sie das Schülerticket erhalten.

Hinweis: Die Schülertickets können nicht als Deutschland-Ticket genutzt werden.

Mehr Information und Kontakt

Hintergrund

Der Landkreis Lüneburg ist Träger der Schülerbeförderung und somit zuständig für Schülerinnen und Schüler, die im Kreisgebiet wohnen und anspruchsberechtigt sind, mit dem Bus zur Schule und wieder nach Hause zu fahren. Der Anspruch ist in §114 Niedersächsisches Schulgesetz und der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg geregelt.

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