Bewässerung Landwirtschaft. Foto: Markus Distelrath, Pixabay.

Landwirtschaft im Landkreis: Genehmigung für zusätzliche Wasserentnahme nicht möglichen

Trotz Trockenheit und einem Erlass des niedersächsischen Umweltministeriums raten Landkreis Lüneburg und Bauernverband Landwirten davon ab, in diesem Jahr zusätzliche Beregnungsmengen zu beantragen. Grund: Dafür müsste nachgewiesen werden, dass die Wasserentnahme keinen Schaden an der Natur anrichtet. Angesichts bereits jetzt sinkender Pegelstände ist das aber nicht gewährleistet.


Mitteilung von: Landkreis Lüneburg
Am: 06.07.2022
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Beregnungserlass des Umweltministeriums: Zusätzliche Wassermengen für Landwirtschaft im Landkreis Lüneburg nicht möglich

Der Sommer 2022 ist trocken – und die nächste Hitzewelle steht vor der Tür. Für den Landkreis Lüneburg haben sich der Bauernverband und die Kreisverwaltung im Gespräch dennoch darauf verständigt, den Landwirten von der Beantragung einer zusätzlichen Beregnungsmenge für dieses Jahr zu abzuraten.

Beregnungserlass des Umweltministeriums: Mehrentnahme nur unter bestimmten Voraussetzungen

Bis zu 30 Millimetern pro Quadratmeter mehr Grundwasser will das Niedersächsische Umweltministerium unter bestimmten Voraussetzungen freigeben, um Felder zu bewässern.

So unbürokratisch und schnell, wie das Umweltministerium sich den Zusatzregen für die Landwirtschaft wohl gedacht hatte, kann der Landkreis Lüneburg als Untere Wasserbehörde ihn aber nicht genehmigen: Die Landwirte müssten laut Erlass Nachweise erbringen, dass die zusätzliche Wasserentnahme keinen Schaden an der Natur anrichtet.

Nachweis nötig, dass durch Wasserentnahme kein Schaden entsteht

Aber: Das ist in der Kürze der Zeit und mit dem jetzigen Stand des Wasserrechtsantrags gar nicht möglich. „Insofern ergibt der Erlass aus Sicht des Landkreises Lüneburg keinen Sinn“, erklärt der Landrat.

Im Gespräch hatten die Beteiligten sich über die Voraussetzungen ausgetauscht, unter denen die zusätzlichen Wassermengen genehmigt werden könnten: So müsste die bisher erlaubte Menge für dieses Jahr schon weitgehend ausgeschöpft sein, außerdem dürfte die Mehrentnahme grundwasserabhängige Landökosysteme nicht schädigen.

Aber: Pegel der Messstellen sinken bereits

„Dafür benötigen wir Belege. Im Zweifel müsste der Gewässerkundliche Landesdienst auch etwas dazu sagen“, betont Landrat Jens Böther. Die trockenen Sommer und Defizite bei den Niederschlägen haben in den letzten Jahren schon dazu geführt, dass die Pegel der Messstellen sinken.

„Ein Risiko durch mehr Beregnung können und dürfen wir nicht eingehen“, so der Verwaltungschef.

Negative Auswirkungen auf Flora, Fauna und Gewässer sind nicht auszuschließen

Er betont: „Wir müssen unser Grundwasser für kommende Generationen erhalten. Nur so können wir langfristig die Ernährung der Menschen in unserer Region und in Deutschland sicherstellen“, sagt Landrat Jens Böther. Deshalb müssen neue Wasserentnahmen fachlich fundiert bewertet werden.

„Die Landwirtschaft benötigt für die Nahrungsmittelproduktion viel Wasser“, sagt Landrat Jens Böther. „Noch mal 30 Millimeter pro Quadratmeter würden unsere Grundwasser-Ressourcen belasten, negative Auswirkungen auf Flora, Fauna und Gewässer wären nicht auszuschließen – aber genau das fordert der Erlass.“

Viele Feldfrüchte und Getreidesorten bereits “durch”

Von der zusätzlichen Entnahmemenge, die, wenn überhaupt, erst in einigen Wochen zur Verfügung stehen würde, könnten ohnehin nur noch einige Feldfrüchte profitieren, die spät geerntet werden. Dazu gehören unter anderem Zuckerrüben, Mais für Viehfutter und Biogasanlagen sowie Spätkartoffeln, andere Feldfrüchte wie viele Getreidesorten sind bereits durch.

Bauernverband und Kreisverwaltung raten Landwirten von Beantragung einer zusätzlichen Beregnungsmenge ab

Seit mehreren Jahren erstellt der Dachverband Feldberegnung ein hydrogeologisches Modell, um die Auswirkungen der Feldberegnung beurteilen zu können – insbesondere auch bezogen auf das Zusammenwirken aller Entnahmen. Damit möchten die Landwirte im Verband eine Grundlage für die Beantragung zukünftiger Erlaubnisse schaffen.

„Wenn wir das jetzt plötzlich alles ganz einfach und ohne Gutachten beurteilen könnten, würde das unserem hohen Schutzanspruch, den wir für das Grundwasser haben, nicht gerecht werden“, sagt Landrat Böther. Landkreis und Bauernverband sind sich einig, dass der Erlass zwar gut gemeint war, am Ende aber bei den Landwirten überwiegend für Frust sorgen wird. Daher raten Bauernverband und Kreisverwaltung den Landwirten von der Beantragung einer zusätzlichen Beregnungsmenge für dieses Jahr zu ab.


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