Kran, Lüneburg, Silvester 2022. Foto: Lüne-Blog.

Lüneburg Altstadt, Kalkberg und Kloster Lüne: Feuerwerksverbot beachten

Aus Naturschutz- und Brandschutzgründen gilt am Kalkberg, im Bereich des Klosters Lüne und in der historischen Innenstadt ein Feuerwerksverbot, informiert die Hansestadt. Mitarbeitende und Polizei kontrollieren am Silvesterabend die geschützten Gebiete. Das Böllern gerät immer mehr in Kritik: Laut Umfrage des NDR sprechen sich 60 Prozent der Befragten für ein komplettes Verbot aus.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 18.12.2023
Online: mehr – Foto: Lüne-Blog, Silvester 2022.


Feuerwerksverbot an Silvester für Altstadt, Kalkberg und rund um Kloster Lüne

Auch 2023/24 gilt an Silvester und Neujahr ein Feuerwerksverbot im Naturschutzgebiet Kalkberg, im Bereich des Klosters Lüne sowie für die historische Innenstadt. Damit das Verbot eingehalten wird, kontrollieren Mitarbeiter:innen der Hansestadt und der Polizei am Silvesterabend die geschützten Gebiete. Am Kalkberg unterstützt sie hierbei eine private Sicherheitsfirma.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Feuerwerksverbot im Überblick

Für welche Bereiche gilt das Verbot?
Das Verbot betrifft die Lüneburger Altstadt, Kloster Lüne und das Naturschutzgebiet Kalkberg.

Für welchen Zeitraum gilt das Verbot?
Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 – also das klassische Silvesterfeuerwerk mit Raketen und Böllern, das an Personen ab 18 Jahren verkauft wird – ist grundsätzlich verboten. In diesen Bereichen gilt das Verbot ganztägig auch vom 31. Dezember 2023 bis zum 1. Januar 2024.

Welche Böller, Raketen und andere Feuerwerkskörper sind verboten?
Alle Kleinfeuerwerke sind verboten, das umfasst alle pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2. Dazu gehören etwa Feuerwerksbatterien, Einzelraketen, Schwärmer, Knallkörper und Leuchtfeuerwerke.
Ob ein Feuerwerk in die Kategorie F2 fällt, muss auf der Verpackung beim Kauf gekennzeichnet sein.
Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1 wie zum Beispiel Wunderkerzen und Tischfeuerwerke, die auch in Gebäuden gezündet werden dürfen, sind erlaubt. Allerdings ist mit Rücksicht auf die Natur der Müll unbedingt wieder mitzunehmen.

Gelten für den Kalkberg und die Innenstadt die gleichen Regeln?
Ja, in beiden Bereichen ist das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 gleichermaßen verboten.

Warum ist das Abbrennen von Feuerwerk am Kalkberg verboten?
Der Kalkberg ist ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet. Die Pflanzen und Tiere dort sind besonders schutzwürdig.
An Silvester dürfen Feiernde auf dem Kalkberg weiterhin die schöne Aussicht über Lüneburg genießen. Um die Natur und dort lebenden Tiere zu schützen, ist das Abbrennen von Feuerwerken hier jedoch untersagt, da Tiere durch den Lärm der Böller empfindlich gestört werden, zum Beispiel Fledermäuse, die sich im Winterschlaf befinden.
Auch Besucher:innen, die hier viel Müll hinterlassen, schaden der Natur. Die Hansestadt wird für den Silvesterabend zusätzliche Mülleimer aufstellen. Außerdem gibt es für Besucher:innen die Möglichkeit, mitgeführte Feuerwerkskörper am Haupteingang des Kalkbergs zwischenzeitlich abzugeben und vom Sicherheitsdienst verwahren zu lassen.

Warum ist Feuerwerk in der Innenstadt verboten?
Der historische Kern der Lüneburger Innenstadt ist besonders brandgefährdet. Da eine sehr enge Bebauung besteht, kann sich Feuer hier besonders schnell ausbreiten. Das ist buchstäblich brandgefährlich für die Menschen, die in der Stadt leben.

Wer kontrolliert, ob das Verbot eingehalten wird??
Mitarbeiter:innen des Ordnungsamtes kontrollieren gemeinsam mit der Polizei die Gebiete, in denen das Verbot gilt. Am Kalkberg sind zusätzlich Sicherheitskräfte der Firma Compact Security (erkennbar an Firmenlogo und Dienstausweis) vor Ort.

Wie wird das Verbot durchgesetzt? Was passiert bei Missachtung des Verbots?
Das Ziel der Kontrollen ist von Seiten der Hansestadt in erster Linie zu informieren und auf die Gefahren durch das Abbrennen von Feuerwerk in den Gebieten hinzuweisen.
Bei einer Missachtung des Verbots droht eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Außerdem kann die Person des Platzes verwiesen werden.

Gibt es alternative Flächen, wo man stattdessen Feuerwerk zünden kann?
In den Gebieten außerhalb des geschützten Bereiches, zum Beispiel am Handwerkerplatz, am Reichenbachplatz und im Bereich am Parkplatz Sülzwiesen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 erlaubt.

Hier ist Feuerwerk verboten. Grafik: Hansestadt Lüneburg.

Hier ist Feuerwerk verboten. Grafik: Hansestadt Lüneburg.

Tipps und Hinweise rund ums Feuerwerk

Dreimal mehr Schwerverletzte, Verbrennungen und verlorene Gliedmaßen, 2000 Tonnen Feinstaub und Stress bei Tieren. Das ist die Silvesterbilanz laut diesem Beitrag bei tagesschau.de (siehe unten). Wer trotzdem böllern will, sollte die folgende Hinweise beachten.

Beim Einkaufen

  • Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer sowie eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
  • Die Verwendung von sogenannten Himmelslaternen ist in Niedersachsen nicht erlaubt.

Beim Zünden von Feuerwerk

  • Achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern.
  • Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
  • Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
  • Halten Sie nach dem Zünden von Feuerwerk einen ausreichender Sicherheitsabstand ein.
  • „Blindgänger” nicht erneut zünden.
  • Wer Feuerwerk abbrennt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und darf ihn nicht auf der Straße liegen lassen.

Vorgemerkt

  • In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über die Notrufnummer 112 verständigen.
  • Vorbeugend sollten Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernt werden. Fenster und Türen sollten geschlossen gehalten werden.

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