Demonstration von Fridays for Future in Köln: We don't have time. Foto: Niklas, Pixabay.

Parents for Future Lüneburg: Solidarisch mit Letzter Generation – Klimaschutz kein Verbrechen

Gefängnis für Aktivisten der Letzen Generation? Zahlreiche Ortsgruppen von Parents for Future haben sich einer Initiative aus Baden-Württemberg angeschlossen, darunter auch die Ortsgruppe Lüneburg. Sie erklären ihre Solidarität mit der Letzten Generation und stellen fest: Ziviler Ungehorsam zur Aufdeckung von Unrecht ist kein Verbrechen.


Mitteilung von: Parents for Future Lüneburg
Am: 01.04.2023
Online: https://wechange.de/project/parents-for-future-lueneburg/


Parents for Future: Klima schützen ist kein Verbrechen

Zahlreiche Ortsgruppen von Parents For Future solidarisieren sich mit der Letzten Generation

Zahlreiche Ortsgruppen von Parents for Future, der bundesweiten Eltern-Organisation von Fridays for Future, haben sich Ende März 2023 einer Soldaritätserklärung von Parents for Future in Baden-Württemberg angeschlossen.

Mit der Aktion bekunden sie ihre Solidarität mit der Letzten Generation. Auch die Parents for Future Lüneburg unterstützen die Erklärung.

Gefängnisstrafen für Aktivisten in Heilbronn

Hintergrund für die Aktion ist ein Gerichtsurteil des Amtsgerichts Heilbronn. Das Gericht hatte im März 2023 zwei Aktivisten wegen Nötigung zu mehrmonatigen Gefängnisstrafen verurteilt. Sie hatten sich Anfang Februar 2023 auf einer Straße in Heilsbronn festgeklebt. Die beiden waren bereits mehrfach wegen ähnlicher Delikte aufgefallen, daher erhielten sie keine Bewährung.

Rechtliche Grundlage war das “beschleunigte Verfahren” im Strafprozess, eine Möglichkeit, die in Baden-Württemberg im letzten Jahr geschaffen worden war. Beide Männer gingen unmittelbar nach dem Urteil erneut auf eine Straße in Heilbronn, um den Verkehr zu blockieren.

Parents for Future: Erklärung vom 26. März 2023

Ziviler Ungehorsam zur Aufdeckung von Unrecht ist kein Verbrechen! – Die Erklärung im Wortlaut

Wir erklären uns solidarisch mit der Letzten Generation und unterstützen deren Forderungen an die politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen zum Schutz der durch die Klimakatastrophe bedrohten Lebensgrundlagen aller Menschen.

Mit dem Pariser Übereinkommen von 2015 ist die Politik ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen eingegangen. Doch statt sich an dieses Abkommen zu halten, weigert sich die Bundesregierung, selbst einfachste Klimaschutzmaßnahmen wie ein Tempolimit durchzusetzen.

Gewaltfreie Aktionen werden kriminalisiert – die Motive ausgeblendet

Stattdessen werden die gewaltfreien Aktivist*innen der Letzten Generation kriminalisiert: In Heilbronn kam es jüngst zu einem Dammbruch. Das dortige Amtsgericht verurteilte zwei Klimaaktivisten erstmals zu Haftstrafen ohne Bewährung.

Der Grund für ihr Handeln wurde dabei von der Richterin völlig ausgeblendet, nämlich, dass alle anderen Protestformen sich als unwirksam erwiesen haben.

Dies wissen alle, die seit 2019 regelmäßig für mehr Klimaschutz auf die Straße gehen und immer wieder klimapolitische Tiefschläge einstecken müssen. Denn die Bundesregierung missachtet wissentlich internationale Abkommen, das Grundgesetz, das eigene Klimaschutzgesetz und Urteile des Bundesverfassungsgerichts.

Legitimes Recht, auf lebensbedrohliche Missstände aufmerksam zu machen

Der zivile Ungehorsam zur Aufdeckung dieses Unrechts ist kein Verbrechen! Klimaschützen ist kein Verbrechen!

Wir erkennen in den friedlichen Aktionen der Letzten Generation das legitime Recht, auf lebensbedrohliche Missstände aufmerksam zu machen und die Politik zu verantwortungsvollem Handeln aufzufordern.

Wir akzeptieren die Spirale des immer schärfer agierenden Staates ebenso wenig wie die Aggressivität und Selbstjustiz aus Teilen der Bevölkerung und die häufig einseitige Berichterstattung der Medien.

Stattdessen stellen wir uns hinter die Letzte Generation und fordern gemeinsam mit ihnen die notwendigen Veränderungen.

Trauer und Verzweiflung als Ursprung der Aktionen

Auch wir empfinden die Verzweiflung, die der Ursprung für die Aktionen der Letzten Generation sind. Denn die wissenschaftlichen Fakten werden weiterhin verkannt, der inhaltlich so klare IPCC-Bericht trotz aller Deutlichkeit ignoriert.

Für ihren Mut und ihre Beharrlichkeit, auf die immer weiter eskalierende Klimakatastrophe aufmerksam zu machen, haben die Aktivist*innen der Letzten Generation unseren Dank und unseren Respekt.

Es ist Pflicht, auf Klimanotstand hinzuweisen

Auch wir werden uns weiterhin für eine lebenswerte Zukunft der kommenden Generationen einsetzen und uns nicht durch die Kriminalisierung anderer Gruppen der Klimagerechtigkeitsbewegung einschüchtern lassen. Denn auch wir sind die letzte Generation!

Es ist unsere Pflicht, auf den Klimanotstand hinzuweisen und Veränderungen einzufordern. Die Klimagerechtigkeitsbewegung lässt sich nicht spalten.

Wir stehen entschlossen zusammen und mit immer mehr Menschen aus der Mitte der Gesellschaft und jeden Alters hinter den Menschen und Forderungen der Letzten Generation!

Hintergrund: Haftstrafe für Klimaaktivisten beim Landgericht Heilbronn

  • tagesschau.de: Haftstrafe für Klimaaktivisten – 06.03.2023
    Klimaaktivisten der “Letzten Generation” wurden zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt. Die beiden Männer hatten sich Anfang Februar auf einer Straße in Heilbronn festgeklebt. Die Strafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt, da die beiden Aktivisten bereits wegen ähnlicher Delikte aufgefallen waren.
    Das Amtsgericht Heilbronn nutzte die im vergangenen Jahr geschaffene Möglichkeit des beschleunigten Verfahrens im Strafprozess. Dabei handelt es sich um ein baden-württembergisches Modellprojekt.
  • SWR Aktuell: Erstmals Haftstrafen ohne Bewährung für Klimaaktivisten in Heilbronn – 07.03.2023
    Zwei Männer bekamen je eine Freiheitsstrafe von drei beziehungsweise zwei Monaten. Die Anklage lautete auf Nötigung. Beide Männer gingen unmittelbar nach dem Urteil erneut auf eine Straße in Heilbronn, um den Verkehr zu blockieren.
  • Legal Tribune Online: LTO-Examensspezial – Straf­recht­liche Fragen und Ant­worten zu den Kli­ma­pro­testen – 08.03.2023
    Strafbarkeit wegen Blockaden oder fehlende Verwerflichkeit wegen “Umweltschutz”?  Ist die “Letzte Generation” eine kriminelle Vereinigung? In Teil II des Prüfungsspezials “Klimaproteste” bereiten Strafrechtsexperten die Rechtsprobleme auf.
  • Lesetipp – LTO: Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verhandelt den Fall der Klimaseniorinnen – 29.03.2023
    Die Klimaseniorinnen haben Beschwerde gegen die Schweiz eingereicht. Die Schweiz müsse mehr dafür tun, um den globalen Temperaturanstieg um mehr als 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu verhindern. Unterstützt und finanziert wird die Klimaklage von Greenpeace. Die Klimaseniorinnen stützen ihre Beschwerde auf eine Verletzung des Rechts auf Leben in Artikel 2 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie des Rechts auf Privat- und Familienleben aus Art. 8 EMRK.
  • Letzte Generation: Gericht erklärt Vorbeugehaft in Hamburg für rechtswidrig – weitere 10 in Gewahrsam – 30.03.2023
    Das hanseatische Oberlandesgericht hat gestern zwei Unterstützer:innen der Letzten Generation aus der vorbeugenden Gewahrsam in Hamburg entlassen und die Haft für rechtswidrig erklärt. Weiterhin sind 10 Unterstützer:innen der Letzten Generation in Hamburg im Gewahrsam und kündigen weitere Aktionen und Gesprächsbereitschaft an.
  • SPIEGEL.de: Aktivisten müssen für Klebeproteste bezahlen – 01.04.2023
    Für die Polizeieinsätze, die Klimaaktivisten verursachen, bekommen sie teilweise hohe Rechnungen. Noch ist das nicht in allen Bundesländern der Fall – das könnte sich aber bald ändern. Das ergab eine Umfrage der Welt am Sonntag in den Innenministerien der 16 Bundesländer.

Mehr zum Thema bei Lüne-Blog

  • Reaktionen auf Letzte Generation: Von Gesprächen bis Gewahrsam – 27.03.2023
    Die Letzte Generation: Man kann mit ihnen reden – wie die OBs von Hannover, Tübingen, Greifswald, Marburg und Lüneburg. Alternativ nimmt man sie zehn Tage in Gewahrsam (Hamburg) oder erteilt vorbeugend ein “Sekundenklebertransportverbot” bei Androhung von – angeblich – bis zu 1000 Euro Strafe bei Zuwiderhandeln, wie in München.

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