Entspannung in der Natur. Foto: Lars Nissen, Pixabay.

Pfingsten in der Natur: Hunde an die Leine, Natur- und Pflanzenwelt respektieren

Der Frühsommer verlockt zu Ausflügen. Der Landkreis bittet, dabei andere Erholungssuchende und die Tier- und Pflanzenwelt zu respektieren: Flusstouren, laute Musik, wildes Baden sind nicht gestattet. Hunde sind an der Leine zu führen – zumal sie aktuell durch eine tödliche Tierseuche bedroht sind. Bereits Schnuppern kann zur Ansteckung führen.


Mitteilung von: Landkreis Lüneburg
Am: 31.05.2022 / 01.06.2022
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Das Pfingst-Wochenende genießen: Natur erleben und schützen

(lk) An den freien Tagen die Ruhe der Natur genießen, gemeinsam mit der Familie Ausflüge machen oder einfach chillen – das lange Wochenende lockt viele Menschen hinaus. Der Landkreis Lüneburg bittet darum, andere Erholungssuchende, Tier- und Pflanzenwelt zu respektieren.

Die Ilmenau ist ein empfindliches Naturgebiet mit seltenen Tieren

„Die Ilmenau ist eines der empfindlichen Gebiete, in denen seltene Tiere wie Eisvogel und Bachmuschel leben. Unsere drei Landschaftswarte sind dort unterwegs. Sie klären Ausflügler über die besondere Flora und Fauna auf“, erläutert Stefan Bartscht, Fachdienstleiter Umwelt beim Landkreis Lüneburg. Außerdem achten sie auf die Einhaltung der Verordnungen.

Landkreis Lüneburg bittet: Respekt vor anderen Erholungssuchenden und der Tier- und Pflanzenwelt

  • Aus Naturschutzgründen untersagt die 2019 beschlossene Kanuverordnung an Pfingsten eine Tour auf den Flüssen Ilmenau, Luhe und Lopau.
  • Es ist außerdem nicht gestattet, laut Musik zu hören oder inoffizielle Badestellen zu nutzen.
  • Grundsätzlich gilt zum 15. Juli die Leinenpflicht – in Naturschutzgebieten gilt sie ganzjährig. Sie schützt den wildlebenden Tiernachwuchs während der Brut- und Setzzeit.

„Dadurch soll der Ausflugsverkehr auf den Gewässern heruntergefahren werden, um den dort lebenden Tieren Ruhe und Rückzugsmöglichkeiten zu bieten“ erklärt Stefan Bartscht. „Letztlich profitieren alle davon – sowohl Menschen als auch Tiere.“

Erneuter Fall der Aujeszkysche Krankheit: Tödlich für Hunde und Katzen

Die Aujeszkysche Krankheit wurde erneut bei einem Wildschwein im Landkreis Lüneburg nachgewiesen. In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt des Landkreises auf die Gefahr für Hunde, Katzen und Hausschweine hin.

  • Hunde sollten auf jeden Fall immer unter Aufsicht und an der Leine geführt werden.
  • Hausschwein-Halter sollten besonderen Wert auf Hygiene legen.
  • Hunde, Katzen und andere Fleischfresser erkranken immer tödlich. Menschen sind nicht vom Aujeszky-Virus betroffen.

Die Aujeszkysche Krankheit überträgt sich schnell: Kommen ein Hund oder eine Katze mit Körperflüssigkeiten in Berührung, überträgt sich das Virus und sie sterben. Schnuppern kann bereits reichen. Es gibt keine Impfung und keine Therapie gegen das Virus.

Schnuppern kann bereits reichen: Hunde an der Leine halten!

In diesem Zusammenhang weist der Landkreis auf die Leinenpflicht hin. Diese gilt ohnehin bis zum 15. Juli – in Naturschutzgebieten gilt sie ganzjährig.

Die Krankheit stellt auch eine potenzielle Bedrohung für die Hausschweinebestände dar. Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg fordert daher alle Schweinehalter auf, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Bestände strikt einzuhalten. Außerdem wird dringend empfohlen, dass Jäger keinen Aufbruch von Wildschweinen an Hunde und andere Fleischfresser verfüttern. Wichtig zu wissen: Das Virus weist eine hohe Überlebensfähigkeit auf, es wird auch nicht durch Fleischreifung und beim Gefrieren abgetötet.

Hintergrund: Aujeszkyschen Krankheit erneut amtlich nachgewiesen

Im Rahmen des sogenannten Wildschwein-Monitorings wurden bei einer routinemäßigen Untersuchung einer Wildschweinblutprobe Antikörper gegen das Virus der Aujeszkyschen Krankheit (AK) durch das Veterinärinstitut des LAVES (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) in Hannover am 30. Mai 2022 amtlich nachgewiesen.

Bereits dritter Nachweis seit November 2021 – Menschen nicht betroffen

Dies ist damit bereits der dritte Nachweis von AK-Antikörpern in Wildschweinblutproben an verschiedenen Stellen des Landkreises Lüneburg seit November vergangenen Jahres.

Die AK ist eine weltweit verbreitete, virusbedingte und hochansteckende Allgemeinerkrankung vieler Säugetierarten, wobei das Schwein der Hauptwirt ist. Nur Primaten und Pferdeartige gelten als resistent. Der Mensch ist nicht betroffen. Bereits im November letzten Jahres sowie im vergangenen April wurde diese Schweineerkrankung bei Wildschweinen im Landkreis Lüneburg nachgewiesen.

  • Weitere Information sowie ein Merkblatt für Jägerinnen und Jäger zur AK bei Wildschweinen bietet das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) unter Tierseuchen-Info: mehr
  • Landkreis Lüneburg: Mehr Informationmehr


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