Großküche in Restaurant. Foto: Rhys Ludlow, Pixabay.

Polizei und Zoll kontrollierten Gastronomiebetriebe im Stadtgebiet

Bei einer Überprüfung am 23. Februar 2023 wurden im Stadtgebiet Lüneburg 13 Betriebe besucht und über 55 Arbeitnehmende im Gastronomiebereich befragt. Dabei ging es zum Beispiel darum, ob der Mindestlohn gezahlt wird, Sozialabgaben abgeführt werden oder ob unrechtmäßig Sozialleistungen bezogen werden.


Mitteilung von: Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen / Hauptzollamt Hannover
Am: 24.02.2023
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Polizei und Zoll in 13 Betrieben im Stadtgebiet von Lüneburg

Am Abend des 23. Februar 2023 führten Beamte der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hannover gemeinsam Prüfungen im Stadtgebiet Lüneburg durch.

Bei der Aktion wurden insgesamt 13 Betriebe aufgesucht. Über 55 Arbeitnehmende im Gastronomiebereich wurden durch die Zöllner:innen zu ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt.

Hintergrund solcher Personenbefragungen ist unter anderem die Prüfung, ob die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten eingehalten werden, kein unrechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II erfolgt oder ausreichend Mindestlohn gezahlt wird.

Diverse Straf- und Ordnungswidrigkeiten

Die bisherige Bilanz des Abends: Bereits während der Prüfungen kam es zur Einleitung diverser Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren. In insgesamt zwölf Fällen besteht der Verdacht auf einen Verstoß gegen die Sofortmeldepflicht.

Darüber hinaus leiteten die Beamten in zehn Fällen ein Strafverfahren auf Grund des illegalen Aufenthalts gegen die Arbeitnehmenden und zehn Strafverfahren auf Grund des Verdachts zur Beihilfe des illegalen Aufenthalts gegen die Arbeitgebenden ein.

Bei einem Arbeitnehmenden steht der Verdacht des Leistungsbetruges sowie in drei weiteren Fällen der Verdacht der Arbeitsaufnahme ohne die erforderlichen Arbeiterlaubnisse im Raum.

Noch zu früh für abschließendes Fazit

“Für ein abschließendes Fazit der Prüfungen ist es noch zu früh. Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich im Anschluss an die Personenbefragungen vor Ort durch die weiteren Prüfungen und Ermittlungen noch weitere Anhaltspunkte für Verstöße ergeben”, so Joline Kassner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Hannover.

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