Justitia. Foto: Hermann Traub, Pixabay.

Schlichten statt Richten: Schiedsperson für Lüneburg gesucht

Erste Ansprechpartner für Nachbarschafts- und andere Streitigkeiten sind die drei Schiedspersonen in Lüneburg. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich Lüneburg-Süd wird jetzt eine Nachfolger:in gesucht. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich – aber Geduld und etwas Zeit.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg
Am: 3.11.2022
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Schlichten statt Richten: Schiedsperson für Lüneburg gesucht

Wenn zwei sich streiten, muss das nicht immer vor Gericht enden. Schiedspersonen können bei bürgerlich-rechtlichen und auch strafrechtlichen Streitigkeiten schlichten. Denn seit dem 1. Januar 2010 gilt das Niedersächsische Gesetz zur obligatorischen Streitschlichtung. Es besagt, dass in bestimmten Fällen eine Klage beim Gericht nur zulässig ist, wenn der Versuch einer Schlichtung erfolglos gewesen ist.

Klage ist nur zulässig, wenn Schlichtung erfolglos war

Dies gilt für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nachbarschaftsgesetz sowie für folgende Ansprüche aus dem Strafrecht: Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses, Verletzung des Gleichbehandlungsgesetzes (sofern es sich nicht um arbeitsrechtliche Angelegenheiten handelt).

Zwei Schiedspersonen und eine Vertretung in Lüneburg

In der Hansestadt Lüneburg sind zwei Schiedspersonen und eine Vertretung tätig. Sie sind als Landesehrenbeamte zur Verschwiegenheit und Neutralität verpflichtet.

In einer ruhigen Gesprächsatmosphäre versuchen die Schiedspersonen, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung ihres Problems zu finden.

Neue Schiedsperson für den Bezirk Lüneburg Süd gesucht

Zurzeit haben Dr. Claus Jahnke, Marion Moormann und Anna Bauseneick das Amt inne und betreuen die Schiedsamtsbezirke Nord und Süd. Jetzt sucht die Hansestadt Lüneburg für die derzeitige Amtsperiode 2021 – 2025 im Rahmen von Neuwahlen für den Schiedsamtsbezirk Süd eine Person.

Voraussetzungen für das Ehrenamt

Wer sich für das Ehrenamt interessiert, sollte mindestens 30 Jahre alt sein und muss „nach Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet sein“ – so sieht es das Niedersächsische Schiedsämtergesetz vor.

Außerdem sollte die Person ihren Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk Süd in der Hansestadt Lüneburg haben. Zum südlichen Bezirk zählen unter anderem die Stadtteile Kaltenmoor, Rotes Feld, Wilschenbruch, Bockelsberg und Oedeme.

Wer vorbestraft ist oder unter Betreuung steht, kann das Ehrenamt nicht übernehmen. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind eine gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit, schriftliche Vergleichsprotokolle abzufassen und die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsangeboten teilzunehmen, sowie etwas Zeit.

Bewerbung bis zum 3. Dezember 2022

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 3. Dezember 2022. Die Schiedsperson wird vom Rat gewählt und anschließend vom Direktor des Lüneburger Amtsgerichts bestätigt und vereidigt.

Für Fragen zu einer Bewerbung können sich Interessierte an Kerstin Willmanns aus dem Rechtsamt der Hansestadt Lüneburg wenden unter Telefon: 04131- 309-3556 oder per E-Mail an kerstin.willmanns@stadt.lueneburg.de

  • Den Bewerbungsbogen sowie eine Karte zu den Bezirken finden Interessierte unter hansestadt-lueneburg.de/schiedsamt
    Auf Wunsch kann der Bewerbungsbogen auch zugesandt werden.


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