
Silvester/Neujahr: Feuerwerksverbot in der ganzen Altstadt, Kalkberg und Kloster Lüne
Hier ist an Silvester und Neujahr Feuerwerk verboten: In der gesamten historischen Innenstadt, am Kalkberg und rund um das Kloster Lüne. Mitarbeitende von Hansestadt und Polizei kontrollieren die Einhaltung des Verbots. Am Kalkberg ist zusätzlich eine private Sicherheitsfirma vor Ort.
Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 13.12.2024
Online: mehr – Foto: Lüne-Blog
Feuerwerksverbot Silvester/Neujahr in der gesamten Lüneburger Altstadt, Kalkberg und Kloster Lüne
Foto: Lüne-Blog. Ein Transparent am Alten Kran weist auf das Feuerwerksverbot hin. Es gilt für die gesamte Altstadt, den Kalkberg und um das Kloster Lüne.
Keine Knallerei in den schützenswerten Bereichen von Lüneburg – das gilt auch für den diesjährigen Jahreswechsel. An Silvester und Neujahr besteht das Feuerwerksverbot für die gesamte historische Innenstadt, das Naturschutzgebiet Kalkberg und den Bereich rund um das Kloster Lüne. Damit das Verbot eingehalten wird, kontrollieren Mitarbeitende der Hansestadt und der Polizei die geschützten Gebiete. Am Kalkberg unterstützt sie hierbei eine private Sicherheitsfirma.
Fragen und Antworten zum Feuerwerksverbot
- Für welche Bereiche gilt das Verbot?
Das Verbot betrifft die Lüneburger Altstadt, das Kloster Lüne und das Naturschutzgebiet Kalkberg – siehe Karte unten. - Für welchen Zeitraum gilt das Verbot?
Das Verbot gilt jeweils ganztägig vom 31. Dezember 2024 bis zum 1. Januar 2025. Das restliche Jahr über ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 – also das klassische Silvesterfeuerwerk mit Raketen und Böllern, das an Personen ab 18 Jahren verkauft wird – ohnehin verboten. - Welche Böller, Raketen und andere Feuerwerkskörper darf ich in der Innenstadt, am Kalkberg und beim Kloster Lüne nicht abbrennen? Alle Kleinfeuerwerke sind verboten, das umfasst alle pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2. Darunter fallen etwa Feuerwerksbatterien, Einzelraketen, Schwärmer, Knallkörper und Leuchtfeuerwerke. Ob ein Feuerwerk in die Kategorie F2 fällt, muss auf der Verpackung beim Kauf gekennzeichnet sein.
Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1 wie zum Beispiel Wunderkerzen und Tischfeuerwerke, die auch in Gebäuden gezündet werden dürfen, sind erlaubt. Allerdings ist mit Rücksicht auf die Natur der Müll unbedingt wieder mitzunehmen. - Gelten für den Kalkberg, das Kloster Lüne und die Innenstadt die gleichen Regeln?
Ja, in allen drei Bereichen ist das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 gleichermaßen verboten. - Warum ist Feuerwerk in der Innenstadt verboten?
Der historische Kern der Lüneburger Innenstadt ist besonders brandgefährdet. Da eine sehr enge Bebauung besteht, kann sich Feuer hier besonders schnell ausbreiten, zugleich erschweren die engen Gassen die Arbeit der Einsatzkräfte im Brandfall. Das ist buchstäblich brandgefährlich für die Menschen, die in der Stadt leben. Gleiches gilt für die Anlage des historischen Klosters Lüne. - Warum ist das Abbrennen von Feuerwerk am Kalkberg verboten? Darf man trotzdem an Silvester auf den Kalkberg gehen?
Der Kalkberg ist ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet, die Pflanzen und Tiere dort sind besonders schutzwürdig. An Silvester dürfen Feiernde auf dem Kalkberg weiterhin die schöne Aussicht über Lüneburg genießen. Um die Natur und dort lebenden Tiere zu schützen, ist das Abbrennen von Feuerwerken hier jedoch untersagt, da Tiere durch den Lärm der Böller empfindlich gestört werden, zum Beispiel Fledermäuse, die sich im Winterschlaf befinden. Auch Besuchende, die ihren Müll hinterlassen, schaden der Natur.
Die Hansestadt wird für den Silvesterabend zusätzliche Mülleimer aufstellen. Außerdem gibt es für Besuchende die Möglichkeit, mitgeführte Feuerwerkskörper am Haupteingang des Kalkbergs zwischenzeitlich abzugeben und vom Sicherheitsdienst verwahren zu lassen. - Wer kontrolliert, ob das Verbot eingehalten wird?
Mitarbeitende des Ordnungsamtes kontrollieren gemeinsam mit der Polizei die Gebiete, in denen das Verbot gilt. Am Kalkberg sind zusätzlich Sicherheitskräfte der Firma Compact Security (erkennbar mit Firmenlogo und Dienstausweis) vor Ort. - Wie wird das Verbot durchgesetzt? Was passiert bei Missachtung des Verbots?
Ziel der Kontrollen ist es, in erster Linie zu informieren und auf die Gefahren durch das Abbrennen von Feuerwerk in den Gebieten hinzuweisen. Bei einer Missachtung des Verbots droht eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Außerdem kann die Person des Platzes verwiesen werden. - Gibt es alternative Flächen, wo man stattdessen Feuerwerk zünden kann?
In den Gebieten außerhalb des geschützten Bereiches, zum Beispiel am Handwerkerplatz, am Reichenbachplatz und im Bereich am Parkplatz Sülzwiesen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 erlaubt. - Was ist die rechtliche Grundlage für das Verbot?
Rechtliche Grundlage für das Feuerwerksverbot ist die Allgemeinverfügung der Hansestadt Lüneburg zum Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 2 (Feuerwerkskörper).
Nach § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände außerdem in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen ohnehin gesetzlich bereits untersagt.
Tipps und Hinweise rund ums Feuerwerk
Dreimal mehr Schwerverletzte, Verbrennungen und verlorene Gliedmaßen, 2000 Tonnen Feinstaub und Stress bei Tieren. Das ist die Silvesterbilanz laut diesem Beitrag bei tagesschau.de (siehe unten). Wer trotzdem böllern will, sollte die folgende Hinweise beachten.
Beim Einkaufen
- Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer sowie eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
- Die Verwendung von sogenannten Himmelslaternen ist in Niedersachsen nicht erlaubt.
Beim Zünden von Feuerwerk
- Achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern.
- Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
- Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
- Halten Sie nach dem Zünden von Feuerwerk einen ausreichender Sicherheitsabstand ein.
- „Blindgänger“ nicht erneut zünden.
- Wer Feuerwerk abbrennt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und darf ihn nicht auf der Straße liegen lassen.
Vorgemerkt
- In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über die Notrufnummer 112 verständigen.
- Vorbeugend sollten Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernt werden. Fenster und Türen sollten geschlossen gehalten werden.
Mehr zum Thema Silvesterböller
- tagesschau.de – Faktenfinder: Feinstaub und Co. Wie schlimm ist Böllern für Mensch und Umwelt? (29.12.2022)
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Viele Leute lieben es, das neue Jahr laut und bunt zu begrüßen. Auf der anderen Seite ist eine Mehrheit der Menschen hierzulande für ein Verbot von privater Böllerei. Laut einer neuen NDR-Umfrage sprechen sich 60 Prozent der Befragten für ein komplettes Böllerverbot aus. Gut zwei Drittel der Befragten zünden schon jetzt selbst kein Feuerwerk zu Silvester. - Deutsche Umwelthilfe: #Böllerciao – Für ein böllerfreies Silvester
Krawalle, mit Böllern angegriffene Einsatzkräfte, Schäden für die Umwelt durch tausende Tonnen Böller-Müll und eine Nacht des Schreckens für Millionen von Tieren. Unterschreibe jetzt unseren offenen Brief für ein Böllerverbot in Deutschland.

Hier ist Feuerwerk verboten. Grafik: Hansestadt Lüneburg
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