Freilichtmuseum Kiekeberg: Historische Gebäude. Foto: FLMK.

Vogelgrippe: Freilichtmuseum am Kiekeberg vorläufig geschlossen

Der Verdacht auf Vogelgrippe hat sich am 3. Februar 2023 bestätigt. Das Freilichtmuseum am Kiekeberg ist bis auf weiteres geschlossen. Die insgesamt 53 Enten, Gänse und Hühner des Museums mussten tierschutzgerecht getötet werden. Im Umkreis gelten Schutzmaßnahmen. Spaziergänger und Haustiere sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln vermeiden.


Mitteilung von: Landkreis Harburg
Am: 03.02.2023
Online: mehr
Foto: Freilichtmuseum am Kiekeberg. Pressefoto.


Vogelgrippe im Freilichtmuseum am Kiekeberg: Schutz- und Überwachungszone mit Stallpflicht ab 4. Februar 2023

Der Verdacht des Ausbruchs der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) im Freilichtmuseum am Kiekeberg in Rosengarten-Ehestorf hat sich bestätigt. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat am 3. Februar 2023 mitgeteilt, dass es sich um das hochansteckende Vogelgrippe-Virus H5N1 handelt.

Betroffen sind die insgesamt 53 Enten, Gänse und Hühner, die das Museum hält. Zur Eindämmung des Ausbruchs der Vogelgrippe ordnet der Landkreis Harburg deshalb per Allgemeinverfügung ab dem morgigen Samstag, 4. Februar 2023, eine Schutzzone an von 3 Kilometer Radius mit den Orten Ehestorf, Vahrendorf und Sottorf und eine Überwachungszone mit 10 Kilometer Radius um den Kiekeberg. Dort gelten dann strenge Seuchenschutzmaßnahmen und Stallpflicht für Geflügel.

  • Landkreis Harburg: Darstellung der Schutzzonen – mehr

Freilichtmuseum am Kiekeberg bis auf weiteres geschlossen

Die betroffenen 53 Tiere wurden am Nachmittag tierschutzgerecht getötet. Zuvor war die Tierhaltung des Kiekeberg gesperrt und das Freilichtmuseum am Kiekeberg bis auf weiteres geschlossen worden.

Außerdem wurden zunächst strenge Desinfektions- und Hygienemaßnahmen angeordnet, die das Kreisveterinäramt eng überwacht. Der Kiekeberg muss bis auf weiteres geschlossen bleiben, um eine erfolgreiche Tierseuchenbekämpfung zu ermöglichen.

Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter im Landkreis

Eine Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Harburg gilt außerhalb der Schutz- sowie der Überwachungszone derzeit nicht. Der Veterinärdienst des Landkreises Harburg ruft angesichts des Ausbruchs der Vogelgrippe alle Geflügelhalter – auch Kleinstbetriebe und Hobbyhalter – nochmals ausdrücklich dazu auf, die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihrer Tiere vor der Vogelgrippe strikt einzuhalten.

Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln vermeiden

Spaziergänger und Haustiere sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln vermeiden. Wer ein verendetes Tier findet, darf es keinesfalls mit bloßen Händen anfassen. Genauso sollten Jäger, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden.

Wer aber insbesondere tote Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Störche, Eulen (Uhus), Schwäne, Möwen, Elstern, Taucher (z.B. Haubentaucher), Kormorane, Kiebitze, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner (z. B. Blässhühner) oder Uferschnepfen entdeckt, sollte dies dem Veterinäramt melden und zwar per E-Mail unter tiergesundheit@lkharburg.de oder telefonisch unter 04171/ 693 466.

Information: Geflügelpest

Die Vogelgrippe ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen, massenhaftem Verenden und dadurch auch zu schweren wirtschaftlichen Schäden für die Tierhalter führen. Erhitzte Geflügelprodukte können unbedenklich verzehrt werden.


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