Wölfe. Foto: René, Pixabay.

Schnellabschuss bei Wolfsrissen: Gericht fordert genauere Begründung

Juristisches Hin und Her um den Wolf: Anlass war ein getötetes Rind bei Hannover im März 2024. Der Abschuss des Wolfes war daraufhin erlaubt worden – doch Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht stoppten die Genehmigung. Zwar wurde das neue Schnellabschussverfahren im Grundsatz bestätigt, die Hürden seien nun aber höher, so die Bewertung von Umweltminister Christian Meyer.


Mitteilung von: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz – Am: 06.05.2024
Online:  https://www.umwelt.niedersachsen.de/ 


Umweltminister Christian Meyer: Praxisnahes, regional differenziertes Wolfsmanagement angestrebt

Im März 2024 war in der Region Hannover ein Rind gerissen worden. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erlaubte daraufhin zum ersten Mal den Abschuss eines Wolfes nach dem neuen Schnellverfahren. Doch dagegen klagte die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. Am 5. April 2024 untersagte das Verwaltungsgericht Oldenburg die Tötung des Tieres.

Inzwischen hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Entscheidung bestätigt und begründet. Umweltminister Christian Meyer erklärt dazu: „Wir werden diese jetzt im Detail prüfen und gemeinsam mit den anderen Bundesländern und dem Bund auswerten.“

Schnellabschussverfahren im Grundsatz bestätigt

Das OVG habe das sogenannte Schnellabschussfahren im Grundsatz bestätigt. Im konkreten Einzelfall kritisiert das Gericht jedoch die Abschussgenehmigung formal und inhaltlich. Statt einer pauschalen Festlegung von Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen müsse im Einzelfall begründet werden, dass es zu erheblichen Schäden für die Landwirtschaft komme. Der vorhandene Herdenschutz bei Rindern und Pferden müsse als milderes Mittel zum Abschuss näher geprüft werden.

„Damit weicht das OVG explizit von seiner bisherigen Auffassung ab, dass Rinder und Pferde im Regelfall bereits ausreichend geschützt sind“, so der Umweltminister.

Hürden für Abschussgenehmigungen sind künftig höher

„Die Hürden für Abschüsse im Einzelfall werden durch das OVG-Urteil also deutlich höher und schwieriger. Zwar sind Schnellabschüsse grundsätzlich möglich, aber sie müssen in jedem Einzelfall ausführlich begründet werden. Wie dies in der kurzen Zeit zwischen Riss und Abschussverfahren erfolgen soll, bleibt schwierig.

Den formellen Kritikpunkt des Gerichts, man habe die Naturschutzverbänden nicht ausreichend beteiligt, werden wir selbstverständlich bei zukünftigen Verfahren berücksichtigen. Das Gericht stellt fest, dass durch die Eilbedürftigkeit des Schnellabschusses ein verkürztes Verfahren oder ein Verzicht auf Anhörung grundsätzlich möglich wäre. Dies hätte aber ausführlicher begründet werden müssen“, erläutert Christian Meyer.

Wolf in Niedersachsen nicht mehr vom Aussterben bedroht

„Niedersachsen wird sich unabhängig vom Schnellabschussverfahren bei Bund und EU weiterhin für ein praxisnahes, regional differenziertes Wolfsmanagement einsetzen, damit ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf in Niedersachsen möglich ist.

Mit zurzeit 51 Rudeln, vier Paaren und drei Einzelwölfen ist der Wolf in Niedersachsen und der biogeographischen atlantischen Region nicht mehr vom Aussterben bedroht. Nach Auffassung von 15 Bundesländern und dem Bund ist in unserer Region bei 44 Rudeln der gute Erhaltungszustand nach der FFH-Richtlinie erreicht.

Ich erwarte von EU und Bund auf dieser Grundlage eine neue Einstufung in der FFH-Richtlinie, die die Handlungsmöglichkeiten verbessert, ohne den Wolfsbestand zu gefährden.“

Mehr zum Thema

  • Verwaltungsgericht Oldenburg: Keine Ausnahmegenehmigung für die letale Entnahme eines Wolfes – 05.04.2024
    Keine Erlaubnis, den Wolf zu töten, urteilte das Verwaltungsgericht Oldenburg, weil sich „die angefochtene Ausnahmegenehmigung bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich als rechtswidrig erweist.“
  • Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht: Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme eines Wolfes erneut abgelehnt – 12.04.2024
    Das Gericht bestätigte die Entscheidung und stoppte damit den Vollzug der Abschussgenehmigung.
  • Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht: Ausnahmegenehmigung zur zielgerichteten letalen Entnahme eines Wolfs war rechtswidrig – 06.05.2024
    Am 6. Mai 2024 begründete das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung vom 12. April 2024. Die Abschussgenehmigung war rechtswidrig – und zwar aus formalen und inhaltlichen Gründen. Das „Schnellabschussverfahren“, das die Tötung eines Wolfs innerhalb von drei Wochen nach dem letzten Weidetierriss in einem Radius von 1 km um den Schadensort ohne genetische Identifizierung des Wolfs vorsieht, verstoße jedoch nicht generell gegen geltendes Naturschutzrecht.

Mehr bei Lüne-Blog

Lünepedia: Wölfe

Am Stadtrand von Lüneburg werden in den letzten Jahren vermehrt Wölfe beobachtet, die in ihr natürliches Habitat zurückkehren. So wurden Wölfe zwischen Bardowick und Vögelsen gesichtet. Vor allem in Amt Neuhaus gibt es viele Wölfe. In Soderstorf kam es 2023 zu einem Wolfsriss. In Oldendorf/Göhrde sind Schafe umgekommen, die ebenfalls vermutlich von einem Wolf gerissen wurden. Der Landkreis Lüneburg hat zudem Stellen zur Wolfsberatung.

Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/Tiere#Wölfe


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