Küche mit Toaster und Wasserkocher. Foto: Kevin Phillips, Pixabay.

Ab sofort: Rückgabe von Elektro-Altgeräten in größeren Supermärkten oder Drogeriemärkten möglich

Ab sofort kann man ausgediente Elektrogeräte wie Toaster, Wasserkocher, Föhne oder Smartphones in jedem größeren Supermarkt oder Drogeriemarkt abgeben. Voraussetzung: Ihre Gesamtverkaufsfläche ist größer als 800 Quadratmeter und sie bieten mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte an.


Mitteilung von: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Am: 01.07.2022
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Ab sofort: Rücknahmepflicht von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in Supermarkt, Discounter und Drogeriemarkt

Ab 1. Juli 2022 müssen nun auch größere Supermärkte, Discounter und Drogeriemärkte Elektro- und Elektronik-Altgeräte zurücknehmen. Voraussetzung: Ihre Gesamtverkaufsfläche ist größer als 800 Quadratmeter und sie bieten mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte an.

Wichtig: Abgeben kann man bis zu drei Geräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimeter. Typische Geräte dieser Größenordnung sind Toaster, Wasserkocher, Föhne oder Smartphones.

Mindestsammelziel von 65 Prozent soll erreicht werden

Ziel ist, das in allen EU-Ländern seit 2019 geltende Mindestsammelziel von 65 Prozent zu erreichen.

Niedersachsens Umweltminister Lies begrüßt die neuen Reglungen: „Die Rückgabe ausgedienter Elektro- und Elektronikgeräte kann nun während des wöchentlichen Einkaufs erfolgen. Die mit dem heutigen Tag zusätzlichen rund 25.000 eingeführten Rückgabestellen ermöglichen es Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre Altgeräte unkompliziert einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen.”

Bei größeren Geräte gilt: Alt gegen neu

Bislang beschränkte sich die Altgeräterückgabe auf Fachgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern für Elektro- und Elektronikgeräte.

Bei Geräten größerer Abmessungen wie Waschmaschinen, Kühlschränken oder Fernsehern zählt hingegen das Prinzip alt gegen neu. Verbraucherinnen und Verbraucher haben demzufolge das Recht, bei einem Geräteneukauf ein Altgerät derselben Kategorie (Gefriertruhe gegen Gefriertruhe) im Geschäft zurückzugeben.

Recht auf kostenlose Rückgabe des Altgeräts auch bei Lieferung und im Online-Handel

Das Recht zur kostenlosen Rücknahme bleibt zudem auch dann bestehen, wenn das neue Gerät nach Hause geliefert wird.

Neben dem stationären Handel wird auch der Online-Handel zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten verpflichtet. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das in allen EU-Ländern seit 2019 geltende Mindestsammelziel von 65 Prozent zu erreichen.


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