Corona-Test. Foto: Frauke Riether, Pixabay.

Corona in Niedersachsen: Ab 7. Mai 2022 neue Quarantäne-Verordnung

Am Samstag, dem 7. Mai 2022, tritt in Niedersachsen eine neue Quarantäne-Verordnung in Kraft. Die Landesregierung setzt die Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Institutes um. Die Quarantäne dauert nur noch fünf Tage, wenn die Betroffenen die letzten zwei Tage symptomfrei sind.


Mitteilung von: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Am: 06.05.2022
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Niedersachsen setzt Empfehlungen des Bundes mit neuer Quarantäne-Verordnung um

Ab Samstag: Nach Ansteckung ohne Symptome im Regelfall fünf Tage Isolation – Wegfall der verpflichtenden Quarantäne für Kontaktpersonen – Empfehlung: Schnelltest

Am Samstag, dem 7. Mai 2022, tritt in Niedersachsen eine Änderung der Absonderungs-Verordnung in Kraft. Die Landesregierung setzt damit die Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Institutes zu den Regeln für Isolation und Quarantäne um.

Die Isolationsdauer für nachweislich positiv getestete Personen wird im Regelfall zukünftig auf fünf Tage verkürzt, sofern die Betroffenen mit Ablauf der Frist mindestens 48 Stunden symptomfrei sind.

Empfehlung: Quarantäne erst nach negativem Schnelltest beenden

„Darüber hinaus empfehlen wir allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, ihre Isolation erst nach einem negativen Schnelltest zu beenden”, erklärt Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens. „Damit gehen Sie auf Nummer sicher und schützen Ihre Mitmenschen vor einer unbemerkten Ansteckung.”

Gesundheitswesen und Pflege: Vorlage eines negativen Testergebnisses verpflichtend

Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten sowie Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe bleibt für die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit nach Ende der Isolation nach fünf Tagen neben der Symptomfreiheit die Vorlage eines negativen Testergebnisses (POC-Schnelltest oder PCR-Test) verpflichtend.

Dieser Testnachweis ist der Arbeitsstelle vor Dienstantritt vorzulegen. „In diesen besonders sensiblen Bereichen ist es geboten, die Schutzanforderungen hochzuhalten, um Patientinnen und Patienten sowie Pflegebedürftige zu schützen”, so Behrens.

Kontaktpersonen: Kontakte reduzieren und nach fünf Tagen Selbsttest

Die Pflicht zur Quarantäne für enge Kontaktpersonen wird im Zuge der Verordnungsänderung aufgehoben. Nach Kontakt zu einer infizierten Person wird jedoch dringend empfohlen, sich für fünf Tage selbst zu testen und die eigenen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren.

Kontaktpersonen in Gesundheitswesen und Pflege: Fünf Tage täglich testen

Für Beschäftigte im Gesundheitswesen sowie in Alten- und Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten, die enge Kontaktpersonen geworden sind, besteht die Pflicht, sich täglich vor Dienstantritt bis zum fünften Tag zu testen. Ministerin Daniela Behrens: „Angesichts unserer guten Impfquote, den vergleichsweise milden Krankheitsverläufen durch die Omikron-Varianten und der damit verbundenen Entlastung des Gesundheitssystems können wir diese Anpassungen im Umgang mit COVID in der derzeitigen Lage gut vertreten.”

Positive Schnelltests mit PCR-Test bestätigen

Ungeachtet der neuen Regelungen hält Niedersachsen weiterhin daran fest, dass positive Antigentestergebnisse mittels PCR-Testung betätigt werden müssen. Die Absonderungs-Verordnung enthält darüber hinaus nun auch eine Pflicht für die Anbieter von Teststellen, positiv getestete Personen über die Pflicht zur Absonderung und der Durchführung einer PCR-Testung zu informieren.

Die geänderten Regeln gelten von Samstag an auch für Personen, die sich zu diesem Zeitpunkt in Isolation oder Quarantäne befinden.

  • Gesundheitsministerium Niedersachsen:
    Die neue Verordnung im Kompaktformat (PDF-Datei)mehr

PCR-, PoC-, Antigen- und Selbst-Tests – Was ist der Unterschied?

  • Laborbasierte PCR-Tests weisen das Erbmaterial des Virus nach und werden im Labor untersucht.
    Sie sind sehr zuverlässig.
  • PoC-Nat-Tests suchen ebenfalls nach Erbmaterial des Virus, können aber vor Ort ausgewertet werden.
    Sie sind relativ zuverlässig.
  • Antigen-Schnelltests werden von geschulten Personen per Nasen- oder Rachenabstrich durchgeführt und ebenfalls vor Ort ausgewertet.
    Eine Infektion wird in den meisten Fällen erkannt.
  • Antigen-Selbsttests kann man selbst durchführen.
    Ein negatives Ergebnis ist eine Momentaufnahme und schließt eine Infektion nicht aus.

Nach: Bundesgesundheitsministerium:
Was ist der Unterschied zwischen PCR-Tests, PoC-NAT-Tests, Antigen-Schnelltests und Selbsttests?mehr


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