Nachforderung bei Heizkosten: Erstattung vom Jobcenter auch für „Normalverdienende“ möglich
Heizen wird teurer. Wenn eine Nachforderung ins Haus kommt, können Arbeitnehmer:innen durchaus Anspruch auf Zuschuss vom Jobcenter haben – auch wenn ihr Einkommen sonst über der Bemessungsgrenze für Hartz IV liegt. Diese Unterstützung sollte man kennen und wahrnehmen, so der DGB Region Nord-Ost-Niedersachsen.
Mitteilung von: DGB-Region Nord-Ost-Niedersachsen
Am: 13.09.2022
Online: https://nordostniedersachsen.dgb.de/
Heizkosten: Anspruch auf Erstattung bei Nachzahlungen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Heizkosten nachzahlen müssen, können einen Rechtsanspruch auf Erstattung durch die Jobcenter haben. Darauf hat der DGB Region Nord-Ost-Niedersachsen hingewiesen.
„Niemand, der durch Nachzahlungen wegen hoher Energiepreise in Not gerät, muss sich dafür schämen, zum Jobcenter zu gehen. Diese finanzielle Hilfe kann ein entscheidender Rettungsanker sein und sollte genutzt werden“, so DGB Regionsgeschäftsführer Matthias Richter-Steinke.
Auch Normalverdiener haben bei hoher Nachforderung Anspruch auf Unterstützung
Bei der Grundsicherung, umgangssprachlich Hartz IV genannt, wird der Leistungsanspruch und das vorhandene Einkommen gegenübergestellt. Liegt das Einkommen unter dem Anspruch, wird die Lücke als Hartz IV ausgezahlt.
Im Falle einer hohen Heizkosten-Nachforderung können Personen, deren Einkommen eigentlich über dem Grundsicherungsniveau liegt, für einen Monat leistungsberechtigt werden. Denn in dem Monat, in dem die Nachforderung bezahlt werden muss, steigt der Leistungsanspruch deutlich – ggf. über das vorhandene Einkommen.
Beispielrechnung für Leistungsanspruch bei „Normalverdienenden“
Ein Beispiel: Einem Paar mit einem Kind und durchschnittlicher Miete stehen bei der Grundsicherung monatlich 1.790 Euro zu. Da das Paar einschließlich Kindergeld über ein anrechenbares Einkommen von 2.000 Euro verfügt, besteht kein laufender Anspruch auf Grundsicherung.
Muss nun aber eine Heizkosten-Nachforderung von 600 Euro gezahlt werden, dann steigt der Leistungsanspruch im Monat der Fälligkeit von 1.790 Euro auf 2.390 Euro und übersteigt das Einkommen deutlich.
In diesem Monat besteht ein Leistungsanspruch in Höhe von 390 Euro. Bedingung für eine Erstattung ist, dass spätestens in dem Monat, in der die Nachforderung gezahlt werden muss, beim Jobcenter ein Antrag auf Grundsicherung gestellt wird.
Rechtsanspruch auf Kostenerstattung
„Bei dem Rechtsanspruch auf Kostenerstattung geht es vielfach um mehrere Hundert Euro“, erläutert DGB Regionsgeschäftsführer Richter-Steinke. „Das Geld ist gerade jetzt, wo insbesondere Geringverdienende unter den hohen Preisen leiden, eine spürbare Hilfe, die genutzt werden sollte.“
Dass dafür einige Antragsformulare ausgefüllt werden und Einkommensnachweise vorgelegt müssten, sei zwar aufwändig, aber das Geld wert.
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