Grundwasser-Schutz in der Hansestadt Lüneburg: Bewässern nur zur kühleren Tageszeit
Wie im Landkreis Lüneburg dürfen Rasen, Gärten und Felder jetzt auch in Lüneburg ab 24 Grad tagsüber nicht mehr bewässert werden. Ziel ist, die kostbaren Grundwasser-Reserven zu schonen. Die Hansestadt möchte vermehrt für bewussten und schonenden Umgang mit der kostbaren Ressource Trinkwasser sensibilisieren.
Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 29.06.2023
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Schutz des Wassers: Stadt schränkt Bewässerung bei Hitze ein und verstärkt die Öffentlichkeitsarbeit
Bei großer Hitze wird die öffentliche und private Bewässerung auch in der Stadt Lüneburg tagsüber eingeschränkt – das hat jetzt der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg entschieden.
Einstimmig sprach sich die Politik dafür aus, ebenso wie der Landkreis Lüneburg eine entsprechende Allgemeinverfügung zu erlassen, die den Umgang mit der kostbaren Ressource Wasser in Zeiten der Hitze und Trockenheit regelt.
Ab 24 Grad: Kein Sprengen zwischen 11 und 19 Uhr
Angelehnt an die Vorgaben des Landkreises Lüneburg ist vorgesehen, dass bei Temperaturen ab 24 Grad eine Bewässerung von Gärten, Beeten und Parkanlagen in der Zeit von 11 Uhr bis 19 Uhr nicht erlaubt ist.
Dadurch können in erheblichem Maße Wasserverluste durch Verdunstung vermieden werden.
Ausnahmeregelungen für die Landwirtschaft
Anpassungen gelten für die Landwirtschaft. Hier darf die Feldberegnung tagsüber bis zu einer Temperatur von 28 Grad Celsius und einer Windgeschwindigkeit von bis zu fünf Meter pro Sekunde stattfinden.
Um große Wasserverluste durch Verwehung zu vermeiden, ist die Feldberegnung aber bei erhöhter Windgeschwindigkeit ab sieben Meter pro Sekunde nicht mehr zulässig.
Gültig ab 1. Juli bis 30 September 2023
Die Allgemeinverfügung tritt nach Veröffentlichung am 1. Juli in Kraft und gilt befristet bis zum 30. September 2023. “Es ist gut, dass Stadt und Landkreis in dieser Sache an einem Strang ziehen und einheitliche Vorgaben machen”, betont Lüneburgs Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch.
Neben den neuen Vorgaben zählt für Lüneburgs Oberbürgermeisterin weiterhin die Information und der Dialog mit den Lüneburger:innen zum zentralen Baustein, um für einen bewussten und schonenden Umgang mit der kostbaren Ressource Trinkwasser zu sensibilisieren.
Appell: Nur so viel Wasser verbrauchen, wie unbedingt nötig
“Viele Bereiche decken wir durch diese Allgemeinverfügung nicht ab, zum Beispiel das Thema der Befüllung privater Pools im Garten”, so Kalisch. Hier sei es wichtig, an die Menschen zu appellieren, nur soviel Wasser wie unbedingt nötig zu verbrauchen.
“Dieser Appell gilt natürlich immer, aber umso mehr in Trocken- und Hitzeperioden”, betont Kalisch.
Öffentlichkeitsarbeit verstärken
Gemeinsam mit der Avacon Wasser als örtlichem Trinkwasserversorger will die Stadt daher im Sommer mehr Aufmerksamkeit auf den wassersparenden Umgang lenken und Informationen veröffentlichen. Der Verein Wasserforum e.V., bei dem auch die Stadt aktiv beteiligt ist, soll durch seine Aktivitäten diese Kampagne verstetigen.
Tipp: Zisternen für Regenwasser nutzen – Zuschüsse wurden erhöht
Die Hansestadt weist außerdem auf ihr Förderprogramm für Zisternen zur Regenwassernutzung hin. “Hier haben wir die Zuschüsse noch einmal erhöht, um noch mehr Menschen zur Nutzung anzuregen”, so Kalisch. Denn die Trinkwasserreserven würden durch die Nutzung des Regenwassers erheblich geschont.
- Hansestadt Lüneburg: Regenwassernutzung Förderprogramm – https://www.lueneburg-klimaschutz.de/klimafonds/
- Hansestadt Lüneburg: Allgemeinverfügung – www.hansestadt-lueneburg.de/rathaus/bekanntmachungen.html
Allgemeinverfügung der Hansestadt Lüneburg zur Beschränkung der Bewässerung und Beregnung aus dem Grundwasser und aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung – 29. Juni 2023
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„Jeder Tropfen soll dort ankommen, wo er benötigt wird. Bei hohen Temperaturen und starkem Wind geht viel Wasser verloren, weil es verdunstet“, erklärt Landrat Jens Böther. „Das wollen wir vermeiden, denn unsere Grundwasserstände sinken seit Jahren.“
Mit: Häufig gestellten Fragen zur Verordnung.
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