Polizei: „Elbe-Action-Day“ im Biosphärenreservat – Verstöße geahndet
Großeinsatz für die Natur: Regionale Polizeikräfte, Wasserschutzpolizei und Polizeireiter:innen waren am „Elbe-Action-Day“, 10. August 2024, im Bereich des Schutzgebietes und der Elbe unterwegs. Sie kontrollierten, ob Naturschutz und Schifffahrtsrecht eingehalten wurden. Geahndet wurden Verstöße wie Wasserskifahrten außerhalb der gekennzeichneten Flächen und Befahren von geschützten Bereichen mit dem Auto.
Mitteilung von: Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen – Am: 12.08.2024
Online: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59488/5841531 – Foto: Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen
Gemeinsame Kontrollen von Polizei, Wasserschutz, Polizeireitern und Rangern im Biosphärenreservat Nds. Elbtalaue
Am „Elbe-Action-Day“, dem 10. August 2024, kontrollierten verschiedenste Polizeikräfte und Ranger der Reservatsverwaltung zusammen mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern in Schutzgebieten des Biosphärenreservats Nds. Elbtalaue in den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg.
Beteiligt waren Einsatzkräfte der örtlichen Polizeien, der Wasserschutzpolizei Scharnebeck, vier Reiter*innen aus Braunschweig und Hannover und Ranger im Bereich des Schutzgebietes und der Wasserstraße Elbe.
Auch Kräfte aus Mecklenburg-Vorpommern beteiligt
„Mit im Boot“ waren buchstäblich auch die Wasserschutzpolizei Dömitz und zwei Ranger aus Mecklenburg-Vorpommern. Sie überprüften gemeinsam die Einhaltung der naturschutzrechtlichen sowie schifffahrtrechtlichen Vorschriften.
Die Einsatzkräfte waren unter anderem im Bereich des Elbstrands/Elbvorland Bleckede Altwendischthun, an Radegaster Haken, Ostufer der Elbe (Amt Neuhaus) und Elbstrand/Elbvorland in Gorleben, Schnackenburg und Pevestorf präsent.
Mehr als 20 Verstöße geahndet
Geahndet wurden mehr als 20 Verstöße, zum Beispiel Wasserskifahrten außerhalb der gekennzeichneten Flächen, Jetski-Fahren außerhalb des freigegebenen Bereichs, Nichtmitführen entsprechender Ausweise, Befahren von Flächen des Gebietsteils C, Befahren von Deichverteidigungswegen oder Wildcampen.
Grundlage sind die Bestimmungen nach dem Gesetz über das Biosphärenreservat. „Niedersächsische Elbtalaue“ (NElbtBRG), dem Binnenschifffahrtsgesetz, der Nds. Fischereiverordnung sowie der Straßenverkehrsordnung.
Polizeikräfte in der Region noch bis Ende August 2024 auf Streife
Neben den Rangern und örtlichen Polizeikräften sind die Niedersächsischen Reiter:innen aus Hannover und Braunschweig noch bis Ende des Monats August täglich in der Region im Einsatz für die Natur auf Streife.
Hintergrund: Reiter:innen der niedersächsischen Polizei im Biosphärenreservat
Bereits im dreizehnten Jahr sind in diesem Sommer wieder Reiterinnen und Reiter der niedersächsischen Polizei im Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ in den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg unterwegs. Sie unterstützen bis Ende August 2024 die Arbeit des Biosphärenreservats in den unterschiedlichen Bereichen des Schutzgebiets.
Vor Ort informieren sie über die Regeln zum Schutz der herausragenden Qualitäten von Natur und Landschaft im Gebiet und ahnden bei Bedarf eklatante Verstöße. Bei ihrem Einsatz überwachen die Polizeireiterinnen und Polizeireiter insbesondere auch die naturschutzrechtlichen Bestimmungen (u. a. Befahren von nicht-öffentlichen Wegen in Schutzgebieten, illegales Campen, lautstarke Veranstaltungen, offenes Feuer und Fischwilderei). Die Reiterinnen und Reiter führen Informationsmaterialien mit sich, die sie Besuchern des Gebiets gerne zur Verfügung stellen.
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