Wolfsmanagement - Treffen der Landkreisvertreter in Uelzen, 22.04.2024. Foto: Landkreis Lüneburg.

Wolfsmanagement: Landkreise fordern effektive Maßnahmen von Umweltminister Meyer

Verwaltungschefs aus 12 betroffenen Landkreisen trafen sich am 22. April 2024 mit Niedersachsens Umweltminister Meyer in Uelzen. Ihre gemeinsame Forderung: Effektive Maßnahmen zum Wolfsmanagement. Nötig seien „rechtssichere Verfahren mit bundes- und europaweiter Akzeptanz“, so Landrat Jens Böther, der die Resolution des Lüneburger Kreistags überreichte.


Mitteilung von: Niedersächsischer Landkreistag – Am: 22.04.2024
Online: https://www.nlt.de/ – Foto: Landkreis Lüneburg


Niedersächsische Landkreise fordern effektive Maßnahmen zum Wolfsmanagement

Übergabe der Resolutionen zum Wolfsmanagement am 22. April 2024 in Uelzen an Umweltminister Meyer. Von links: Dezernent Dr. Martin Dehrendorf (Landkreis Friesland), Erster Kreisrat Gerald Höhl (Landkreis Celle), Erster Kreisrat Josef Nießen (Landkreis Harburg), Landrat Tobias Heilmann (Landkreis Gifhorn), Landrat Holger Heymann (Landkreis Wittmund), Prof. Dr. Hubert Meyer (Hauptgeschäftsführer Niedersächsischer Landkreistag), Landrat Jens Böther (Landkreis Lüneburg), Landrat Marco Prietz (Landkreis Rotenburg (Wümme), Umweltminister Christian Meyer, Landrat Dr. Heiko Blume (Landkreis Uelzen), Landrat Olaf Meinen (Landkreis Aurich), Landrat Kai Seefried (Landkreis Stade) und Landrat Jens Grote (Landkreis Heidekreis). Foto: Landkreis Lüneburg.

Wolfsmanagement war zentrales Thema beim Gespräch von Landräten aus der Region mit Umweltminister Meyer am Montag, 22. April 2024, in Uelzen. Das Treffen fand statt auf Einladung von Landrat Heiko Blume (Landkreis Uelzen). Elf Landkreise aus Regionen mit besonders hoher Wolfspopulation sprachen mit Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer und überreichten Resolutionen. An dem Gespräch nahmen auch Vertreter des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) teil.

Problem: Angriffe auf Weidetiere und Gefährdung der Deichsicherheit

„In vielen Bundesländern sind Wolfsangriffe auf Weidetiere eine große Sorge der Tierhalter und verunsichern die Bevölkerung. In Niedersachsen ist er darüber hinaus eine Gefahr für über eine Million Menschen, weil er die Deichsicherheit gefährdet“, begründete der Hauptgeschäftsführer des NLT Hubert Meyer das Treffen mit dem Umweltminister.

„Bisher lassen Bundes- und Landespolitik sich für Maßnahmen feiern, die alle vor Gericht scheitern. Das gilt auch für die vorgeblichen Abschusserleichterungen einzelner Problemwölfe durch Bundesumweltministerin Lemke, die vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht keinen Bestand hatten. Das kann so nicht weitergehen“, so Meyer weiter.

Zwischen den Vertretern der Landkreise bestand Einvernehmen, dass angesichts des erreichten Erhaltungszustandes der früher gefährdeten Art nunmehr dringend Handlungsbedarf für eine aktive Wolfspolitik bestehe.

Rechtssichere, praktikable Regeln für ein gezieltes Wolfsmanagement gefordert

„Die Menschen in unseren Dörfern sind in großer Sorge. Wölfe laufen tagsüber durch die Straßen und bewegen sich direkt hinter Kindergärten – wie zuletzt in Wriedel im Landkreis Uelzen. Bloße passive Schutzmaßnahmen wie Zäune für Schafherden und Entschädigungsleistungen nach Wolfsrissen reichen daher nicht mehr. Die niedersächsischen Landkreise erwarten von der Politik in Brüssel, Berlin und Hannover rechtssichere, praktikable Regeln für ein gezieltes Wolfsmanagement“, stellte Landrat Blume fest.

Schäfer wollen Herden nicht mehr frei auf Deichen weiden lassen

„Die Deichsicherheit ist gefährdet, wenn die Schäfer nicht weiterhin bereit sind, Schafherden auf den Deichen weiden zu lassen. Diese Sorge muss als Alarmsignal ernst genommen werden“, ergänzte Landrat Holger Heymann (Landkreis Wittmund) als Vertreter der Küstenkreise an der Nordsee und an der Elbe.

„Bundesministerin Lemke und die Niedersächsische Landesregierung sind aufgerufen, endlich rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die nicht nur auf dem Papier stehen. Es geht uns nicht um punktuelle Schnellabschüsse. Ein Bestandsmanagement setzt verlässliche Regelungen im Europäischen Recht voraus“, stellen Hubert Meyer, Heiko Blume und Holger Heymann fest.

„Auf völliges Unverständnis stößt bei uns, dass die Bundesumweltministerin dem Vernehmen nach einen Vorstoß auf Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes auf europäischer Ebene blockiert. Wir erwarten von Bundesministerin Lemke, dass sie in Brüssel in dieser Frage nicht als Bremserin auftritt, sondern sich massiv für eine den Realitäten gerecht werdende Einstufung des Wolfes und damit für eine Herabstufung des Schutzstatus engagiert“, so ihre Forderung.

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Mitteilung von: Landkreis Lüneburg – Am: 23.04.2024
Online: mehr 


Landkreis Lüneburg: Resolution

Bei dem Treffen am 22. April 2024 überreichte Landrat Jens Böther dem Minister eine Resolution aus dem Kreistag des Landkreises Lüneburg. “Mit mehr als 50 Rudeln gehört der Wolf in Niedersachsen nicht mehr zu den gefährdeten Arten. Jetzt muss gehandelt und ein aktives Wolfsmanagement aufgebaut werden, um den Menschen zu zeigen, dass sich etwas bewegt. Wir brauchen dazu rechtssichere Verfahren mit bundes- und europaweiter Akzeptanz. Die Unterstützung dafür haben wir als Landräte im Gespräch mit dem Minister eingefordert“, erklärt der Landrat.


Kreistagsresolution (28. September 2024)

In seiner Resolution vom 28. September 2023 fordert der Kreistag Lüneburg die Europäische Union (EU) auf, den Schutzstatus des Wolfes zu überprüfen, um den Wolfsbestand besser regulieren zu können. Die Bundesregierung und das Land Niedersachsen werden ebenfalls aufgefordert, die Gesetze zum Wolf anzupassen.

„Der Landkreis Lüneburg schließt sich der Resolution des Landkreises Uelzen vom 25. April 2023 an und fordert daher die genannten drei Akteure wie folgt auf:

I. Die Europäische Kommission wird aufgefordert,
unverzüglich den Schutzstatus der Tierart Wolf (canis lupus) auf dem Gebiet des Bundeslandes Niedersachsen in der Bundesrepublik Deutschland zu überprüfen und für den Fall, dass sie zu dem Ergebnis gelangt, dass der Wolf in Niedersachsen keine gefährdete Art mehr ist und somit den strengen Schutz durch Listung im Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) nicht mehr benötigt, sondern bezogen auf das Gebiet des Landes Niedersachsen dem Anhang V der FFH-Richtlinie zugeordnet werden sollte, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat eine entsprechende Änderung der FFH-Richtlinie vorzuschlagen.

II. Die Bundesregierung wird aufgefordert,
1. die Europäische Kommission zur sofortigen Überprüfung des Schutzstatus der Tierart Wolf auf dem Gebiet des Bundeslandes Niedersachsen in der Bundesrepublik Deutschland (Ziffer I.) zu drängen,
2. unverzüglich nach einer Herausnahme des Wolfes aus der Liste der streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse (Anhang IV der FFH-Richtlinie) die naturschutz- und jagdrechtlichen Bundesgesetze so zu ändern, dass
a) eine regelhafte Bejagung des Wolfs auf Grundlage eines pro Landkreis festzusetzenden Abschussplans in den Monaten, in denen die Welpen nicht zwingend auf ihre laktierende Fähe angewiesen sind, (Jagdzeit),
b) und in den übrigen Monaten des Jahres die Entnahme von sog. Problemwölfen und -rudeln zum Schutz insbesondere von Weidetieren oder Menschen durch die unteren Naturschutzbehörden zügig sowie praktikabel, insbesondere ohne großen Verwaltungsaufwand,
ermöglicht wird.

III. Die Niedersächsische Landesregierung wird aufgefordert,
1. die Bundesregierung aufzufordern, die Europäische Kommission zur unverzüglichen Überprüfung nach Ziffer I. zu drängen,
2. die Bundesregierung aufzufordern, zu gegebener Zeit unverzüglich die unter Ziffer II.2. genannten Änderungen der naturschutz- und jagdrechtlichen Bundesgesetze vorzunehmen,
3. unverzüglich notwendige landesrechtliche Änderungen vorzunehmen, sobald der Bund die unter Ziffer II.2. genannten Änderungen der naturschutz- und jagdrechtlichen Bundesgesetze vorgenommen hat, insbesondere für den Wolf in der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes (DVO-NJagdG) eine Jagdzeit für die regelhafte Bejagung vorzusehen.”

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