Foto: Gewerkschaft NGG. Gastro-Rechnung mit Trinkgeld.

Gewerkschaft NGG zum Welt-Trinkgeld-Tag: „Stimmt so!“ freut Gastro-Beschäftigte im Landkreis

Zum „Welt-Trinkgeld-Tag“ am 21. Mai 2026 appelliert die Gastro-Gewerkschaft NGG, beim Trinkgeld „nicht zu knausrig zu sein“. Als Faustregel gelten 10 Prozent. Aber: Vor allem bei Kartenzahlung „sollte man sich beim Personal erkundigen, ob das eingezogene Trinkgeld auch tatsächlich beim Service und in der Küche ankommt – sonst gibt man es besser in bar“, so Geschäftsführer Steffen Lübbert.


Mitteilung von: Gewerkschaft NGG – Am: 19.05.2026
Online: https://lueneburg.ngg.net/ – Foto: Gewerkschaft NGG.


„Stimmt so!“ – Ein Satz, den 3.830 Gastro-Beschäftigte im Kreis Lüneburg gerne hören

NGG rät: „Wer Trinkgeld gibt, sollte beim Personal ruhig mal nachfragen“

Foto: Gewerkschaft NGG. Gastro-Rechnung mit Trinkgeld, Symbolfoto.

„Der Rest ist für Sie!“ – Ein Satz, den jeder Kellner im Restaurant oder Biergarten im Kreis Lüneburg gerne hört. „Denn Trinkgeld kommt immer gut an. Vor allem, wenn es bei dem ‚Rest‘ nicht nur um 20 oder 50 Cent geht“, sagt Steffen Lübbert von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Zum „Welt-Trinkgeld-Tag“ am 21. Mai 2026 appelliert die Gastro-Gewerkschaft, beim Trinkgeld „nicht zu knausrig zu sein“. Immerhin gibt es nach Angaben der NGG im Landkreis Lüneburg rund 3.830 Beschäftigte in Cafés, Gaststätten, Restaurants und Hotels, für die das Trinkgeld ein wichtiger „Portemonnaie-Füller“ ist.

Hintergrund: Die wenigsten Arbeitgeber zahlen Tariflöhne

Feste „Tarife für den Tip“ gebe es allerdings nicht. Trotzdem gelte die Faustregel: „10 Prozent von dem Betrag, der auf der Rechnung steht, sind üblich. 15 Prozent dürfen es aber auch sein. Denn Trinkgeld ist für alle Kellnerinnen und Köche im Kreis Lüneburg wichtig. Immerhin verdienen sie nicht wirklich üppig, gerade weil die wenigsten Arbeitgeber ihren Beschäftigten Tariflöhne zahlen“, so Steffen Lübbert.

Wichtig: Trinkgeld darf nicht mit dem Lohn verrechnet werden

Wichtig ist der Gastronomie-Gewerkschaft, dass es das Trinkgeld zusätzlich zum Lohn gibt. „Als Bonus für prompten und freundlichen Service und für professionell und lecker gemachtes Essen. Trinkgeld ist Wertschätzung“, so Lübbert. Die NGG Lüneburg zeigt deshalb auch allen Gastronomen die Rote Karte, die das Trinkgeld mit dem Lohn verrechnen wollen: „Das ist absolut tabu. Denn Lohn ist Lohn. Und Tip ist Tip“, macht Steffen Lübbert deutlich. Gängige Praxis sei, dass das Trinkgeld im Team gerecht geteilt werde. „Auch Küchenhilfen und Minijobber, die im Betrieb aushelfen, sollten nicht leer ausgehen“, so der NGG-Geschäftsführer.

Vor allem bei Kartenzahlung nachfragen – Aufdringliche Auswahloption nervt Gäste

Er rät Gästen, beim Trinkgeld auch nachzufragen. Vor allem bei Kartenzahlung. „Gerade dann sollte man sich beim Personal erkundigen, ob das eingezogene Trinkgeld auch tatsächlich beim Service und in der Küche ankommt – sonst gibt man es besser in bar“, sagt Steffen Lübbert.

Insgesamt sieht er dabei Kartenlesegeräte, die das Trinkgeld schon auf dem Display vorschlagen, kritisch: „Es gibt die Auswahl zwischen 5, 10, 15 und manchmal sogar 20 Prozent. Davon sind viele Gäste genervt oder sogar überfordert. Sie drücken dann oft die ‚Kein Trinkgeld‘-Taste.“ Das wiederum habe weder eine gute Küche noch ein guter Service verdient.

Kaum Trinkgeld im Fast-Food-Bereich – Nur Tariflohn sorgt vor für Rente

Besonders häufig würden Gäste von Fast-Food-Restaurants in den „Trinkgeld-Sparmodus“ schalten: „Rund um Burger, Pizza, Pommes, Hotdog, Chicken Wings, Döner, Currywurst & Co. fällt extrem wenig Trinkgeld fürs Personal ab. Dabei werden gerade die Beschäftigten dort oft alles andere als gut bezahlt“, so Steffen Lübbert. Der Geschäftsführer der Gastro-Gewerkschaft macht allerdings deutlich: „Trinkgeld hat null Einfluss auf die Rente. Daher lieber Lohn rauf: Am Tariflohn führt schon deshalb kein Weg vorbei.“ 

Mehr Information und Kontakt

Wer im Kreis in der Gastronomie arbeitet, kann seinen Lohnzettel bei der NGG Lüneburg prüfen lassen und dabei auch mehr über den aktuellen Tariflohn erfahren.

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    Die Senkung der Mehrwertsteuer im Gastrobereich von 19 auf 7 Prozent ist ein erhebliches Steuergeschenk. Doch in der Regel merkten davon weder die Gäste noch die Beschäftigten etwas, kritisiert Stefan Lübbert von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Ja, oftmals bekämen die Angestellten nur den Mindestlohn von 13,90 Euro statt dem Tariflohn von 17,73 Euro die Stunde. Die NGG berät bei Fragen rund um den Lohn.
Foto: Christine Böhm. Stintmarkt mit Salzewer. In den vielen Kneipen und Cafes in Lüneburg wird viel Personal benötigt.

Foto: Christine Böhm. Stintmarkt mit Salzewer. In den vielen Kneipen und Cafès in Lüneburg wird viel Personal benötigt.

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