Geprellte Löhne: Zollamt Hannover leitete 75 Verfahren gegen Firmen ein
Das Hauptzollamt Hannover, zuständig auch für den Landkreis Lüneburg, hat im vergangenen Jahr 75 Verfahren gegen Unternehmen eingeleitet, weil Mindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt wurden. Die Beamten verhängten Bußgelder in Höhe von rund 263.000 Euro – auch gegen Baufirmen in der Region.
Mitteilung von: IG BAU
Am: 22.06.2022
Foto: IG BAU. Zollbeamtin.
Geprellte Löhne: 75 Verfahren gegen Firmen
Lohn-Prellerei aufgedeckt: Das Hauptzollamt Hannover, das auch für den Landkreis Lüneburg zuständig ist, hat im vergangenen Jahr 75 Verfahren gegen Unternehmen eingeleitet, weil Mindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt wurden. Dabei verhängten die Beamten Bußgelder in Höhe von rund 263.000 Euro.
23 Verfahren gegen Baufirmen in der Region
Das teilt die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf eine Erhebung des Bundesfinanzministeriums für den Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD), der auch Mitglied im Finanzausschuss des Parlaments ist.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums kontrollierte das Hauptzollamt Hannover im vergangenen Jahr insgesamt 1.345 Unternehmen in der Region – 425 davon aus der Baubranche. Im Fokus der Fahnderinnen und Fahnder standen neben Lohn-Tricksereien insbesondere auch Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Steuerbetrug.
Insgesamt leiteten die Hannoveraner Zöllner hier 3.280 Strafverfahren ein, im Bereich Bau waren es 239. 23 Ordnungswidrigkeitsverfahren entfielen auf Baufirmen in der Region, gegen sie wurden Geldbußen von 164.000 Euro verhängt.
Manche Arbeitgeber nehmen es mit der Bezahlung der Beschäftigten nicht so genau
„Die Zahlen zeigen, dass es viele Arbeitgeber mit der Bezahlung ihrer Beschäftigten nicht so genau nehmen. Der Zoll sollte daher auch im Kreis Lüneburg noch mehr Präsenz zeigen. Das Risiko für schwarze Schafe, bei einer Kontrolle erwischt zu werden, ist noch immer zu gering“, sagt Achim Bartels.
Der IG BAU-Bezirksvorsitzende verweist darauf, dass die Arbeit, die auf die Zolleinheit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zukommt, mehr werde. Denn mit der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde stiegen ab Oktober auch die Einkommen Tausender Menschen allein im Kreis Lüneburg.
„Der Staat muss dann sicherstellen, dass die Beschäftigten den höheren Mindestlohn auch wirklich bekommen. Die wichtige und überfällige Erhöhung des unteren Lohnsockels darf nicht nur auf dem Papier gelten“, so der Vorsitzende der IG BAU Hamburg. „Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll im Kreis Lüneburg präsenter sein“.
IG BAU: Zusätzliches Personal erforderlich
Der Gewerkschafter warnt vor bloßen „Placebo-Kontrollen“, sollte das Hauptzollamt Hannover die Arbeitgeber-Prüfungen nicht deutlich ausweiten. „Entscheidend ist, dass die FKS zusätzliches Personal bekommt. Das Bundesfinanzministerium als oberster Dienstherr der Zollverwaltung muss sich mit Hochdruck um neue Kontrolleure kümmern.“
Arbeitsinspektion aus einer Hand wäre sinnvoll
Kritik übt die IG BAU zudem an einem „staatlichen Zuständigkeits-Wirrwarr“. So hätten die Arbeitsschutzbehörden beispielsweise die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und Standards bei Unterkünften ausländischer Beschäftigter im Blick. Allerdings fehle es in den Ämtern ebenfalls an Personal – obwohl sie in der Pandemie zusätzliche Aufgaben wie die Kontrolle der Corona-Vorschriften am Arbeitsplatz bekommen hätten.
Die FKS des Zolls hingegen kümmere sich um die Prüfung von Lohn- oder Steuerabrechnungen. „In der Praxis wäre eine staatliche Arbeitsinspektion aus einer Hand sinnvoller. Als übergeordnete Behörde könnte sie für die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte und Sozialvorschriften Sorge tragen“, so Bartels.
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