Polizeiinspektion Rotenburg: Aktion vor Schulen und Kindergärten – viele Ermahnungen
Eine erhebliche Anzahl von Verkehrsverstöße stellte die Polizei bei Kontrollen vor Schulen und Kindergärten im Bezirk Rotenburg fest. Teils gefährdeten „Elterntaxis“ die Kinder auf dem Schulweg, bei vielen E-Scootern war das Versicherungskennzeichen abgelaufen, Radelnden musste erklärt werden, dass Gehwege trotz dem Schild „Radfahrer frei“ keine Radwege sind.
Mitteilung von: Polizeiinspektion Rotenburg
Am: 17.03.2023
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Rücksicht im Straßenverkehr – Polizei spricht mit Eltern vor Schulen und Kindergärten
In der vergangenen Woche hat die Polizeiinspektion Rotenburg mehrere Aktionen zum Thema „Rücksicht im Straßenverkehr“ durchgeführt. Im Rahmen der landesweiten Kampagne richteten die Beamten ihren Blick besonders auf die Schulwege und die Bereiche rund um Schulen und Kindergärten in Rotenburg, Zeven und Bremervörde.
„Elterntaxis“ gefährden Kinder: Rücksichtsloses Parken, Gehweg verstellt
Mit weit über 100 Fahrerinnen und Fahrern sogenannter Elterntaxis führte die Polizei aufklärende Gespräche. Größtenteils ging es um rücksichtsloses Parken, vielfach auf Gehwegen oder entgegen der Fahrtrichtung.
Den Polizisten fiel dabei auf, dass Eltern, nachdem sie ihre Kinder abgeliefert hatten, noch lange miteinander plauderten und die Parkzeit unnötig verlängerten. In einem Fall verstellte eine Elterngruppe den Gehweg vor der Schule derart, dass die Kinder auf die Straße ausweichen mussten, um zur Schule zu gelangen.
Zahlreiche Schüler:innen auf E-Scootern ohne Versicherungskennzeichen
An weiterführenden Schulen zeigte sich eine andere Problematik. Dort traf die Polizei auf zahlreiche junge Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern mit abgelaufenen Versicherungskennzeichen. In 22 Fällen wurden Anzeigen erstattet.
Bei den Schulwegkontrollen fielen mehrere Fahrer:innen auf, die zu schnell in verkehrsberuhigten Bereichen unterwegs waren.
„Radfahrer frei“: Radfahrer müssen besondere Rücksicht nehmen
Aber auch das Verhalten von Radfahrenden gegenüber zu Fuß Gehenden wurde beanstandet. Einigen Radlern musste erklärt werden, dass das Zusatzschild „Radfahrer frei“ aus einem Gehweg keinen Radweg macht.
Räder dürften hier zwar fahren, haben aber nicht die gleichen Rechte, die sie auf einem Radweg genießen. Hier ist besondere Rücksichtnahme auf die zu Fuß Gehenden gefordert.
Erhebliche Anzahl von Verstößen festgestellt
Insgesamt ahndete die Polizei 22 abgelaufene Versicherungskennzeichen, sechs Verstöße gegen die Gurtpflicht, drei Verstöße wegen der Pflicht zur Kindersitzen, 11 verbotswidrige Fahrten in Fußgängerzonen, einmal Parken in der Fußgängerzone, zweimal die Nutzung von Mobiltelefonen, diverse Parkverstöße auf Gehwegen und die Fahrten mit dem Fahrrad auf Gehwegen.
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